3.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Abkürzung EGKS; auch Montanunion; englisch European Coal and Steel Community, ECSC; französisch Communauté Européenne du Charbon et de l'Acier, CECA
Die EGKS ist eine Teilorganisation der Europäischen Gemeinschaften (EG), der Vorläuferorganisation der Europäischen Union (EU). Die EGKS wurde am 18. April 1951 durch den Pariser Vertrag als überstaatliche Organisation zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl gegründet und nahm am 10. August 1952 ihre Tätigkeit auf. Die Gründungsmitglieder waren Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg.
Die Gründung der EGKS ging auf den sogenannten Schumanplan des französischen Außenministers Robert Schuman zurück, der 1950 die Errichtung einer supranationalen Koordinations- und Kontrollbehörde für die deutsche und die französische Kohle- und Stahlproduktion vorschlug. Zu den Gemeinschaftsorganen der EGKS gehörten neben der Hohen Behörde mit Sitz in Luxemburg die Gemeinsame Versammlung aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, der Besondere Ministerrat sowie ein Gerichtshof, dessen Entscheidungen sowohl für die Gemeinschaft wie auch für die einzelnen Mitgliedstaaten bindend waren. Der erste Präsident der Hohen Behörde war Jean Monnet.
Am 25. März 1957 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der EGKS die Römischen Verträge zur Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und erweiterten damit ihre Zusammenarbeit; gleichzeitig gründeten sie die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Am 1. Juli 1967 vereinigten sich EWG, EGKS und EURATOM unter dem gemeinsamen Dach der EG. Heute gehören der EGKS alle Mitgliedstaaten der EU an; die Organe der EGKS sind zum größten Teil in den Organen der EU aufgegangen.
3.2 Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)
Die EURATOM ist eine Organisation zur Förderung der Nutzung von Atomenergie für friedliche Zwecke innerhalb der Staatengemeinschaft der Europäischen Union (EU). Die EURATOM wurde im Jahre 1957 durch einen Vertrag gegründet, der am 1. Januar 1958 in Kraft trat. Sie hat ihren Sitz in Brüssel und wurde im Jahre 1967 mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) verbunden.
3.3 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Wirtschaftlich sollten durch den EWG-Vertrag (am 25.März 1957 in Rom unterzeichnet) innerhalb von zwölf Jahren folgende Ziele erreicht werden:
. die Abschaffung von Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedernationen,
. die Entwicklung gemeinsamer Zölle für Importe aus Ländern, die nicht zur EWG gehörten,
. sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Politik zur Verwaltung und Unterstützung der Landwirtschaft
Politisch stärkte der Vertrag die Rolle der nationalen Regierungen mehr als der frühere EGKS-Vertrag. Er sah jedoch nicht vor, daß die EWG mit zunehmender wirtschaftlicher Einigung auch verstärkt supranational arbeiten solle.
Als Antwort auf die EWG gründeten Großbritannien und sechs weitere Nicht-EWG-Länder 1960 die Europäische Freihandelsassoziation (englisch: European Free Trade Association, EFTA). Als deutlich wurde, daß die EWG wirtschaftlichen Erfolg hatte, begann Großbritannien 1961 mit Verhandlungen über eine Mitgliedschaft. Im Januar 1963 legte der französische Präsident Charles de Gaulle, besonders aufgrund seiner engen Beziehungen zu den USA, gegen die britische Mitgliedschaft sein Veto ein. 1967 stellte er sich ein zweites Mal gegen eine Aufnahme Großbritanniens.
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