Bei Streitigkeiten zwischen zwei Staaten ist oft ein Schiedsspruch von Nöten. Deshalb wurde 1899 in Den Haag ein Schiedsgericht für solche Streitigkeiten erbaut. Dieses Schiedsgericht ist heute als Internationaler Gerichtshof (International Court of Justice = ICJ) ein Hauptorgen der UNO.
Da die einzelnen Staaten aber ihre Souveränität gegenüber dem internationalen Recht in den Vordergrund stellen ist eine sogenannte "Unterwerfungserklärung" der Staaten erforderlich. Durch diese Unterwerfungserklärung sind die Staaten verpflichtet, den Schiedsspruch des ICJ zu akzeptieren. Allerdings unterschrieben nicht alle Staaten diese Unterwerfungserklärung. Andere Staaten anerkennen einen solchen Schiedsspruch nicht an.
Trotzdem gelang es dem ICJ in der Vergangenheit zahlreiche Probleme zu lösen (z.B.: das Südtirolproblem).
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