die Verfassung des norddeutschen Bundes:
preußischer König - Bundespräsident
Bundesrat der Fürsten, in dem Preußen 17 von 43 Sitzen hat und als einziger Staat Vetorecht besitzt
- gemeinsame Gesetzgebung mit dem Reichstag:
- aus allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen hervorgegangenes Parlament
- Dominanz der liberalen Parteien
- Bismarck wird Bundeskanzler
- dem Reichstag nicht verantwortlich
1867/70: Prozeß der Anbindung der süd- und südwestdeutschen Staaten
- militärische Schutzbündnisse mit Preußen
- Heeresreform nach preußischem Vorbild
- Zollvereinsverträge mit dem norddeutschen Bund
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