Die griechische Frau stand in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zu einem Vormund, meist dem Vater und nach dessen Tod dem ältesten Bruder oder Ehemann. Die Unterordnung zeigte sich darin, dass Frauen grundsätzlich an keinen politischen Entscheidungen teilnehmen konnten. Eine Frau vermochte auf der einen Seite den Ehemann nicht frei zu wählen und war nur durch einen Vormund geschäftsfähig. Auf der anderen Seite war sie persönlich frei, musste versorgt und für die Ehe mit einer Mitgift ausgestattet werden, die der Ehemann im Falle einer Scheidung wieder zurückzugeben hatte und genoss einen Klageschutz bei schlechter Behandlung.
Die Frau war keineswegs an das Haus gebunden und spielte bei Kulten eine wichtige Rolle. Insgesamt genossen Frauen ein hohes öffentliches Ansehen, welches aus Theaterstücken, Malereien oder Mosaiken hervor geht.
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