.Dem Reichstag stand ein Präsident mit starken Rechten gegenüber. Das war ursprünglich als Vorkehrung für Krisenfälle gedacht. War der Reichstag handlungsunfähig, konnte der Präsident auf Grund des "Diktaturartikels" 48 Notverordnungen erlassen. Wenn der Reichstag das durch Widerspruch aufheben wollte, konnte der Präsident den Reichstag nach Artikel 25 auflösen. Mit Hilfe seines Rechts konnte er dann auch ohne Mitwirkung des Reichstags Kanzler und Minister ernennen oder entlassen. So konnte der Reichspräsident weitgehend ohne Kontrolle des Reichstags regieren. Neuwahlen mußten nach 60 Tagen stattfinden. In der Zwischenzeit konnte der Kanzler ohne Reichstag regieren.
Genau das geschah jetzt. Wegen der Wirtschaftskrise legte Brüning, der Kanzler, ein umfangreiches Programm zur Sanierung von Staatshaushalt und Sozialversicherung vor. Es wurde im Reichstag abgelehnt. Damit Brüning sein Programm trotzdem durchsetzen konnte, brauchte er von Präsident Hindenburg die Zusicherung, mit Hilfe des Art. 48 der Verfassung, sein Programm gegen den Willen des Reichstags durchsetzen zu können. Hindenburg gab seine Zustimmung. Der Reichstag allerdings konnte diese Notverordnung mit Mehrheitsbeschluß wieder aufheben. Brüning ließ jetzt aber die Präsidialdiktatur einleiten, indem er durch den Reichspräsidenten den Reichstag nach Art. 25 auflösen ließ. Bis zu den Neuwahlen in 60 Tagen konnte er ohne Reichstag regieren. Auch in den folgenden 2 Jahren regierte Brüning vorwiegend mit Notverordnungen.
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