Lexikon
Lombardischen Städte
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Das Lehnswesen
Der König, die Spitze der lehnrechtlichen Gesellschaft vergab Grundherrschaften und Ämter als Lehen an die Kronvasallen (keltisch: Diener), die im Gegenzug die ihnen anvertrauten Ämter auszufüllen und Kriegsdienst als Ritter zu leisten hatten. Die Kronvasallen wiederum gaben Land und Ämter an Aftervasallen (Ritter, Dienstmänner) zu Lehen weiter.
Die Lehngesellschaft war Pyramidenförmig aufgebaut: Die breite Basis bildeten unfreie Bauer, darüber kamen die Aftervasallen gefolgt von den Kranvasallen, an der Spitze stand der Herrscher.
Das Territorialprinzip
Das Territorialprinzip legte den Grundstein zu einer Verstaatlichung des Systems. Neue Rechtskreise wurden gebildet, Streitigkeiten aus den Lehnverhältnissen wurden vor Lehnsgerichten ausgetragen. Eigene Stadtrechte entwickelten sich.
Regalien
(von lateinisch regalis, "dem König zukommend"), Bezeichnung für die vom König stammenden Rechte im Mittelalter.
Die eigentliche Entwicklung
Weichenstellung zur Vielstaatlichkeit Deutschlands
Friedrich Barbarossa ließ die lehenrechtliche Verfassung bestehen und so bekam die Königslandschaft ein Übergewicht über die Fürsten. So konnten die Fürsten ihre Territorialstaaten entwickeln. Kaiser Friedrich II. gewährt den geistlichen Fürsten 1220 ein Souveränitätsrecht (Unabhängigkeitsrecht der Fürsten dem König gegenüber), um ihre Wahlstimme in der Wahl seines Sohnes zum König zu bekommen. 1232 gewährt er die gleichen Rechte den weltlichen Fürsten, um sie in seinem Konflikt mit dem Papst als Unterstützung zu haben. Später versichtet er auf den Ausbau seines Königreichs da er die Überlegenheit der partikularen Kräfte erkannte. Die Vielstaatlichkeit in Deutschland war Vorprogrammiert.
Landesherrschaften entstehen
Domini Terrae, Landherrschaft. Die Entwicklung der Landherrschaft / Stammesherzogtümer hatte eine abnehmende Bedeutung. F. Barbarossa hatte eine Reihe von Territorialstaaten zu Herzogtümern gemacht, doch musste er sie nach dem Sturz von H. Löwn, nach den Wünschen der Fürsten vergeben. Für die Herren der Territorien wurde nun der Ausdruck Landherr eingeführt. Die deutschen Könige waren nicht mehr in der Lage nach Belieben über Lehen zu verfügen. Lehen wurde ab dieser Zeit als eine Ware von ihren Inhabern gehandelt. Barbarossa hat 1158 verschiedene Gesetzte erlassen damit die Regalien nicht an die lombardischen Städte entglitten. Doch konnte er diese nicht durchsetzen und so waren auch diese Weg.
Kurfürsten Vorreiter der Landesherrschaft
In der Kaiserlosen Zeit wurden die Fürsten zu Alleinwählern des deutschen Königs, der 1338 ohne Mitwirken des Papstes zum Kaiser wurde. Ein Verfassungsgesetz von Kaiser Karl garantiert den Pfalzgrafen als Kurfürsten das Wahlrecht bei der Königswahl und Zahlreiche Sonderrechte.
Ungeteilte Vererbung
Erblichkeit ihrer Erzämter
Unverletzlichkeit ihrer Person (nicht Rechtlich Angreifbar)
Sie waren somit souveräne Herrscher in ihren Territorien.
Ausbau der Landesherrschaft
In Deutschland gab es zu dieser Zeit 70 geistliche und 25 weltliche Fürstentümer. Die Rechte in den einzelnen Staaten waren sehr unterschiedlich, doch suchten alle Landherrn die Lehenordnung durch die Verwaltungsorganisation zu ersetzen. Der Zweck bestand darin weg vom herrschenden Adel und hin zu den Amtsleuten. Diese konnten ihre Ämter nicht vererben, so wandelte sich der Territorialsaat zu einem Beamtenstaat.
Der moderne Staat Deutschland bildete sich über den Territorien.
Städtebünde gegen Landesherren
Große Städte taten sich im späteren MA zu Städtebünden zusammen und konnten so ihre wirtschaftlichen Interessen sowie den Fernhandel zu Welthandels Dimensionen ausbauen. Es bildete sich eine Stadtbürgerkultur. Mitte des 13. Jhr. bildeten sich Städtebünde die mehrere Jahrhunderte überlebten. Die Hanse, der bedeutendste Städtebund bestand 200 Jahre und sogar eine eigene Kriegsflotte.
Herausbildung des Ständestaates
Die Landherren konnten nicht einfach über die Rechte und Interessen der Adligen hinweggehen. Sie veranstalteten Versammlungen um die Adligen an sich zu binden. Die Landstände, Zusammenschluss aus Geistlichen, Adligen und Städte, beanspruchten dass Zusammenstimmungsrecht für sich. Im 14 Jhr. Versuchten die Landstände den Landesherrn, Mitspracherecht bei Kriegsentscheidungen
Erbbedingte Landesteilung
Ämtergrenzen
Das Ziel des Landtages war es dem Landherren zu zeigen das das Territorium nicht sein Privateigentum war. Das Druckmittel ihrerseits war:
Bewilligung ihrer Steuerzahlung
Militärische Beiträge zu zahlen
Landfriede
Die große Leistung des landesherrlichen Staates führte dazu, dass eine Landfriedensordnung gegen das Fehderecht des Adels durchgesetzt werden konnte. Rechtsstreitigkeiten sollten vor Gerichten ausgetragen werden. Es wurde ein Gewaltenmonopol geschaffen. Gewalt konnte nur noch von Landherren ausgeübt werden. Durch Einsatz der neuen Waffentechnik, Kanone, konnten die Landherren dieses Monopol gegenüber den Adligen durchsetzen.
"Kaiser und Reich"
Dadurch das der Finanzhaushalt im Kaiserstaat dahin schmolz, konnte der Kaiser nur noch durch seinen eigenen Besitz herrschen. Diese Hausmacht wurde mit allen Mitteln erhalten, Beispiel Heirat., auf der anderen Seite stand das Reich, welches durch den Reichtag vertreten wurde. Dies wurde im 15. Jahrhundert verfassungsrechtlich festgesetzt. Der Kaiser wurde zum "machtlosen" Symbol des Reiches, da ihm 394 Reichsstände gegenüberstanden. 1648 bekamen die Reichstände volles Territorialhoheitsrecht. Nachdem das Römische Reich Deutscher Nation schon einige Jahre in der Machtlosigkeit verharrte, wurde es 1806 von Napoleon für erloschen erklärt.
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