Erst ab dem 11./12. Jahrhundert ist die Bezeichnung kommunale Stadt oder Rechtsstadt zutreffend. Zuvor spricht man von Vorformen, frühmittelalterlichen Städten oder Burgstädten. In der Forschung ist nicht nur der Quellenbestand ein Problem, sondern selbst die Definition von Stadt ist strittig. Erst für die mittelalterliche Stadt ab dem 11./12. Jahrhundert konnten vielfältige Kennzeichen ermittelt werden, die aber nicht immer für jede Stadt galten. Es mußten nicht alle Aspekte auf eine Stadt zutreffen, allerdings konnten sie später noch ausgeformt werden. Besondere Bedeutung kommt folgenden Aspekten zu: Der Siedlungs- und Verfassungsgeschichte, der Wirtschaft und Kultur. Zudem sind die baulichen, topographischen, funktionalen, namenkundlichen, rechtlichen und religiösen Punkte zu beachten.
Vorformen der mittelalterlichen Stadt finden sich in der römischen civitas, castella oder vici, an denen sich Märkte und Kaufmannsiedlungen ansiedelten. Als Beispiele gelten u.a. die Bischofsstädte Köln, Trier, Mainz, Worms und Augsburg. In den Bischofsstädten, die oft aus ehemaligen Römerstädten hervorgingen, wurde das städtische Leben am stärksten weiterverfolgt. Am Rhein kann man aber die Kontinuität stärker feststellen als im Donauraum.
Ab dem 8./9. Jahrhundert gewinnen die Wike (Seehandelsplätze oder Handelsemporien) an Bedeutung für mögliche Stadtgründungen. Zudem konnten auch Kirchen, Klöster, Burgen, Pfalzen und Höfe im Raum Rhein, Elbe und Donau Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Stadt sein. Meist entstanden dort mit Zoll und Münze verbundene Märkte. Die Burgstädte vereinen ein herrschaftliches Zentrum mit einer handwerklichen Siedlung und einer Kaufmannsniederlassung mit regelmäßigem Marktverkehr, wie z.B. in Alt Lübeck. Die Ausbreitung und Verdichtung dieser Siedlungen ab dem 10. Jahrhundert, führte im 11./12. Jahrhundert zu den Stadtgründungen. Mit dieser Entwicklungsstufe ging die Bezeichnung stat für die Stadt einher.
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