Sklaven waren laut eines Gesetzes von 286 v. Chr. nur eine Sache und wurden dementsprechend auch behandelt. Die Sklaven konnten durch den Gutsherr misshandelt oder gequält werden. Sie konnten auch quasi gezwungen werden sich zu Tode zu arbeiten.
Wie weit die Besitzer gingen, oder welche "Sonderprivilegien" sie ihren Sklaven zu sprachen, konnte jeder selbst entscheiden. So z. B. ob ihre Sklaven eine Ehe eingehen dürfen oder nicht. Natürlich hatte der Sklave keinerlei Möglichkeiten seinen Herrn zu verpflichten, das dieser seine Versprechungen auch einlöst.
Da der Sklave eine Sache war, also keine juristische Person, war der Besitzer für sie verantwortlich und konnte für sie bestraft werden. Dieses Gesetz wurde allerdings nie angewendet. Entweder bestrafte der Herr seine Sklaven für deren Missetaten selbst (nach eigenem Ermessen), oder, wenn die Staatsicherheit gefährdet wurde, trat das oben genannte Gesetz außer Kraft. In diesen Fall wurden die Sklaven in den meisten Fällen hingerichtet.
Erst später bekamen die Sklaven mehr Rechte. So durften diese nicht mehr "grundlos" gequält oder getötet werden. Auch die Trennung von serklavten Familienmitgliedern wurde untersagt.
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