Da Kaiser Franz Joseph diesen Verfassungsentwurf für untragbar hielt, ließ er den Tagungsort des Reichstages von Militär besetzen und verkündete am 4. März 1849 in einem kaiserlichem Manifest die Auflösung ebendieser Institution, die sich in eine "Erörterung aus dem Gebiete der Theorie" eingelassen habe, "welche nicht nur mit den tatsächlichen Verhältnissen der Monarchie im entschiedenen Widerspruch stehe, sondern überhaupt der Begründung eines geordneten Rechtszustandes im Staate entgegentreten."
Gleichzeitig wurde auch die OKTROYIERTE MÄRZVERFASSUNG, oder auch Reichs¬verfassung für das Kaisertum Österreich vom 4. 3. 1849 genannt, angekündigt. Hierbei handelte es sich um eine konstitutionelle Verfassung, die sich auf alle Länder, also die transleithanischen Gebiete miteinschließend, beziehen sollte. Doch auch dieses Verfassungs¬werk ist, ebenso wie der Kremsierer Entwurf, nie vollkommen wirksam geworden.
Das einzige wirklich eingerichtete Organ der MÄRZVERFASSUNG war der REICHSRAT, der jedoch lediglich zur Beratung der Krone und der vollziehenden Gewalt einberufen wurde. Weiters wurde verfügt, daß die Ministerien allein dem Monarchen verantwortlich waren.
Der Staat wurde somit immer mehr unter die direkte Gewalt des Herrschers gestellt. Dies konnte sich der Kaiser leisten, da nach der Niederschlagung des ungarischen Aufstandes mit Hilfe der Russen und der Bauernbefreiung, die die Land¬bevölkerung relativ zufriedengestellt hatte, die Wogen der Revolution bereits wieder begannen, sich zu glätten. Das Großbürgertum war zugleich erschreckt von den Auswirkungen der Revolution, sodaß es diesem Vorgehen ebenfalls nicht entgegen wirken wollte.
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