Schon 1926 wurde die Jugendorganisation der NSDAP gegründet. Sie basierte auf der Idee Adolf Hitlers, das Volk schon im Jugendalter im Sinne des Nationalsozialismus zu erziehen. Bis zur Machtergreifung Hitlers jedoch blieb die Hitlerjugend (HJ), so der Name, relativ unbedeutend. Dann allerdings begann Schirach, dem die Leitung der HJ seit 1931 unterstand, konsequent aus der HJ die einzig existierende Staatsjugend zu machen. Andere Jugendorganisationen wurden entweder eingegliedert oder beseitigt. Diese Entwicklung ist nachvollziehbar, wenn man die Mitgliederzahl betrachtet.
Wurden 1932 nur ca. 100000 Mitglieder gezählt, so waren es 1933 schon 2,3 Millionen. Diese Entwicklung setzte sich weiter fort, bis 1939 fast die gesamte Jugend eingegliedert war und die HJ ca. 8,7 Millionen Mitglieder zählte. Die HJ unterstand zunächst der SA. Sie erhielt jedoch mit dem Erlaß vom 29.
März 1935 ihre Selbständigkeit. Neben den anderen Organisationen der Partei war die HJ nun gleichberechtigt. Ende 1936 war es dann geschafft, die HJ war nun mit dem Gesetz vom 21.12.1936 offiziell und legal die Staatsjugend. Damit war jedoch noch nicht die Mitgliedschaft Pflicht.
Erst mit der Durchführungsverordnung vom 1. Dezember 1939 trat dies ein. HJ- Mitglieder hatten am sogenannten HJ- Dienst teilnehmen. Dieser fand in der Regel pro Woche zweimal statt. Zusätzlich fand einmal pro Woche ein zweistündiger Sportnachmittag statt. Als weiterer Bestandteil wurden regelmäßig Ausflüge, Ferienlager, Sportveranstaltungen und verschiedene Feiern organisiert.
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