Was versteht man unter Meeresbergbau?br />
Aufsuchen, gewinnen und fördern von polymetallischen Mineralaggregaten auf dem Meeresboden.
Unter den einzelnen Ländern gibt es starke Diskrepanzen und Streitigkeiten wegen der Abbaulizenzen. Die UNCLOS (United Nation Conferenz on the Law Of the Sea) hat nach Verhandlungen erklärt, dass der Tiefseeboden ein "Gemeinsames Erbe der Menschheit" ist und somit von einzelnen Ländern nicht angeeignet werden kann.
Die Seerechtskonvention sollte zu einer neuen Rechtsordnung für die Meere führen, unter Berücksichtigung der Souverenität der Staaten. Kern dieser Konvention war es, eine gerechte unparteiische Weltwirtschaftsordnung unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer (aller, ob mit oder ohne Küstenbereich) zu schaffen. Der Vertrag befaßt sich hauptsächlich mit dem Meeresbodenregime, mineralischer Rohstoffe der Tiefsee, festgelegten Modalitäten des Zugangs und der Gewinnbeteiligung.
Bis zur Klärung der Sachlage, fand der Rohstoffabbau nur in küstennahen Gebieten statt. Es kam zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen meerestechnisch weiterentwickelten Industrienationen und Entwicklungsländern, in der Meeresnutzung.
Fallbeispiel: an der Küste Indiens wird Schwermineralseife abgebaut, deutsche Schiffe haben auch Ölvorkommen entdeckt, deshalb kann Indien nur froh sein über die technische Hilfe anderer Länder um eigene Rohstoffe abbauen zu können.
Der Meeresbergbau ist nicht mit Bergbau am Festland zu vergleichen. Die in tausenden Meter Tiefe liegenden Lagerstätten müssen zuerst von der Oberfläche aus erkundet werden. Das Meeresbodenrelief muss kathographisch erfaßt werden um die Lagerstätte erschließen zu können (Navigationsverfahren durch Satelliten). Aufgrund des enormen Aufwandes wird Meeresbergbau einstweilen noch in den Händen hochtechnisierter Industrieländer, die über genügend Forschungskapital verfügen, bleiben.
Feste mineralische Rohstoffe lassen sich gliedern in:
-Eisen und Sand im Küstenvorfeld
-Schwermineralseifen im Schelfgebiet
-Organische Rohstoffe u. Phosphoritknollen bis 500m
-Erzschlämme (Zink, Kupfer, Silber, Gold) an Plattenrändern
-kobaltreiche Kruste auf Tiefseekuppen u. vulkanischer Aktivität
-Massivsulfide bis 3000m
-Tiefseeknollen (Nickel, Kobalt, Mangan,...) 4000 - 6000m
Diese Rohstoffe müssen von den meisten Ländern der Erde zu 100 % importiert werden. So ist der marine Abbau langfristig gesehen günstiger, als die ständige Neuerschließung am Festland. Außerdem ist in den marine lagernden Erzen der Metallgehalt bedeutend höher.
Internationalisierung des Tiefseebodens
International Sea Bed Authority (=Meeresbodenehörde) hatte immer wieder mit den unterschiedlichen Ansichten und Meinungen über Befugnisse in der Area (Tiefsee) zu kämpfen. Einige Länder wollten aus der Authority eine schwache Institution machen, die die Inanspruchnahme der erkundeten Felder registriert und 1 % Abbausteuer kassiert. Hingegen die Entwicklungsländer wollten, dass die Meeresbodenbehörde ausschließliches Abbaurecht hat. Es kam zu einer Kompromißlösung Parallelsystem: die Meeresbodenbehörde soll kollektiv mit einem eigenen Unternehmen (Enterprise) Meeresbergbau betreiben.
Aber auch staatliche und private sollen einen möglichen Zugang haben. Der Authority muss ein Arbeitsplan vorgelegt werden und sie kann Prospektionen begrenzen, wenn dadurch eine negative Auswirkung auf dem Weltmarkt zu befürchten ist, Unternehmensgruppen müssen eine Nationalität angeben. Das Operationsgebiet muss groß genug sein, um es der Nutzung zweier Unternehmen zu ermöglichen, aber es darf auch nicht mehr als 2 % der gesamten Area einnehmen. Die Authority hält eine Hälfte des Prospektionsgebietes für sich ein "reserved site", für die andere Hälfte wird dem Unternehmen eine Lizenz erteilt. Die Antragsgebühr beträgt 500 000 $, zuzüglich einer, je nach der Förderung verlaufenden Jahresabgabe von mindestens 1 Mio. $. Die internationale Hälfte des Prospektionsgebietes kann "Enterprise" alleine oder in Kooperation mit einem Staat ausbeuten. Der große Vorteil ist, dass für die Authority die Kosten für Prospektion und Exploration so entfallen.
Im Interesse der Industrienationen wurde eine Klausel für "Pionier-Investoren" aufgenommen. Beinhaltet, dass bis in Kraft treten der Konvention die Exploration eines bereits ausgewählten Gebietes fortgesetzt werden darf. Weiters erhalten sie Prioritäten in der Antragsstellung zur Ausbeutung ihrer Gebiete.
Entwicklungspolitische Aspekte: Die Entwicklungsländer, die große Erzexportöre sind, werden große Verluste durch den Tiefseebergbau hinnehmen müssen. Deshalb wurde in den UNCLOS - Verhandlungen auch eine Schutz-Klausel aufgenommen, zur Limitierung des Meeresbergbaus.
Lagerstätten
Die Exploration konzentriert sich bisher hauptsächlich auf Mn-Krusten. Wobei die schweren Abbaubedingungen die Relevanz schmälern. Hauptziel ist es, Gebiete mit einer möglichst hohen Knollendichte zu finden. Bis jetzt sind die ertragreichsten Gebiete im zentralen indischen Ozean und im nördlichen Pazifik entdeckt worden (ca. 6 kg / m²) -Clarion-Clipperton-Zone.
Fördertechnik (foglende Geräte sind zum Abbau unbedingt nötig):
-Schwimmende Station (muss standortfest gehalten werden können)
-Förderverbindung zum Boden (Rohr)
-Sammelgerät
-Spezialschiffe (Transport des Gutes zur Weiterverarbeitung)
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