Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1998 folgende Maßnahmen:
- Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM
- Verbesserung des Grundfreibetrages von 12.360 DM auf 13.020 DM, wie bereits
beschlossen
- Senkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 Prozent auf 23,9 Prozent
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 45 Prozent auf 40
Prozent
- Senkung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 Prozent auf 45 Prozent
|