Als oberstes Haupt der Inquisition galt der römische Papst.
Das Inquisitionstribunal unterlag keiner Zensur und Kontrolle.
Die Inquisitoren wurden vom römischen Papst ernannt und waren nur ihm alleine verantwortlich. Die Inquisitoren waren mit nahezu unbegrenzten Rechten und Vollmachten ausgestattet. Niemand außer dem Papst konnte sie wegen dienstlicher Vergehen aus der Kirche ausschließen.
Die Inquisitoren wurden vor allem von zwei Mönchsorden gestellt, den Dominikanern und Franziskanern.
Die Inquisitoren wechselten mit den Päpsten.
Im 14.Jahrhundert begann man zu den Inquisitoren Juristen zu ernennen, die die Aufgabe hatten, die Anschuldigungen und Urteile so zu formulieren, dass sie der weltlichen Gesetzgebung nicht widersprachen. Diese Juristen dienten als Schirm für die Gesetzlosigkeiten der Inquisitoren, sie deckten deren Verbrechen.
Die Inquisition galt als das höchste Organ des Staates, ihr mussten geistliche wie weltliche Behörden gehorchen.
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