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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der hippokratische eid



Bevor damals in Kos ein Anwärter auf die Ausbildung zum Arzt diese genießen durfte, mußte er versprechen, sich an alle ethischen und asklepischen Grundsätze zu halten. Dieses Gelübde wurde in den folgenden Jahrhunderten, da er von HIPPOKRATES eingeführt wurde, allgemein unter dem Namen HIPPOKRATISCHER EID berühmt und hat seine Bedeu¬tung für den ärztlichen Berufsstand bis heute nicht verloren.
Gleich nach dem Anrufen der Götter verpflichtet sich der "Lehrling" der medi¬zinischen Wissenschaft, seinen Lehrer als Vater und dessen Kinder als Brüder anzusehen, wobei die Kunst des Heilens vom "Vater" auf den "Sohn" übertragen wurde. Daraus wird ersichtlich, wie stark das Zusammengehörigkeitsgefühl der Ärzte war. Jeder Außenseiter, der ebenfalls die Fertigkeit, Menschen zu helfen, lernen wollte, wurde, nachdem er eben diesen Eid geleistet hatte, in den familiären Kreis aufge¬nom¬men.
Weiters verpflichtet sich der Jungmediziner, den Menschen, die er in Zukunft behandeln wird, weder Leid zuzufügen, noch, selbst auf Verlangen hin, eine giftige Arznei zu verabreichen. Ganz im Gegenteil soll er den Patienten als individuelles Wesen und das Leben an sich respektieren; so wird zum Beispiel auch die Schweige¬pflicht des Arztes hervorgehoben.
Ebenso muß er geloben, schwerere Operationen von den bei den Koern wenig geschätzten Chirurgen durchführen zu lassen.
Diese folgenden Zeilen beinhalten den Text des ursprünglichen HIPPOKRATI¬SCHEN EIDES, insofern er von der Geschichtswissenschaft richtig rekonstruiert werden konnte:
1. »Ich schwöre bei Apollon dem Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und allen Göttern und Göttinnen, sie zu Zeugen anrufend, daß ich nach meinem Vermögen und Urteil erfüllen werde diesen Eid und diesen (Lehr-)Vertrag:
2. Meinen künftigen Lehrer gleichzuachten meinen Eltern und das Leben mit ihm zu teilen und, falls er Not leidet, ihn mitzuversorgen und seine Nachkommen gleich meinen Brüdern in männlicher Linie zu halten und sie diese Kunst zu lehren, wenn sie diese erlernen wollen, ohne Entgelt und Vertrag, mit Vorschriften, mündlichem Unterricht und dem übrigen Lernstoff mitzuversorgen meine eigenen Söhne und die eigenen Söhne dessen, der mich unterrichten wird, und auch Schüler, die den Ver¬trag unter¬zeichnet und den Eid geleistet haben nach ärztlichem Brauch, sonst aber niemand.
3. Die diätischen Maßnahmen werde ich treffen zum Nutzen der Leidenden nach meinem Vermögen und Urteil, Schädigung und Unrecht aber von ihnen abwehren.
4. Nie werde ich irgend jemandem, auch auf Verlangen nicht, ein tödliches Mittel verab¬reichen oder auch nur einen Rat dazu erteilen; ebenso werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibendes Vaginalzäpfchen verabreichen.
5. Keusch und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.
6. Nie und nimmer werde ich bei (Blasen-)Steinkranken den Schnitt machen, sondern sie zu den Handlangern abschieben, die mit dieser Praxis vertraut sind.
7. In wie viele Häusern ich auch eintrete, eintreten werde ich zum Nutzen der Leidenden, mich fernhaltend von allem vorsätzlichen Unrecht und jeder sonstigen Übeltat, auch von Werken der Wollust, an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
8. Was immer ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behand¬lung im Leben der Menschen, soweit man es nicht ausplaudern darf, werde ich darüber schweigen, solches als Geheimnis zu achten.

9. Wenn ich nun diesen meinen Eid erfülle und nicht zunichte mache, so möge mir Erfolg im Leben und in der Kunst beschieden sein, gerühmt bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, das Gegenteil von alledem.«
Nachstehende Worte haben heutzutage die Mediziner, allerdings bereits nach Vollendung des Studiums, zu sprechen, ehe ihnen das Doktorat verliehen wird. Im Vergleich der beiden Gelübde kann man deutlich die brisante Aktualität des bereits in der Antike verfaßten Textes erkennen, da fast alle Passagen bis auf das Anrufen der Götter übernommen wurden und lediglich die Pflicht hinzu kam, jedem Notleidenden ohne Ausnahme zu helfen.
»Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unter¬schied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles ver¬spreche ich feierlich auf meine Ehre.«
In der letzten Zeile tritt wieder diese Zusammengehörigkeitsgefühl zu Tage, das bereits in der Antike bestanden hat.

 
 

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