Joseph war zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre alt. Nun bot sich ihm die endgültige Chance sein Programm zu verwirklichen, bei der auch eine gewisse Hartnäckigkeit und Gewalttätigkeit seinerseits nicht auszuschließen waren.
Sein eigener Bruder Leopold II, der nach Josephs Tod auf den Thron stieg, machte ihm das immer wieder zum Vorwurf. Auch Kaunitz zog sich aus der Zusammenarbeit mit dem neuen Regenten zurück.
Außen - wie innenpolitisch hatte der Kaiser nun alle Hände voll zu tun:
Er wollte Bayern und die Oberpfalz erwerben und Salzburg gegen Luxemburg plus einigen kleineren Gebieten eintauschen. Aber wieder wurde ihm von Preußen ein Strich durch die Rechnung gemacht. Friedrich verstarb im übrigen im Jahre 1786. Das Verhältnis zu Preußen sollte nun endlich verbessert werden, Kaunitz aber legte Einspruch ein, welcher zu einer noch engeren Verbindung mit Rußland führte.
Im Grunde genommen genügte es, dass Joseph nur einen Einfall hatte: tags darauf war er Gesetz!!!
Dazu errichtete er die Vereinigte Böhmisch-österreichische Hofkanzlei, die für Verfassung und Verwaltung zuständig war. Diese gliederte sich in 13 Abteilungen, die jeweils einem referierendem Hofrat unterstanden. Zentralverwaltung wurde deutlich gestrafft, wobei auch Beamtenstellen verringert wurden.
1782 gab es nur noch fünf Zentralbehörden:
. Staatsrat
. Haus-, Hof- und Staatskanzlei
. Vereinigte Hofstellen
. Hofkriegsrat &
. Oberste Justizstelle.
In den Einzelländern seines Königreiches suchte er die Verwaltung zu vereinheitlichen und zu zentralisieren sowie Deutsch als Amtssprache durchzusetzen (1784 festgelegt). Über fremde Kulturen, nationale Eigenheiten und Vorstellungen seiner Völker bestimmte er, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden. Es wurde sogar ein Ultimatum gestellt, bis wann man die deutsche Sprache zu beherrschen hatte. In jedem kleinsten Teil der Monarchie hatte dies zu geschehen!
Die nur lose verbundenen Völker und Staaten sollten mit Hilfe dieser Maßnahmen zusammen geschweißt werden. Jede Art ständischer Nebenregierung oder Selbstverwaltung der Provinzen und Städte, sowie jederlei Sonderrechte von Adel und Klerus wurden von ihm abgelehnt. Diese kultur-, schul- und bildungspolitischen Reformen provozierten klarerweise Aufstände in den um größere Eigenständigkeit kämpfenden Regionen des Vielvölkerreichs, z.B Ungarn (1788) und die österreichischen Niederlande (1789).
Sein nächster Schritt war die Durchführung der bereits eingeleiteten Ständereform. Die Auflösung der Exekutivbehörden der Stände wurde veranlasst. Der Adel wurde mit einer Grundsteuer belegt.
Um seine "Angestellten", die nicht mehr als Diener des Herrschers sondern als Diener des Staates galten, beim regelmäßigen Aufsuchen ihrer Arbeit kontrollieren zu können, führte er "Erscheinungslisten" ein, die über die genaue Zeit des Kommens und des Gehens der Beamten Auskunft geben konnten.
Um diesen großen Verwaltungsapparat in Ordnung zu halten, war auch das Militär- und Sicherheitswesen von besonderer Bedeutung. Das Heerwesen war ihm auch gleich nach dem Tod seines Vaters uneingeschränkt zugefallen. Ein höchst schlagkräftiges Heer sowie bestimmte ausgebildete Heerführer waren ihm ein Anliegen, da schon während den schlesischen Kriegen einige Mängel aufgetreten waren. Gemeinsam mit seiner Mutter führte er die Heeresreform durch, die ein stehendes Heer von circa 100 000 Soldaten mit einheitlichen Uniformen sowie Waffen aufwies.
Mittels einem Kantons-System hatte er auch die militärischen Angelegenheiten vollends in der Hand - Für eine oder auch mehrere Provinzen waren jeweilige Generalkommandos zuständig. Mit der Zeit kamen aber auch hier hohe Kosten auf ihn zu, z.B. verbesserte Bewaffnung und Ausrüstung und entsprechende Befestigung der Grenzen. Im Krieg gegen die Türken 1788 konnte er dennoch keine Erfolge erzielen und das unzufriedene Volk nur noch mehr umstimmen.
Auch das Polizeiwesen - soweit es damals schon vorhanden war - wurde verbessert. 1770 wurde eine Häusernummerierung durch- und die Meldepflicht für alle Fremden eingeführt. Auch Volkszählungen wurden neuerdings veranstaltet und Grundbücher angelegt, womit der späteren Polizeiorganisation natürlich sehr geholfen war. Diese Organisation wurde zunächst in eine öffentliche und in eine Geheimpolizei unterteilt.
Ab 1785 versuchte man sie auch in den übrigen Landeshauptstädten einzuführen, da sie anfangs nur in Wien vertreten war. Als weitere Schritt wurde die Exekutive von der Judikativen getrennt. Ziel war es dem Staate schädliche Personen zu eliminieren.
Weiters milderte er die Zensurbestimmungen: Sein Zensurgesetz vom 8. Juni 1781 erlaubte jedem seine Meinung preiszugeben, wenn er nur seinen Namen dazu schreibe. Zensurbehörden wurden aufgelassen; lediglich für die Veröffentlichung päpstlicher Erlässe musste die Zustimmung des Herrschers eingeholt werden. Kritik an den bestehenden Religionen war jedoch erlaubt. Aufgrund der plötzlichen Pressefreiheit konnte der Buchhandel und das Buchdruckergewerbe große Gewinne verzeichnen. Eine Flut von Publikationen wurde ausgelöst, vor allem Broschüren, die in ihrer Kritik vor nichts halt machten.
Durch das Toleranzpatent (zuerst für Griechisch-Orthodoxe und Protestanten - 13. 10. 1781, später für die Juden - 2.1.1782), das nicht-katholischen christlichen Konfessionen die Glaubensfreiheit gewährte und dem Untertanenpatent (1.11.1781- mit diesem Erlass wurde die Leibeigenschaft in den böhmischen Ländern aufgehoben, weiter wie für Ungarn folgten. Damit wurde die Lage der Bauern erheblich verbessert) kam es zu einem Aufschwung der Industrie. Viele Arbeitskräfte konnten aus bisher ausgeschlossenen Bevölkerungsschichten gewonnen werden.
Die Monarchie sollte - wie gesagt- zu einem einheitlichen Wirtschaftskörper ausgestaltet werden.
Ein Patent von 1784 verschärfte dieses System noch durch weitere Einfuhrverbote oder überhöhte Schutzzölle für alle entbehrlichen oder in der Monarchie selbst produzierten Waren.
Mittels dieser Schutzzölle förderte er Wirtschaft und Handel.
Der Kaiser blieb aber allerdings davon überzeugt, dass der Fernhandel für den Staat von Nutzen sei und schloss Handelsverträge mit z.B. Marokko, Rußland oder der Türkei ab.
Im Zuge dieser tief greifenden merkantilistischen Wirtschaftsreformen wurde auch der Zunftzwang aufgehoben.
Der Handel blühte, Export wie Import waren völlig ausgeschöpft. Klarerweise vermehrten sich auch die Manufakturen von Tag zu Tag, die in verschlossenen Klöstern Platz finden konnten.
Im Jahre 1786 fielen sogar sämtliche Marktbeschränkungen, jedem war ab sofort erlaubt zu verkaufen wo, was und wann er wollte.
Natürlich trat hier das Problem der Kinderarbeit auf, nach dessen Behandlung von Joseph II aber mit neuen erträglicheren Vorschriften bedacht wurde.
Durch all diese Maßnahmen schuf er einen riesigen Wirtschaftsraum; in dem sich Handel und Gewerbe ungehindert, also ohne Verfälschung durch Privilegien oder Monopole, entfalten konnten.
Die wohl wichtigste Reform aller betraf den hygienischen und sanitären Bereich, z.B. ist ihm die hygienische Verbesserung der Friedhofssituation zu verdanken. Er hob die Friedhöfe in der Stadt auf und errichtete an ihrer Stelle die Vorortefriedhöfe, was der verbreiteten Seuchenangst der Zeit Rechnung trug. Der Matzleinsdorfer Friedhof oder der St. Marxer Friedhof wären welche, die in dieser Zeit entstanden sind.
Eine Reihe von Maßnahmen kamen der Landbevölkerung zugute. Hut- und Gemeindeweiden wurden verteilt, übergroße Gebiete zerstückelt und auch an das Volk weiter gegeben.
Die bäuerliche Abhängigkeit in persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Gründen sollte vermindert werden.
1775 wurde mit der Aufteilung von Staatsgütern an die Bauern begonnen, die Robotverpflichtungen (Fronarbeit, die der Bauer seinem Grundherren leisten musste) in Geld abgelöst und die Leibeigenschaft größtenteils aufgelöst bzw. durch Untertänigkeit, wie sie in allen anderen Erbländern üblich war, ersetzt (1781).
Joseph war nunmal mehr ein Freund des Volkes als des Adels oder Klerus, was er diesen Schichten auch deutlich zu spüren bekommen ließ. Seine Bauern waren den Grundherren in seinen Augen gleichgestellt und durften sich nicht vom Gegenteil überzeugen lassen. Der Adel versuchte natürlich seine Ablehnung gegen die neue Agrarreform darzulegen. Dem ungarischen Adel gelang es sogar sämtliche Reformen bis auf die aufgehobene Leibeigenschaft zu widerrufen.
Durch diese wirtschaftliche Maßnahmen hatte Joseph versucht möglichst viel Geld aufzutreiben, um die Staatsgelder möglichst hoch zu halten. Selbst sein ererbtes Geld ließ er in die Staatskasse fließen.
Mit den Rechtsreformen beschäftigte er sich als nächstes:
Seine Ideen gingen vom Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz und der Bestrafung als Abschreckungsmittel aus. Der Staatsrat Sonnenfels bot ihm hier Unterstützung.
Unter seiner Regierung kam es zur Ernennung zahlreicher qualifizierter Richter, zur Einführung eines regelrechten Berufungssystem in zivilrechtlichen Streitfällen von den niederen Gerichten zum Landrecht
(Appelationsgericht) und zur Einführung der obersten Justizstelle als Oberstem Gerichtshof.
1788 wurde das Strafverfahren neu geordnet, bei dem man besonders auf Utilität und Humanität geachtet hatte.
Ein Jahr zuvor wurde ein Strafgesetzbuch entworfen, das auch die Abschaffung der Todesstrafe (1781) enthielt. Am 16. Jänner 1783 erließ der Kaiser sogar ein Ehegesetz. Die Ehe wurde seither als bürgerlicher Vertrag definiert - eine Definition, die sich mit der der Kirche gänzlich widersprach.
Bereits Maria Theresia versuchte das Unterrichtswesen von privater oder kirchlicher Hand unter staatliche Kontrolle zu bringen. Es kam zur Errichtung staatlicher Lehranstalten, welche die Kirche und besonders der Jesuitenorden aus ihren Positionen drängten. Joseph hatte sich bei diesen Reformen schon engagiert. Er war es, der dann für einen Weiterausbau der Lehranstalten gesorgt hatte.
Es kam sogar zur Gründung eines Taubstummeninstitutes und eines Institutes des "Generalseminars". Auf die Idee ein Taubstummenanstalt einzurichten, war er in Paris gekommen. Ein österreichischer Lehrer studierte extra in Frankreich, um die dortigen Unterrichtsmethoden besser kennen lernen zu können.
Ab 1783 entstanden in allen Landeshauptstädten Generalseminarien. Durch sie war dem Staat möglich im Sinne der josephinischen Kirchenpolitik zu handeln, nämlich den Kirchenoberen kaum mehr Luft zu lassen.
Im ganzen Reich gab es aber insgesamt nur drei Universitäten: in Wien, in Prag und in Galizien. Wirklich nur die Besten sollten die Möglichkeit haben eine solche besuchen zu dürfen. Selbst bei der Auswahl der Lehrkräfte war allein Können und Fachwissen ausschlaggebend.
Die Universitäten wurden wie das gesamte Schulsystem der Hofkommission für Schule und Zensur untergeordnet.
Ab 1787 wurden in den Schulen regelmäßige Kontrollen von Kommissären durchgeführt. Privatschulen waren seit1783 gänzlich verboten.
Joseph hielt sein Volk aber so gut es ging dazu an, die Kinder in die Schule zu schicken bzw. diese selbst zu besuchen. Er ließ kein Mittel unversucht, um mit der Schulpflicht endlich Erfolg zu haben. Wer sich weigerte, hatte sich auf Geld - und Arbeitsstrafen einzustellen.
Aber Josephs kirchenpolitische Reformen waren wohl der Auslöser für die meisten und größten Unruhen. Er ging nämlich vom Grundgedanken der straffen Unterordnung der Kirche und ihrer vom Staate neugeordneten Einrichtungen unter die unumschränkte Staatsgewalt aus.
Joseph sah in der Religion nur eine moralische Bedeutung. Seiner Meinung nach sollte die Kirche den Glauben von innen heraus erneuern und die sittliche Haltung seiner Untertanen festigen. Kirchengebundene Gläubigkeit schien ihm die wesentlichste Grundlage guter staatsbürgerlicher Gesinnung. Die Religiosität des Josephinismus hatte also die Aufgabe die Menschen zur Beachtung der Sittengesetze zu ermahnen.
Er war im Gegensatz zu seiner Mutter nie bereit, sein politisches Handeln mit den kirchlichen Auffassungen in Einklang zu bringen, höchstens dann, wenn er durch sie ein lange verfolgtes Ziel erreichen konnte.
Aber auch schon während der Mitregentschaft ging es der Kirche gehörig an den Kragen: Kirchengut wurde besteuert oder anderweitig benutzt, Feiertage wurden eingezogen, Steuerfreiheit der Geistlichen wurde gleich wie Klöster und dem Jesuitenorden aufgehoben. Jungen Menschen, die beabsichtigten einem Kloster beizutreten wurde es alles Andere als schmackhaft gemacht.
Joseph konnte also auf bereits vorhandene Reformen aufbauen: Nachdem das Toleranzpatent vollzogen war, galt die römisch katholische Kirche natürlich immer noch als Staatsreligion.
Lutheraner, Calvinisten oder Griechisch-Orthodoxe, die dadurch volle Emanzipation erhalten hatten, hatten die Erlaubnis ihren Glauben"auszuleben".
Neben dem Toleranzpatent, das für ein riesiges Aufsehen gesorgt hatte, wurde auch noch ein Patent für die Besserstellung der Juden erlassen. Sie sollten von nun an wie alle anderen Menschen behandelt werden, nachdem sie die Jahre zuvor nur unter Druck und Demütigung gelitten hatten. Das Bürger- bzw. Meisterrecht erhielten sie jedoch nicht.
In Sachen religiöser Toleranz war seine Mutter fast unansprechbar gewesen.
Der Staat versuchte auch die Freimaurerlogen unter seine Kontrolle zu bringen. Die Freimaurer, deren Ideale der Wohltätigkeit, Toleranz und Humanität mit denen Joseph II stark übereinstimmten, wurden 1785 im Freimaurerpatent toleriert.
Freimaurer: vertreten die humanistsich liberalen Traditionen edlen Menschentums und pflegen brüderliche Solidarität. Sie bekennen sich zum "allmächtigen Baumeister aller Welten", zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, lehnen aber jede Bindung an christliche Kirchen ab. Als Treffpunkt aller Freimaurer gelten sogenannte "Logen".
Am 12. Jänner 1782 war es dann soweit, als Joseph darüber verfügte, dass die katholische Kirche in Österreich weltlicher Obrigkeit unterstellt sein und die Macht geistlicher Orden gebrochen werden müsse. Er löste eine große Anzahl (ca. 700-800; 11 Männer- und 7 Frauenklöster davon befanden sich in Wien) reicher Klöster, Stifte und Orden auf und zog deren Vermögen zugunsten des Staates ein.
Alle Mönche und Nonnen, die kein schulischen, seelsorgerischen oder karitativen Aufgaben erfüllten und sich nur dem Klosterleben hingaben, waren ihm ein Dorn im Auge. Weiters unterstellte er die Priesterausbildung staatlicher Kontrolle und beschnitt den Einfluss des Papsttums auf die inneren Angelegenheiten Österreichs.
Die vom Staat eingezogenen Kirchengüter wurden schon bald in Altersheime, Irrenhäuser, Kasernen oder Krankenhäuser umgewandelt.
Trotz dieser rasanten Umgestaltung entstanden neue Pfarren, um den Gläubigen den Weg zur Kirche zu erleichtern. Die Geistlichen wurden aber vorhinein dazu angehalten, um das Gemeinwohl der Pfarreien Sorge zu tragen und sich um diejenigen eingehend zu kümmern, die Hilfe benötigen.
Aller Schmuck in den Kirchen wurde abgeschafft, 1785 alles außer dem Fronleichnamszug un den allgemeinen Bittgängen verboten. Wallfahrten wie Feiertage wurden extrem reduziert. Von Joseph wurde all dieser Aufwand für Zeit- und Geldverschwendung gehalten.
Mit päpstlichem Einverständnis nahm er 1785 eine Diözesanregulierung vor, wobei er auch hier in erster Linie an eine Verwaltungsvereinfachung gedacht hatte. Diverse Bistümer wurden gegründet, neu zugeordnet bzw. aufgeteilt, z.B. verlor das Bistum Passau seine oberösterreichischen Gebiete an das neu geschaffene Bistum Linz.
Bistum = Amtsbereich eines katholischen Bischofs
Mit Hilfe aller Gelder, die Joseph so brav "zusammen getragen" hatte, konnte auch das Wiener Allgemeine Krankenhaus errichtet werde. Es wurde am 16. August 1784 eröffnet. Insgesamt umfasste es fünf voneinander vollständig getrennte Abteilungen:
. allgemeines Krankenspital
. Gebärhaus
. Tollhaus oder Narrenturm (für Geisteskranke)
. Siechenhäuser
. Findel- bzw. Waisenhaus
Es bot Platz für 2000 Patienten. Joseph bevorzugte Bauten für wohltätige Zwecke.
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