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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die aussöhnung zwischen deutschen, tschechen und slowaken



In Deutschland wurde 1954 die so genannte sudetendeutsche Landsmannschaft gegründet, um die Pflege heimatlicher Traditionen, gegenseitige Hilfe sowie Vertretung der Rechte und Interessen der sudetendeutschen Gruppen zu gewährleisten. Auch in Österreich wurde ein Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften (VLÖ) im selben Jahr gegründet. Zudem wurde vom österreichischen Parlament ein Optionsgesetz beschlossen, wonach jeder volksdeutsche Heimatvertriebene die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen konnte. Die Geschehnisse der Nachkriegszeit wurden lange Zeit verdrängt, da die Staaten meist mit dem Wiederaufbau beschäftigt waren. Erst 1973 nahm Deutschland im Rahmen der damals neuen Ostpolitik auch mit der Tschechoslowakei Verhandlungen über Reparationszahlungen auf. Schwierigkeiten bereitete vor allem die Ungültigkeitserklärung des "Münchner Abkommens" von 1938. Von der tschechoslowakischen Regierung wurde gefordert, das Abkommen für "ungültig von Anfang an" zu bezeichnen. Für Deutschland wären Folgen staats- und privatrechtlicher Art nicht auszuschließen gewesen. Aus diesem Grund einigte man sich, das Abkommen für "nichtig" zu erklären, um Folgen für Deutschland zu vermeiden. Als Gegenleistung wurde auch für die "Benes-Dekrete" keine Entschädigung gefordert.
Zwischen Österreich und der Tschechoslowakei kam es 1974 zur Aushandlung eines Entschädigungsvertrages. Es wurden rund 1,5 Milliarden Schilling an die in der Tschechoslowakei lebenden österreichischen Staatsbürger aus tschechoslowakischem Vermögen ausbezahlt. Die große Mehrheit der 3,2 Millionen Geschädigten in Österreich waren zu dieser Zeit jedoch noch tschechoslowakische Staatsbürger und bekamen somit kein Geld . Über weitere Reparationszahlungen wurde jedoch nicht verhandelt.
Erst als 1990 der tschechoslowakische Staat durch die so genannte "Samtene Revolution" vom kommunistischem Regime befreit und in die tschechoslowakische Föderative Republik umgewandelt wurde, kam es zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Benes-Dekrete. Eine unabhängige Historikerkommission wurde gegründet, die zum Ziel hatte, die Kenntnisse und das Verständnis der \"gemeinsamen Geschichte\" zu fördern. Die Kommission setzte sich aus Historikern zusammen, die von den jeweiligen nationalen Fachverbänden vorgeschlagen wurden und trifft sich bis heute unter Beteiligung weiterer Wissenschaftler ein- bis zweimal jährlich zu Arbeitssitzungen. Diese Kommission hat das Ziel, die deutsch-tschechischen und die deutsch-slowakischen Beziehungen zu verbessern und Vorurteile auf beiden Seiten, die nach wie vor bestehen, zu beseitigen.
Auch die Ablöse des "Prager Vertrages" durch den Abschluss des "Vertrages über freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik" am 27. Februar 1992 diente zur Förderung der Aussöhnung zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken. Der Vertrag bestätigte die bestehenden Grenzen und sicherte der deutschen Minderheit in der ÈSFR einen Minderheitenschutz zu. Auch nach Auflösung der tschechischen und slowakischen Föderation (ÈSFR) am 1. Jänner 1993 bestehen der Aussöhnungsvertrag und die Expertenkommission weiter. Ein Kulturzentrum mit dem Namen "Haus der Heimat" wurde in Wien gegründet, um die Vertriebenen mit deutscher Muttersprache zu unterstützen und auf die damalige Situation aufmerksam zu machen.
Um die Sudetendeutschen zu unterstützen, wurde am 14.März 2002 eine Vertriebenenstiftung ins Leben gerufen, wonach die österreichischen Bundesländer 3,3 Millionen Euro für die mit insgesamt 7,3 Millionen Euro dotierte Vertriebenenstiftung zur Verfügung stellten. Die restlichen vier Millionen Euro steuerte der Bund bei.
1997 kam es zur bis dato letzten Aussöhnungserklärung der tschechischen Republik an Deutschland. Tschechien bedauert die Gewaltakte an Deutschen und Ungarn. Sie wurden als "im Widerspruch zu elementaren humanitären Grundsätzen und auch zu damals geltenden rechtlichen Normen" stehend bezeichnet. Die Benes-Dekrete wurden aber nicht für ungültig erklärt.

 
 

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