Vielfach sind es nur Kleinigkeiten, und es geht kaum um finanziell bedeutende Summen. Aber gerade deswegen ist die Überraschung und der Ärger oft sehr groß, wenn vor Ort mit dem Wirt keine Einigung erreicht. Freilich - die Grenzen des Rechtes sind hier deutlich zu sehen. Streitigkeiten um ein Haar in der Suppe werden höchstens im "Bezirksgericht" abgehandelt. In der Realität geht so mancher Wirt wesentlich weiter, als er rechtlich mußte, um seinen Gast zufriedenzustellen - während andere es auch mit ihren gesetzlichen Pflichten nicht so genau nehmen, ohne daß sie deswegen laufend in Prozesse gezogen werden.
Kann mich der Wirt abweisen, obwohl ganz offensichtlich genügend Plätze frei sind ?
Grundsätzlich ja. Nur wenn sie auf die Leistung eines Gastwirtes dringend angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, Sie zu bedienen. Wenn Sie also mitten in Wien von einem Cafetier "nicht einmal ignoriert werden", haben sie Pech gehabt. Anders ist es, wenn Sie in einem kleinen Waldviertler Ort Funktionär des Sportvereins oder der Feuerwehr sind - Ihr soziales Leben können Sie nur aufrechterhalten, wenn sie auch zum örtlichen Gasthaus - wo die Vereinsversammlung und Feuerwehrfeste stattfinden - Zutritt haben, und daher muß der Wirt Sie auch einlassen. Dieses Beispiel klingt blöd, aber wurde tatsächlich vom oberen Gerichtshof vor wenigen Jahren entschieden. Sonst aber kann der Wirt seinen Gäste wie eine private Person aussuchen. Ob er die Zurückweisung begründet oder nicht, ob ihre Turnschuhe stören oder ihr Kind stört, das ist letztlich egal. Läßt er sie wegen ihrer rassischen oder ethnischen Herkunft oder wegen ihres religiösen Bekenntnisses nicht in das Gasthaus, so riskiert er eine Verwaltungsstrafe und kann auf freien Fuß angezeigt werden.
Kann ich das Lokal verlassen, wenn das Essen nicht rechtzeitig kommt ?
Das allgemeine Gesetzbuch sieht für diesen Fall vor, daß man ,nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann. Nun werden die Gesetzautoren kaum an das Mittagessen im Gasthaus gedacht haben, aber das Schöne an so allgemeinen Formulierungen im Gesetz ist eben ihre fast universelle Anwendbarkeit. wenn Sie also mit Familienangehörigen im Gasthaus sitzen und das Essen auf sich warten läßt, können Sie den Kellner informieren, daß er mit dem Essen in Verzug ist, ihm zugleich eine Nachfrist setzen und mit dem Vertragsrücktritt, also die Bestellung zu stornieren, drohen. Das gleiche haben sie erreicht, wenn sie sagen: "Wenn das Essen nicht in fünf Minuten auf dem Tisch ist, dann gehe ich."
Die schwierigste Frage ist aber: "Wie lange ist die Nachfrist ?" Ein Gericht von der Tageskarte wird in der Regel nicht so lange dauern als ein ausgefallenes Gericht, das unter der Kategorie "Frisch zubereitet" steht. Wenn aber Küche und Kellner so überfordert sind oder desorganisiert sind, daß Sie euch in der doppelten zu erwartenden Zeit das Essen nicht auf den Tisch stellen, dann kann man eine Nachfrist von nur wenigen Minuten verbinden. Bemerkt der Kellner erst anläßlich der Urgenz, daß die Bestellung gar nicht weitergeleitet wurde oder das die Küche mit der Zubereitung noch nicht einmal begonnen hat, dann brauchen sie nicht warten sondern sofort aufstehen und das Lokal verlassen - wenn sie das wollen. Der Wirt muß sich aber im Klaren sein, das der Gast dieses Lokal nicht mehr so schnell besuchen wird - natürlich mit den Ausnahmen, die ihm verzeihen.
Darf ein Wirt für die WC- Anlagen Benützung Geld verlangen ?
Grundsätzlich ist es untersagt. Jeder Gastgewerbebetreiber muß eine "ohne" gesottenes Entgelt benutzbare Toilettanlage für seine Gäste haben. Ausgenommen davon sind Kleinlokale (nicht mehr als 8 Sitzplätze) auch Theater- oder Kinobuffets und die Eissalons. Ein Benützungsgelt für die WC- Anlage darf auch nur verlangt werden, wenn das Lokal in oder in der nähe eines Bahnhofs oder Flugplatzes ist.
Was ist, wenn mir das Essen nicht geschmeckt hat ? Oder wenn das Essen verdorben war ?
Über Geschmack läßt sich, auch mit dem Wirt, natürlich streiten. Sinnvoll ist das aber nur dann, wenn es um Mangel des Essen geht, nicht um eine vielleicht persönlich Vorliebe. In der Terminologie der Juristen ist das Essen dann mangelhaft, wenn ihm die "ausdrücklich bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften" fehlen. "Ausdrücklich bedungen" (im Sinn von Vereinbarungen) ist in der Regel all das, was auf der Speisekarte aufgelistet oder auf einem Foto zu sehen ist.
Unter "gewöhnlich vorausgesetzten" Eigenschaften fällt zunächst einmal die Selbstverständlichkeit, daß das Essen genießbar und annehmbar ist.
Gewöhnlich voraussetzen kann man in Österreich auch, daß warme Gerichte tatsächlich warm serviert werden und daß die Portionen ernährungsphysiologisch für einen durchschnittlichen Gast für die jeweilige Mahlzeit ausreichend ist.
"Gesalzene Preise" - was tun ?
Die Strafbestimmung gegen "Preistreiber" ist seit 1992 abgeschafft. Gegen überhöhte Preise im Lokal hilft also nur eines - nicht mehr hingehen. Jedes Lokal, wo es auch warme Speisen gibt, muß eine Speisekarte mit den aktuellen Preisen in der Nähe des Eingangs anbringen, so daß man Preisniveau bereits von außen beurteilen kann. Außerdem muß ihnen jeder Wirt vor der Bestellung von Speisen oder auch bei Getränken unaufgefordert ein Preisverzeichnis vorlegen. Wenn Sie merken, die Preise sind zu hoch, dann können Sie eigenmächtig aufstehen und das Lokal verlassen, aber nach der Bestellung ist es zu spät.
Ein gesetzlicher eingriff in die Preisgestaltung besteht noch:
Jeder Wirt muß mindestens zwei alkoholfreie Getränke zum selben oder zu einem niedrigeren preis anbieten, als das billigste alkoholische Getränk (jeweils auf einen Liter aufgerechnet). Damit soll Vor allem Jugendlichen der finanzielle Anreiz zum Alkerholkonsum genommen werden.
Darf ich den Hund mitnehmen oder eine Zigarre im Gasthaus rauchen ?
Im Rahmen des sogenannten "Hausherrenrechts" bestimmt der Wirt aber nicht nur, ob er Hunde akzeptiert, sondern auch Raucher- und Nichtraucherzonen festlegt oder im Lokal überhaupt ein Rauchverbot verhängt. Wenn Sie sich daran nicht halten, kann er Sie aus dem Lokal weisen. Behördliche Strafen aber gibt es, trotz der intensiven Diskussionen, noch nicht.
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