Anklage Um jemanden vor das Hexengericht zu stellen, genüge schon die Anklage zum Beispiel durch Kinder oder neidische Nachbarn, Konkurrenten usw.
Der Verteidiger wird von den Richtern ausgewählt bzw. es gibt keine Verteidigung. Anwälte, die zu sehr für die Verfolgten eintreten, werden selbst der Hexerei verdächtigt. Es werden nur Belastungszeugen zugelassen.
Vorwürfe Die Anklagepunkte beziehen sich nicht so sehr auf Beobachtungen des Handelns der Angeklagten, sondern wiederholen oft in sehr pauschaler Weise die herkömmlichen Vorwürfe des "Hexenhammer" gegen die "Hexen". Diese Vorwürfe verselbständigen sich zu einem festen Schema von Vorwürfen, die von Prozeß zu Prozeß weitergetragen werden.
Hexenproben Ähnlich wie die Anklagen zielen auch diese "Experimente" weniger auf die gerichtlichen Wahrheitsfindung als auf die Ängste der Öffentlichkeit. Nach Ansicht der Hexenrichter hinterließ der Umgang der Hexe mit ihren teuflischen Liebhabern Flecke auf der Haut, die blutleer und schmerzunempfindlich sein sollten. So als würde sich die Hexe unter dem Einfuß des Teufels in ein Wesen verwandeln, das nicht mehr fleischlich - menschlichen Charakter hat. Man sucht sich nun Warzen, Muttermale u.ä. auf der Haut der Angeklagten und sticht hinein. Nachweislich werden dazu von den Folterknechten auch einziehbare Messer benutzt, die eben wirklich keine blutenden Wunden hinterlassen.
Wasserprobe und Hexenwaage Man stellt sich auch vor, daß die Hexe immer leichter wird, weil sie dem Teufel ihr "Inneres", ihre Seele gegeben hat. Also braucht man sie nur ins Wasser zu werfen und sehen, ob sie untergeht. Es ist schwer nachvollziehbar, welche grauenhaften Szenen mit den an Händen und Füßen gefesselten Angeklagten sich dabei abgespielt haben.
Aufgeklärte Stadtväter im holländischen Oudewater betreiben längere Zeit eine "Hexenwaage", bei der sich verfolgte und bedrohte Frauen urkundlich ein menschliches, normales Gewicht bescheinigen lassen können.
Folter Bleibt die Angeklagte trotz schwerer Folter standhaft, ist dies erst recht ein Zeichen für ihre Teufelsbündnerei, denn wer außer dem Teufel konnte sie schmerzunempfindlich machen? Auch der Widerruf der Aussage nach Folter wird als teuflisches Machwerk angesehen. Die "peinliche Befragung" gehört in Europa bis in das 18. Jahrhundert zur üblichen Gerichtspraxis, nicht nur bei Hexenprozessen. Bei anderen Verfahren ist aber mehr Kontrolle durch Anwälte möglich.
Geständnis und Urteil Das unter der Folter meist erzwungene Geständnis bestätigt die in der Anklage erhobenen Vorwürfe und damit das Hexenschema der Richter. Fast ausnahmslos werden die "Hexen" zum Tode durch Verbrennen verurteilt. Als Gnadenerweis wird manchen besonders gefügigen Opfern die Erdrosselung vor der Verbrennung zugestanden. Der Feuertod sollte ein inquisitorisches Brennen, die Strafen der Hölle und das reinigende Feuer des Purgatorium (Zwischenstufe für sündhafte Seelen) auf der Erde vorweg sein. Diese Vorstellung vom reinigenden Feuer lebt bis heute in Bücherverbrennungen und ähnlichem fort.
Denunziation von Mitschuldigen Unter der Folter wurden die Angeklagten auch aufgefordert, andere Personen zu benennen, die mit ihnen zum Sabbat gezogen seien. Oft sagen Richter und Folterknechte die Namen persönlicher Gegner vor. In jedem Falle werden diese Denunziationen 2) besonders interpretiert, denn sonst hätte sich die Hexe z.B. durch Angabe der Richter selbst oder der hinter den jeweiligen Prozessen stehenden Kreise rächen können. Die durch die Richter gesteuerten Denunziationen führen zu immer stärkerer Ausweitung des Teufelskreises von Denunziation, Anklage, Folter und Verurteilung. Oft kann die Prozeßwelle nur durch wachsenden heftigen Unmut der Bürger gebremst werden, die um den Zusammenbruch des Geschäftslebens und um das eigene Leben fürchten müssen. Bezeichnenderweise sind die Hexenrichter oft umherwandernde Geistliche
oder Juristen; sie können ihr Wirken nach Abflauen der Verfolgungswelle an anderen Orten fortsetzen.
Der Hexenhammer
"Malleus Maleficarum", wörtlich der "Unholdinnenhammer", war eine an verschiedene "Ketzerhammer" anschließende Schrift, die der "Zertrümmerung" abweichender religiöser Lehrer dienen sollte.
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