1.1 Persönliche Voraussetzungen>
Wenn man überlegt, sich selbstständig zu machen, muss man sich einige Fragen stellen:
. Will man die Sicherheit eines oft gut bezahlten Arbeitsplatzes aufgeben ?
. Wird man von der Familie unterstützt ?
. Ist man fachlich qualifiziert ?
. Ist eine Finanzierung möglich?
. Hat das Produkt überhaupt einen (gesicherten) Markt ?
1.2 Marketing
1.2.1 Von der Idee zum Konzept
. Wem Ihr Produkt einen Nutzen bringt?
. In welchen geographischen Regionen oder Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis finden?
. Wie viel ein Kunde dafür zu zahlen bereit ist?
. Wie man an Kunden herankommt?
. Wie sich ihre Verkaufschancen in den nächsten Jahren entwickeln wird?
. Welches Zusatzprodukt ihre Chancen verbessert?
. Wer ihre Mitbewerber sind und deren Schwächen und Stärken liegen?
. Warum soll der Kunde gerade bei ihnen Kaufen?
Wenn man all dies Punkt positiv beantworten konnte ist das eine gute Voraussetzung für ein Unternehmen
Marketing ist die kunden-, bzw. markt- sowie umfeldorientierte Führung eines Unternehmens.
1.2.2 Welche Punkte sind unbedingt zu analysieren und für die nähere Zukunft abschätzbar
Es ist äußerst wichtig in folgenden Bereichen Marktforschung zu betreiben.
Marktumfeld
. Welchen Geographische Ausdehnung besitzt mein Markt (Bezirk, Österreich, Europa)?
. Wirtschaftsentwicklung in meiner Branche?
. Auswirkungen der Konjunkturschwankungen auf meine Branche?
. Mit welchen Norm- Gesetzänderungen ist in nächster Zukunft zu rechnen?
. Mit welchen Trendumkehr ist zu rechnen (Naturprodukte,...)?
. Gibt es Marktnischen?
Kunden
. Wichtig ist es, die Kaufgewohnheit der Kunden genau zu erforschen (gibt es einen Servicebedarf, Modetrends, Beratung, wie sieht es mit Qualitätsbewusstsein aus, Umweltschutz,.....)
Mitbewerber
. Wer sind meine Hauptkonkurrenten (Größe, Anzahl, Marktanteil)?
. Ist mit neuen Konkurrenten zu rechnen.?
. Finanzkraft der Konkurrenten?
. In welcher Qualitäts- und Preisklasse liegen die Konkurrenten?
1.2.3 Marketingziele
. Umsatz, Gewinn, Rentabilität
. Marktanteil
. Zufriedenheit der Mitarbeiter
. Sicherheit
1.2.4 Marketinginstrumente
. Angebotsgestaltung (Produkt- und Sortimentspolitik) beziehen sich auf die Leistungen und Produkte
. Preisgestaltung (Preispolitik) Preis zu beeinflussen und bestimmen
. Marktbearbeitung (Kommunikationspolitik) Bestimmung der Art und Größe der Werbung
. Warenverteilung (Distributionspolitik) Betrifft Vorkehrungen, um das jeweilige Produkt
1.3 Finanzierung
1.3.1 Der Kapitalbedarf
Eine gute Finanzierung ist die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens. Dazu muss zu allererst geklärt sein, wie hoch das benötigte Kapital ist. Man muss dabei sehr Acht geben, jede Kostenstelle zu berücksichtigen.
. Kapitalbedarf für Investitionen:
z.B.: Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, ...
. Kapitalbedarf für Waren und Materiallager
Man sollte den durchschnittlichen, voraussichtlichen Lagerbestand mitplanen.
. Laufender Kapitalbedarf
Ausgaben, die im Zeitraum zwischen Auftragseingang, und Zahlungseingang entstehen.
1.3.2 Die Kapitalbeschaffung
Durch den Kapitalbedarfsplan, erkennt man wie viel Geld zum Start des Unternehmens benötigt wird. Nun stellt sich die Frage woher man dieses Geld bekommen könnte.
. Eigenkapital
Jenes Geld, welches man selbst aufbringen kann. Aufbringungsmöglichkeiten wären u.a. Sparguthaben, Wertpapiere, und auch eventuell belehnbare Werte wie z.B.: Grundbesitz, Wertgegenstände, Bausparverträge, ...
. Fremdkapital
z.B.: Kredite
. Investitionskredit
Dient zur Finanzierung von Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, ...). Die Laufzeit des Kredites sollte der Nutzungsdauer entsprechen.
. Leasing
Investitionsgüter werden angemietet, und können nach einer gewissen Zeit in den Eigenbesitz übergehen.
. Lieferantenkredit
Ist der bequemste, aber teuerste Kredit. Er entsteht, wenn eine Wahre nach Eingang der Rechnung nicht bezahlt wird. Der Teuerste ist der Lieferantenkredit deshalb, weil man sich meist innerhalb einer bestimmten Frist ein Skonto abziehen kann.
Beispiel: Skontoabzug innerhalb von 30 Tagen 3%
entspricht dass einem Jahreszinssatz von 36,5 %
Der wesentlichste Partner bei einer Kreditaufnahme ist jedoch die Bank. Um einen Kredit auch wirklich finanziert zu bekommen, muss man sein Projekt der Bank präsentieren. Außerdem sollte man ihr auch gewisse Sicherheiten bieten könnten (Haus, ...).
Man sollte auch mit mehreren Banken über den Kredit verhandeln, um so den Günstigsten zu bekommen.
. Finanzierung mit Förderung
Gerade Jungunternehmer werden bei Existenzgründung vom Staat gefördert. So erhält man unter Umständen Kredite mit einem weit niedrigeren Zinssatz.
1.3.3 Liquidität und Finanzplan
Wenn man sich also über die Kapitalbeschaffung im Klaren ist, sollte man einen Finanzplan mit chronologischer Abfolge erstellen. Es geht darum, ob eine mögliche Zahlungsunfähigkeit nicht schon in den ersten Monaten nach dem Start des Unternehmens auftritt, beeinflusst eventuell durch Zahlungsrückstände.
Beispiel wie ein derartiger Finanzplan aussehen könnte:
1. Zahlungsmittelanfangsbestand
2. Geplante Einzahlungen
Umsätze (inkl. MWSt.)
aus Kreditzusagen
Privateinlagen
sonstige Einzahlungen (inkl. MWSt.)
Summe Einzahlungen (1) + (2)
3. Geplante Auszahlungen
auszahlungswirksame Kosten
lt. Kostenplan
Auszahlungen für Investitionen
(inkl. MWSt.)
Auszahlungen für Material
(inkl. MWSt.)
Privatentnahmen
Zahlungen an das Finanzamt
Zinszahlungen/Bankspesen
Kapitaltilgungen
sonstige Zahlungen (inkl. MWSt.)
Summe Auszahlungen
Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)
Deckung des Fehlbetrages
Kontokorrent/Darlehen
Privateinlagen
Sonstiges
Verwendung des Mehrbetrages
1.4 Gewerberecht
Das Gewerberecht stellt mitunter bei der Betriebsgründung einen Hürde dar. Aber bereits 1992 wurde begonnen, die Gewerbeordnung zu modernisieren und Barrieren für den Zugang zum Unternehmer Beruf zu beseitigen.
Seither ist die Ausübung von Handwerken auch mit universitärer Bildung oder nach Absolvierung einer Höhern Technischen Schule in Verbindung mit mehrjähriger Praxis möglich.
Zur Zeit gibt es nur mehr 43 Handwerke die eine Meisterprüfung vorgeschrieben bzw. 41 "Gebunde Gewerbe" mit einem erforderlichen Befähigungsnachweis. Über 800 Gewerbe sind "Freie Gewerbe"
1.4.1 Gewerbeschein
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigt man einen Gewerbeschein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig, und in Ertragsabsicht durchführen will.
Welche Gewerbeberechtigung erforderlich ist, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab.
Vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgenommen sind selbstständige Berufe wie z.B.: Ärzte, Apotheker, Notar, Rechtsanwälte,......)
1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen für einen Gewerbeschein
. Österreichischer Staatsbürger oder EWR/ EU Bürger
. Eigenberechtigung (Alter)
. Keinen Ausschließungsgründe (Konkurs, Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilung)
. Geeigneter Standort und allenfalls auch eine Betriebsanlagengenehmigung
1.4.3 Befähigungsnachweis
Freie Gewerbe:
Ein Befähigungsnachweis (Prüfung, Schule,.....) ist nicht erforderlich. Ein Gewerbeschein ist allerdings zu lösen (Dienstleistung in der Datenverarbeitung).
Handwerke:
Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder der Abschluss einer für das betreffende Handwerk einschlägige Schule (Uni, HTL,...) gekoppelt mit unterschiedlich langen Praxiszeiten(Tischler, Bäcker).
Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe:
Je nach Gewerbe sind unterschiedliche Befähigungsnachweise erforderlich. Es können Praxiszeiten, Ausbildungen, bestimmte Prüfungen oder Kombinationen daraus vorgeschrieben werden (Fremdenführer, Gastgewerbe).
Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe:
Zum jeweiligen Befähigungsnachweis (Praxiszeiten, Ausbildungen, Prüfungen) ist zusätzlich die Erteilung einer behördlichen Bewilligung erforderlich (Baumeister, Zimmermeister).
1.4.4 Allgemeine und besondere Voraussetzungen
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen muss persönlich die allgemeinen bzw. Die besonderen Voraussetzungen für dien Gewerbeantritt erfüllen.
Bei bewilligungspflichtigen gebunden Gewerben wird zusätzlich geprüft, ob der Bewilligungswerber die für die Gewerbeausführung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt
Gesellschaft
Wird das Gewerbe von einer Gesellschaft ausgeübt, müssen die allgemeinen bzw. besonderen Voraussetzungen von EINER gewerberechtlichen Geschäftsführer nachgewiesen werden. Nur in diesen Fall wird der Gewerbeschein auf die Gesellschaft ausgestellt.
Die Zuverlässigkeitsprüfung und die Gewerbeausschlussgründe (allgemeine Voraussetzungen) erstreckt sich auch auf alle Gesellschafter, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb haben.
1.4.5 Gewerblicher Geschäftsführer
Personalgesellschaft (Erwerbsgesellschaften)
Muss entweder ein persönlich haftender Gesellschafter gewerberechtlicher Geschäftsführer werden oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist.
Juristische Personen
Muss der gewerberechtliche Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person sein (z.B.: bei der GmbH der handelsrechtliche Geschäftsführer) oder bei einem Verein ein Mitglied des Vorstandes oder Arbeitnehmer der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist
Einzelunternehmen
Wenn der Unternehmer den Befähigungsnachweis nicht erbringt, kann der gewerberechtliche Geschäftsführer ein Arbeitnehmer sein, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist.
Wichtig:
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss keinen eigenen Gewerbeschein haben, sondern muss den erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen und entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, ein handelsrechtlicher Geschäftsführer oder ein Arbeitnehmer in einem Anstellungsverhältnis sein.
1.4.6 Fehlen bestimmter Voraussetzungen und/oder keine Nachsicht möglich
Nachsicht
Sowohl für das fehlen eigener allgemeiner Voraussetzungen als auch für einige der besonderen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Nachsicht. Die Gewerbebehörde erlässt einen Bescheid, wobei sie berechtigt ist, für diese Entscheidung ein Gutachten der Wirtschaftskammer einzuholen
Keine Nachsicht
Es bleibt die Möglichkeit, dass Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der gegenüber der Behörde für die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften verantwortlich ist. Wobei dieser mindesten 20 Stunden pro Woche angestellt und ASVG versichert sein.
|