- Es gab rel. viele verschiedene Dienstauffassungen. Manche Aufseherinnen gingen in ihrer Arbeit voll auf, andere hielten die Erlebnisse und Anforderungen nicht lange aus und erwirkten mit teilweise unzulässigen Mitteln ihre Entlassung, andere sahen den Dienst als eine ganz normale Tätigkeit, mit der sie nach Dienstschluß nichts mehr zu tun hatten. Viele nutzten ihre Machtposition auch, wie nicht anders zu erwarten, um ihre viehisch-sadistischen Triebe an Gefangenen auszulassen. In dieser Hinsicht unterschieden sie sich nicht von ihren männlichen Kollegen.
- Viele Aufseherinnen begannen den Dienst, getäuscht durch abmildernde Werbesprüche oder mit der Erwartung an eine \"normale\" Wärterarbeit, recht blauäugig, wurden jedoch durch den Lageralltag schnell ernüchtert. Diese Ernüchterung war anscheinend aber nicht ganz so gravierend, da die meisten ihren Dienst fortführten und auch bis zum Ende des Naziregimes in den KZ verblieben.
- Besonders nach den stark angestiegenen Rekrutierungen und Dienstverpflichtungen ab 1942 litt die Moral und Disziplin vieler Aufseherinnen. Das führte schließlich soweit, daß im Ravensbrücker Kommandanturbefehl Nr. 3 vom 24.7.1942 die unbeschränkte Ausgeherlaubnis zu einer Ausgehfrist bis 24 Uhr und eine Kleiderordnung für den Ausgang nach Dienstschluß verordnet wurde.
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