Die liberale Bewegung ist letztendlich daran gescheitert, dass es den Verfechtern nicht gelungen ist, die Exekutive in den Einzelstaaten mitzubestimmen, die Demonstranten gingen nicht radikal genug vor, man war sich zwischen Groß- und Kleinbürgertum nicht einig und es fehlte die revolutionäre Erfahrung.
Eine Versammlung von 51 Politikern einigte sich darauf, ein "Vorparlament" einzuberufen. Dieses Vorparlament beschloss die Wahl einer, für ganz Deutschland geltenden, verfassungsgebenden Nationalversammlung, die in Frankfurt tagt. Später stellte sich aber heraus, dass diese Nationalversammlung nicht genügend Autorität besaß.
Nun stießen die Liberalen unter Heinrich von Gagern und die Demokraten unter Struve aufeinander. Die Liberalen forderten die Volkssouveränität, Freiheit und die Monarchie. Die Demokraten hingegen wollten die Demokratie, die Abschaffung des stehendes Heeres und des Berufsbeamtentums.
Am 18. Mai trat die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche zusammen. Diese 585 Abgeordneten repräsentieren zum größten Teil die führenden Schichten und nicht die breite Masse. Kein Arbeiter, ein Bauer, aber über 100 Juristen. Die Nationalversammlung war auf die Exekutive der souveränen Einzelstaaten angewiesen, welche jedoch nicht mehr wirklich souverän waren, was zu einer erneuten kleinen Revolutionswelle führte, die sich aber nicht durchsetze konnte, da es nur sehr wenige radikale Demonstranten gab.
Hauptaufgabe des Nationalversammlung war, einen Nationalstaat zu schaffen und eine Verfassung zu oktroyieren, welche mit den Grundrechten zusammenhing.
Im Verfassungsentwurf konnte man die Gewerbefreiheit, die Wehrpflicht, Pressefreihit und die Gleichheit vor dem Gesetz finden.
Richtige Parteinen waren noch im Entwicklungsstadium, allerdings konnte man drei Lager erkennen. Die schwachen republikanischen Linken, die konservative Rechte und mit Abstand das größte Lager war die Liberale Mitte. Diese Gruppen bildeten Vereine und Clubs, in denen sie sich trafen.
Die vom König erlassene Verfassung beinhaltete einige Probleme. Grundsätzlich war es zu vereinbaren, dass eine Gesamtdeutsche Verfassung die Einzelbestimmungen der Souveränen Einzelstaaten berücksichtigt.
Zusätzlich gab es noch die Deutsche Frage. Sollte der Staatenbund von der Großmacht Österreich (Großdeutsche Lösung) oder von Preußen (Kleindeutsche Lösung) geführt werden.
Die Kleindeutsche Fraktion siegt unter der Hegemonialstellung Preußens und es soll ein Bundesstaat mit eine Zentralgewalt geschaffen werden. Es entsteht ein einheitliches Handels- und Zollgesetz.
Es handelt sich um eine konstitutionelle Monarchie. Der König beinhaltet die Exekutivgewalt.
Die Reichsverfassung wurde durch Wahl angenommen und Wilhelm IV, der preußische König wurde zum deutschen Kaiser gewählt. Er lehnte dieses Kaisertum allerdings ab, denn er wollte keine kriegerische Auseinandersetzung mit Österreich, außerdem hatten ihn nicht alle Fürstentümer ihr Einverständnis gegeben. Das Verfassungswerk von Frankfurt scheiterte.
Fazit: Die Aufgabe der Revolution nicht gelungen, es wurde kein Bundesstaat bebildet.
Quellen:
Heinrich von Gagern (Liberale Mitte) über die deutsche Einheit:
o Deutschland muss ein Nationalstaat werden und sich selbst von Österreich lossagen
o Es soll eine Verbreitung der Deutschen Kultur von der Donau bis zum Schwarzen Mehr geben
o es wird eine Zentrale Leitung benötigt, Preußen wird ausgeschlossen
Reichsverfassung vom 28.3.1849:
o vor dem Gesetz gibt es keinen Unterschied der Stände, der Adel ist als Stand aufgehoben
o der Freiheit der Person ist unverletzlich
o Briefgeheimnis, Eigentumsschutz, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- freiheit, der Hörigkeitsverband hört für immer auf.
Friedrich Wilhelm IV über die Kaiserkrone am 13.13.1848
o Die Krone ist erstlich keine Krone
o ohne Überzeugung aller Fürsten kann nicht mit Gottes Gnaden gerechnet werden
o er findet die Revolution lächerlich, ist mit Preußen glücklich
o er nimmt sich das Recht heraus, die Krone für den nächsten zu beanspruchen, den er dann vorschlägt => Designation
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