Die juristische Grundlage bildete die \"Reichstagsbrandverordnung\" vom
28. Februar 1933, mit der zum \"Schutz von Volk und Staat\" politische Gegnerinnen und Gegner des Regimes \"präventiv\" verhaftet und ohne Justizurteil festgehalten werden konnten. Zu den ersten Opfern gehörten vor allem Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter sowie persönliche und Gegner lokaler NS-Funktionäre. Sie wurden in ihren Heimatorten in Kellerräumen oder anderen improvisierten Haftstätten, in \"Schutzhaftabteilungen\" von Polizei- und Justizhaftanstalten sowie in mindestens 70 Lagern eingesperrt und gefoltert. Mehrere hundert Inhaftierte wurden ohne Gerichtsurteil ermordet. Der entfesselte Terror sollte die Bevölkerung einschüchtern und abschrecken; rasch wurden diese frühen Lager zum Synonym für den Staatsterror.
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