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geschichte artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der adel



An der Spitze der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung stand der Adel. Er versuchte, sich von anderen Gruppen so weit wie möglich abzuschließen. Die Vorrechte der Adeligen be -ruhten, abgesehen von der Tatsache der Zugehörigkeit zum Adelsstand, auf ihrem großen Besitz, der Herrschaft über Abhängige, erfolgreichem Handeln und dem persönlichen Durchsetzungsvermögen (autoritas). Aus dem Adelsstand wurden Amtsträger in Grafschaften und Kirchenvogteien berufen.
Der Adelsstand - und später der Ritterstand - beschäftigte sich hauptsächlich mit Politik und "Modeerscheinungen", wie z.B. Musik, Dichtkunst, der Wiedergabe von Heldensagen und dem Schachspiel.

Die Adelsschicht entstand auf unterschiedliche Weise:
Bei den Franken war die Nähe zum König sowie die Leistung von Diensten für diesen wichtig, bei den Bayern hingegen entschied hauptsächlich die Genealogie, d.h. die Abstammung, über die Adelsqualität, immer waren die oben genannten Faktoren (großer Besitz, usw.) ausschlaggebend.
Im 9. Jh. entwickelte sich unter der karolingischen Reichsherrschaft eine ziemlich einheitliche Reichsadelsschicht. Im Jahre 911 (Tod König Ludwigs des Kindes) gewann durch das Ende der Karolingerherrschaft im ostfränkischen Reichsteil der regionale Adel, und damit die Stammesherzogtümer, stark an Bedeutung. Außerdem wurden die Reiterheere immer wichtiger, was auch dazu führte, daß berittene Einzelkämpfer (Ritter) eine immer größere Rolle spielten. Ritter kamen ausschließlich aus dem Adelsstand. Da die persönliche Freiheit unwichtig war, wurde auch der (meist unfreie) Dienstadel zum Ritterstand gezählt. Dieser konnte bis in die höchsten Ämter aufsteigen und so Anschluß zum Geburtsadel finden.

Im 11. Jh. kam es zu einer Formalisierung des Lehenswesen und daher zu einer Aufteilung des Adelsstandes in den
- reichsfürstlichen Hochadel, den
- vom König abhängigen ritterschaftlichen Adel und den
- Niederadel.
Außerdem wurde es im 11. Jh. üblich, einen Familiennamen zu führen, der von einem Besitz- bzw. Herrschaftsnamen oder von einem Ahnen abgeleitet wurde.
Ab dem 14. Jh. wurden von den Hofpfalzgrafen Adelsbriefe vergeben, was auch Stadtbürgern Zugang zum Adelsstand verschaffte. Dieser spätmittelalterliche Adel wurde in reichsständischen und landständischen Adel eingeteilt.

 
 

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