27. 3. 1930 :
Scheitern der \"Großen Koalition\" (SPD, Z, BVP, DDP, DVP)
28.3. 1930:
Das \"Präsidialsystem\" :
. Staatsgewalt bei einem Präsidenten
. Legitimation durch Direktwahl (auf 7 Jahre)
. Regierung abhängig vom Präsidenten
. Regierung unabhängig vom Parlament
In der Weimarer Republik ---> in der Stellung des Reichspräsidenten begründet :
. Art. 25 : Recht zur Auflösung des Reichstags
. Art. 48 : Recht zum Erlassen sog. Notverordnungen
. Art. 53 : Recht zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers
Funktion des Präsidialsystems :
Reichspräsident ernennt/erläßt Reichskanzler
kann
auflösen §§ Notverordnungen
direkte Einflußnahme, kein Einfluß soll erreichen
Umgebung des
Gesetzgebers Reichstag Auschaltung der
(NSDAP = stärkste Legislative
Wählerpatei Interessenverbänd
Folgen :
. kaum Demokratie, fast Diktatur
. erließen immer mehr Notverordnungen
. immer weniger Gesetze werden erlassen.
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