Am 25. Mai 1997 trat durch ein Referendum eine neue Verfassung in Kraft, die am 2. April 1997 verabschiedet worden war. Die zuvor gültige provisorische Verfassung vom 29. Dezember 1993 basierte noch auf der Fassung aus der kommunistischen Ära vom 22. Juli 1952 und markiert den Wandel von einer sozialistischen Volksrepublik zu einer parlamentarischen Republik mit sozialer Marktwirtschaft. Die Reformen von 1989 schafften das kommunistische Regime ab und führten demokratische Prinzipien ein. Die Änderungen von 1992 führten zu einer ungenauen Definition der Befugnisse des Präsidenten, des Ministerpräsidenten und des Parlaments, so dass Konfrontationen zwischen den verschiedenen Regierungsorganen die Folge waren.
Polen ist Mitglied der Vereinten Nationen und verschiedener UN-Unterorganisationen sowie der Welthandelsorganisation. Nach den freien Wahlen von 1991 wurde Polen auch in den Europarat aufgenommen. Das Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union trat im Februar 1994 in Kraft. Es stellt einen Beitritt zur Union für 2002 in Aussicht. Ebenfalls im Februar 1994 trat Polen dem Programm Partnerschaft für den Frieden bei, und im März 1999 wurde Polen in den Nordatlantikpakt (NATO) aufgenommen. Nationalfeiertage sind der 3. Mai, an dem (seit 1990 und zuvor 1918 bis 1939) die Einführung der ersten demokratischen Verfassung im Jahr 1791 gefeiert wird, und der 11. November, der an die Gründung des unabhängigen Polen 1918 erinnert.
5.1
Exekutive
Staatsoberhaupt ist der Präsident, der für eine Regierungszeit von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt wird und einmal wiedergewählt werden darf (die ersten Präsidentschaftswahlen fanden 1990 statt). Er bildet zusammen mit dem Ministerrat (Regierung) unter Führung des Ministerpräsidenten die Exekutive. Der Präsident kann unter bestimmten Bedingungen das Parlament auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten ernannt, muss aber vom Parlament bestätigt werden.
5.2
Legislative
Die Gesetzgebung liegt bei einem Zweikammerparlament, bestehend aus dem Sejm (Unterhaus) mit 460 Abgeordneten, der die oberste legislative Instanz bildet, und dem Senat (Oberhaus) mit 100 Mitgliedern, der die Regionsvertreter versammelt und an der Gesetzgebung mitwirkt. Beide Kammern bilden zusammen die Nationalversammlung. Die Wahlperiode liegt für beide Häuser bei vier Jahren. Bei den (vorgezogenen) Wahlen vom September 1993 galten erstmals Bestimmungen für bestimmte Mindeststimmzahlen; um im Parlament vertreten zu sein, muss eine Einzelpartei eine Fünfprozenthürde überwinden, Wahlbündnisse müssen mindestens 8 Prozent der Stimmen erreichen. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr.
5.3
Judikative
Nach einer grundlegenden Reform des Gerichtswesens im Dezember 1989 obliegt die Rechtsprechung dem Obersten Gerichtshof, den Gerichten der Wojwodschaften (erste und zweite Instanz bei allen Zivil- und Strafsachen) sowie weiteren Gerichten. Die Aufsicht für alle nachgeordneten Gerichte liegt beim Obersten Gerichtshof. Daneben gibt es eine Verwaltungs- und eine Verfassungsgerichtsbarkeit.
5.4
Kommunalverwaltung
Im Januar 1999 trat die im Sommer 1998 beschlossene administrative Neugliederung in Kraft. An die Stelle der 49 Regierungsbezirke, so genannte Woiwodschaften, traten 16 Regionen, die über eigene Regionalparlamente verfügen. Die Regionen sind in 308 Kreise und 65 kreisfreie Städte untergliedert.
5.5
Politische Parteien
Die nach den Parlamentswahlen vom September 2001 im Sejm vertretenen Parteien sind das Bündnis der Demokratischen Linken (SLD), hervorgegangen u. a. aus der kommunistischen Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei (PZPR); die Union der Arbeit (UP); die liberal-konservative Bürgerplattform (PO); die Bewegung Samoobrona ("Selbstverteidigung"); die konservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS); die Bauernpartei PSL und die katholisch-nationale Liga der polnischen Familien (LPR). Nicht mehr im Parlament vertreten sind die beiden bisherigen Regierungsparteien Freiheitsunion (UW) und Wahlaktion Solidarnooæ (AWS). Dieses 1996 gegründete Bündnis aus über drei Dutzend kleineren konservativen, katholischen und nationalen Gruppierungen wurde von der Gewerkschaft Solidarnooæ initiiert.
5.6
Verteidigung
Die Streitkräfte haben eine Stärke von 206 045 Soldaten (2001), davon im Heer 120 300, in der Marine 16 760 und in der Luftwaffe 43 735. Es besteht eine allgemeine Wehrpflicht mit einer Dauer von 18 Monaten (bei der Marine zwei Jahre). Zur Ausrüstung der polnischen Armee gehören etwa 2 800 Panzer, 500 Kampfflugzeuge, drei U-Boote, ein Zerstörer sowie circa 20 kleinere Kampfschiffe. Die Ausgaben für das Militär betragen 3 191 Millionen US-Dollar (2000).
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