Am 7.11.1918 wurde in Lubin die Republik Polen ausgerufen. Pilsudski war von 1918 bis 1922 der Staatspräsident. Das deutsch- polnische Verhältnis war von Anfang an belastet durch die im Versailler Vertrag neue Westgrenze Polens und durch das Problem der deutschen Minderheit. 1932 schloss Polen mit der Sowjetunion, 1934 mit Deutschland einen Nichtangriffspakt. Der polnische Außenminister Józef Beck versuchte, zwischen den beiden Machtblöcken eine Neutralitätspolitik zu treiben, während der Nachfolger Pilsudskis, Edward Rydz- Smigly (bis 1939) eine Stärkung Polens durch die Wirtschaftspolitik versuchte.
Nach dem 2. Weltkrieg schloss Polen mehrere Abkommen, die deutsch-polnischen Verträge.
Görlitzer Abkommen
Im Görlitzer Abkommen vom 6.7.1950 stellten die DDR und Polen übereinstimmend fest, dass die Oder- Neiße- Linie die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bilde.
Warschauer Vertrag 1970
Im Warschauer Vertrag vom 7.12.1970 stellten die BRD und die Volksrepublik Polen übereinstimmend fest, dass die Oder- Neiße- Linie die westliche Staatsgrenze Polens bilde und dass sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche hätten.
Warschauer Vertrag 1990
Im Warschauer Vertrag vom 14.11.1990, der nach der Wiedervereinigung Deutschlands geschlossen wurde, bestätigten die BRD und die Republik Polen unter Bezugnahme auf die früheren Verträge die zwischen der bestehenden Grenze und erklärten, dass sie keinerlei Gebietsansprüche hätten und sie auch nie erheben würden.
Bonner Vertrag
Im Bonner Vertrag vom 17.6.1991 verpflichteten sich Deutschland und Polen zu gutnachbarlichen Beziehungen und freundschaftlicher Zusammenarbeit.
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