Idee Europas bis zum Ende des 2. Weltkrieges:
Die Idee einer politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Zusammenarbeit der europäischen Staaten besteht bereits seit hunderten Jahren, und schon lange vor der Gründung von Gemeinschaften wie der Montanunion oder der EG hatten Politiker und Intellektuelle Visionen eines Europas, das dem heutigen nicht gänzlich unähnlich ist.
Im 16. Jahrhundert hatte ein Berater und Minister Heinrichs IV, Herzog Maximilien de Béthune Sully, die "grand dessin" einer Gemeinschaft von fünfzehn europäischen Staaten "gezeichnet", die eine mächtige christliche Republik, freilich unter französischer Führung, darstellen sollte.
Der Abbé de Saint Pierre, dessen Gedankengut später teilweise von Jean-Jaques Rousseau aufgenommen wurde, hoffte, dass als Gegengewicht zur absolutistischen Herrschaft Ludwigs XIV. eine "europäische Föderation" errichtet wird.
Immanuel Kant schrieb im 18. Jahrhundert in "Zum ewigen Frieden" von einer "föderalen Organisation Europas mit republikanischen Staaten", die auf eine bürgerliche, republikanische Verfassung und ein auf dem Föderalismus freier Staaten gegründetem Völkerrecht gestützt sein sollte.
Im 19. Jahrhundert forderte der Politiker, Schriftsteller und Visionär Victor Hugo als Vorsitzender des zweite internationalen Kongresses die "Vereinigten Staaten von Europa".
Der Wunsch nach internationaler Vereinigung, wie er vor allem im 20. Jhdt. weit verbreitet war, hatte verschiedene Gründe:
Herzog Sully wollte, ebenso wie Saint Pierre, eine Einkreisung Frankreichs durch die Habsburger, die durch geschickte Heirats- und Nachfolgepolitik beachtliche Teile Europas beherrschten, ankämpfen und politisches Gleichgewicht herstellen.
Politiker wie de Gaulle wollten dominante Mächte in einen gemeinsamen Machtapparat einbinden, um etwa die Expansionspolitik (z.B. der ehemaligen Sowjetunion) zu unterbinden. Um der Expansionspolitik der Sowjetunion entgegenzuwirken, musste man neben Westeuropa auch Deutschland einbinden, wobei die damit verbundene deutsche Wiederbewaffnung ein großes Hindernis darstellte.
Nach dem 2. Weltkrieg wollte Europa neben den USA und der Sowjetunion eine dritte Kraft bilden und die Stellung Europas somit untermauern.
Das Konzept eines vereinigten Europas sollte helfen, die deutsche Teilungsfrage zu lösen.
Nicht zu vergessen sind die wirtschaftlichen Vorteile, die etwa durch die Gründung der Montanunion entstanden.
Besonders wichtig ist es jedoch, den alten deutsch-französischen Konflikt zu beachten. Während Konrad Adenauer die Hoffnung von "Vereinigten Staaten von Europa" hegte, schloss Frankreich 1947 mit Großbritannien einen Bündnisvertrag zur Sicherung der beiden Staaten gegen etwaige deutsche Aggressionen. Beschleunigt wurde der Vereinigungsprozess schließlich durch die vom Kommunismus ausgehende Gefahr, die Westeuropa zu erfassen drohte: Die Strategie des "containment", der "Eindämmung", wurde gemeinsam mit den USA erarbeitet und konnte nur in einem geschlossenen Europa Erfolg haben. 1946 beschlossen verschiedene nationale föderalistische Gruppierungen aus der Schweiz, den Niederlanden, Italien und Großbritannien das Hertensteiner Programm, wobei die "Union Européenne des Fédéralistes" (UEF) als Dachverband fungierte. Jenes Programm hatte eine demokratische Gemeinschaft die allerdings auf föderalistischer Grundlage bestehen sollte, zum Ziel. Die Föderalisten betrieben eine Politik des Idealismus, das heißt, sie wollten eine Eingliederung und Kontrolle Deutschlands, während Churchill, Adenauer und de Gaulle eine Politik des Pragmatismus betrieben, also einen Verband souveräner Nationalstaaten unter der Leitung eines europäischen Rates propagierten.
Schließlich war der Vormarsch des Kommunismus bis nach Prag gelangt; deshalb traf man sich 1948 in Den Haag zum Haager Kongress, an dem Politiker wie Adenauer, F. Mitterand, R. Schuman und L. Blum teilnahmen, um die Differenzen zwischen föderalistisch-sozialistisch und konservativ-nationalistischen Gruppierungen auszuräumen.
Europäische Systeme nach dem 2. Weltkrieg:
Inkubationsphase (1945-1950):
Nach dem Zweiten Weltkrieg, der etwa 50 Millionen Menschenleben kostete, waren sowohl die Sieger-, als auch die Verliererstaaten Europas wirtschaftlich und politisch stark geschwächt, man hatte die Hilfs- und Sinnlosigkeit des Völkerbundes deutlich zu sehen bekommen und musste Europas Strukturen neu ordnen. Eine bedeutende Hilfe dafür bildete der ins "European Recovery Program" (ERP) eingebettete "Marshallplan", der finanzielle Unterstützung im Wert von etwa 13,15 Mrd. Dollar umfasste. Verwaltet wurden diese Mittel durch die amerikanische "Economic Cooperation Administration" (ECA), verteilt jedoch (zumindest teilweise) von der europäischen "Organization for European Economic Cooperation" (OEEC), die 1948 gegründet wurde und 1961 in die "Organization for Economic Cooperation and Development" (OECD) umgewandelt wurde.
Gründungsphase (1950-1957):
Im Mai 1950 wurde vom französischen Außenminister Robert Schuman die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl", die EGKS, auch "Montanunion" genannt, gegründet, wobei Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten die Gründungsländer waren. Geplant war eine spätere Zusammenarbeit mit der "Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) und der "Europäischen Politischen Gemeinschaft" (EPG).
Hauptziele der Montanunion waren der Wegfall von Zöllen und die Überbrückung von Währungsbeschränkungen, d.h., dass für Importe schwerindustrieller Güter andere Preise als für den Inlandsverkauf verrechnet werden konnten. Weiters sollten Diskriminierung ausländischer Arbeiter, nationale Subventionen und Monopolbildung in der Schwerindustrie verboten werden. Als Exekutivorgan der EGKS fungierte die "Hohe Behörde", die aus neun Mitgliedern - acht Mitglieder wurden von den Mitgliedsstaaten, eines von der Hohen Behörde selbst bestimmt - bestand und 1967 mit der EG-Kommission verschmolz. Hauptziel der EVG sollte ein militärisches Bündnis speziell gegen Bedrohungen aus dem Osten bilden, hätte jedoch ein starkes Aufrüsten Deutschlands bedeutet. Speziell die USA wollten Deutschland in europäische Verbände einbinden, eben diese jedoch unabhängig von der von den USA beeinflussten NATO sein. 1952 wurde in Paris schließlich ein Vertrag über die Gründung der EVG unterzeichnet, musste jedoch von den nationalen Regierungen noch ratifiziert werden; dieses Vorhaben scheiterte am Willen der französischen Politiker, 1954 lehnte es das französische Parlament klar ab, sich überhaupt erst mit dem Pariser Vertag zu beschäftigen. Daraufhin wurde Deutschland ein Jahr später Mitglied der NATO, ein rein europäisches Sicherheitsbündnis was (vorerst) gescheitert. Die EPG sollte aus einem Zweikammernparlament, einer Volkskammer, einem Senat, einem europäischen Exekutivrat, einem Ministerrat und einem Gerichtshof bestehen, scheiterte jedoch auch an Frankreich.
1954 fanden in London und Paris zwei Konferenzen statt, deren Resultat der Brüsseler Pakt war, durch den Deutschland und Italien zur Westeuropäischen Union aufgenommen werden sollten. Jenes Gesamtpaket, als "Pariser Verträge" bekannt geworden, führte 1955 zur völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands, der Weg zur Gründung einer Gesamteuropäischen Union war geebnet - jedoch gründeten 1960 Österreich, die Schweiz, Dänemark, Großbritannien, Norwegen und Schweden die "European Free Trade Assoziation" (EFTA), die Integration der EGKS-Länder in den EWG, den Europäischen Wirtschaftsraum, war vorläufig gescheitert; die Gründungsverträge für den EWG und die EURATOM , die Europäischen Atomgemeinschaft, waren bereits 1957 in Rom - deshalb der Name "Römische Verträge" - unterzeichnet worden.
Konsolidierungsphase (1958-1969):
1958 traten die Römischen Verträge in Kraft, somit bestanden 3 große europäische Zusammenschlüsse: Die EGKS, die EURATOM (auch EAG, Europäische Atomgemeinschaft, genannt) und die EWG, die zu diesem Zeitpunkt die größte Dynamik entwickelte und etliche Ziele verfolgte:
Aufbau einer Zollbarriere gegenüber den Nichtmitgliedern (diese Taktik bildet einen wesentlichen Unterschied zur EFTA)
Verbesserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingugngen
Festigung des Friedens durch den Zusammenschluss der Wirtschaftskräfte
Engere Zusammenarbeit der europäischen Völker
Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
Und ein Angleich der verschiedenen Gesetzeslagen
Die wichtigsten Ziele der EAG waren:
Schaffung eines gemeinsamen Kernenergiemarktes
Einheitliche Sicherheitsnormen
Forschung und Verbreitung von Kenntnissen
Die wichtigsten Ziele der EGKS waren:
Preisregulierungen
Förderung des Handels
Förderung der Investitionen
Bei einer Gipfelkonferenz 1961 in Berlin wurde der Franzose Christian Fouchet beauftragt, ein Konzept zur politischen Integration auszuarbeiten, der sogenannte Fouchet-Plan entstand. Jener beinhaltete das Konzept, eine Allianz unabhängiger Staaten ohne eigene Rechtskörperschaft zu gründen, die gemeinsame Sicherheits-, Außen- und Verteidigungspolitik betreiben sollte. Als Institutionen sah Fouchet einen Rat, eine Versammlung, und eine Kommission (mit dem Sitz in - wenig überraschend - Paris) vor. Dieser Plan stieß allerdings auf wenig Gegenliebe, da es etwa Widersprüche mit den bereits bestehenden Verteidigungsbündnissen (NATO, WEU) und, was Großbritannien anbelangte, mit dem Commonwealth gab. 1962 wurde der Plan Fouchet II verfasst, der Veränderungen hinsichtlich der Position zur NATO (die überhaupt nicht mehr erwähnt wurde) und der Außen-, Wirtschafts- und Kulturpolitik aufwies. Im Jänner 1966 kam es zum Luxemburger Kompromiss, der vorsah, bei essentiellen Fragen eine Diskussion bis zur Erzielung von Einstimmigkeit durchzuführen; dieser Kompromiss entstand, um die von de Gaulle betriebene \"Politik des leeren Stuhles" (bei Entscheidungen über Machtbeschneidungen Frankreichs hatte de Gaulle einfach die Abstimmungen boykottiert) zu unterbinden. Ein besonders einschneidendes Datum war schließlich der 1. Juli 1967, als die EWG, die EGKS und die EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft, der EG, zusammengeschlossen wurden. Im gleichen Jahr strich de Gaulle erneut die Taktik seiner ganz persönlichen Politik heraus: ein weiteres Mal legte er sein Veto gegen einen Beitritt Großbritanniens zur EG ein. Als er zwei Jahre später seine politische Laufbahn verließ und Georges Pompidou als sein Nachfolger bestimmt wurde, folgte eine gemäßigtere und produktivere Europapolitik Frankreichs.
Erweiterung und neue Ideen:
1969 wurde die EPZ, die Europäische Politische Arbeit, begründet, welche eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Beziehungen, zum Beispiel durch häufigere Außenministertreffen, zum Ziel hatte. 1986 wurde die EPZ als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in die Einheitliche Europäische Akte (EEA) aufgenommen.
1973 fand die erste Aufnahmewelle statt, Dänemark, Irland und Großbritannien wurden in die EG, die nun neun Mitglieder zählte, aufgenommen, in den Achzigerjahren folgte eine zweite Welle mit den Aufnahmen von Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986). Als Großbritannien 1973 in die EG aufgenommen wurde, waren die Hauptgründe dafür wirtschaftlicher Art, doch war es auch ein interessanter Umstand, dass Großbritannien im Commonwealth (etwa durch die Unabhängigkeitserklärungen Kenias, Nigerias oder Jamaikas) enorm an Einfluss verloren hatte. Trotz diverser Vorteile für den Inselstaat gab es doch harte Kritik (aus den Reihen der Beitretenden), die in einem sogenannten Weißbuch festgehalten wurde; ganz anders das Verhalten der Politiker Griechenlands, Spaniens und Portugals nach dem Beitritt ihrer Heimatländer.
1970 wurde von Pierre Werner, dem luxemburgischen Premierminister, der Werner-Plan präsentiert, der eine integrierte Wirtschaftspolitik als Voraussetzung für eine anzustrebende gemeinsame Währungspolitik definierte. Ein Jahr später wurde er vom Europäischen Rat angenommen, 1973 wirksam, sodass sich die Teilnehmerländer zum Wechselkursverbund, auch als Währungsschlange bekannt, zusammenschlossen. Als Leitwährung fungierte der US-Dollar - als die Weltwährungsordnung (unter anderem wegen des Ölpreisschoocks) zusammenbrach, trennte man sich von der bisherigen Weltwährungsordnung (von Bretton Woods, dem Ort der Unterzeichnung), wodurch die Leitwährung wegfiel. Die verschiedenen Währungen waren hinsichtlich der Wechselkurse nun flexibler (sie konnten "floaten", die Inflationsraten stark voneinander abweichen). Schließlich zerbrach die Währungsschlange, 1974 wurden alle Beschlüsse zurückgenommen.
1978 starteten der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Staatspräsident Valéry Giscard d'Estaing eine Initiative zum Europäischen Währungssystem, dem EWS. In weiterer Folge wurde der ECU (European Currency Unit) als Währung festgelegt, ein Plan zum Eingreifen der Notenbank bei Währungsturbulenzen ausgearbeitet.
1974 wurde beschlossen, dass der Vorsitz des Europäischen Rates, also de Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs, halbjährlich wechseln solle. In weiterer Folge scheiterten jedoch etliche Bemühungen, die politische Integration zu intensivieren, man spricht von der Eurosklerose (eine Sklerose ist eine krankhafte Verhärtung).
Aktuelle Situation (ab 1986):
Erst mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) im Februar 1986, die die Grundlage für die dritte Beitrittswelle 1995 (Schwede, Finnland, Österreich traten bei) und den Vertrag von Maastricht bildet, konnte die Zeit der Eurosklerose beendet werden;
Die Aufgaben und Wirkungen der EEA können auf drei Ebenen beschrieben werden:
Die EEA verlieh neuen wirtschaftspolitischen Schwung: Die Errichtung eines gemeinsamen Marktes wurde beschlossen, vor allem durch das Wirken des Kommissionspräsidenten Jaques Delors wurde ein Fahrplan dafür erstellt. Ausschlaggebend dafür könnte der Cecchini-Bericht gewesen sein, der bei der Nichtrealisierung des Marktes höhere Inflation, hohe Arbeitslosigkeit und geringeres Wachstum vorhersagte. Weiters sah man in diesem Binnenmarkt vier Freiheiten vor: für Personen, Güter, Kapital und Dienstleistungen.
Die EEA sollte größere institutionelle Effizienz der gemeinschaftlichen Organe schaffen: Der Ministerrat sollte mit einfacher Mehrheit entscheiden können, dem Europäischen Parlament wurden mehr Rechte eingeräumt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde das Gericht erster Instanz der EG (Instanzgericht) beigeordnet.
Die EEA brachte Fortschritte in der Außenpolitik: In Brüssel wurde ein EPZ-Sekretariat eingerichtet, dass bei der rotierenden EU-Präsidentschaft assistieren sollte.
1989 legte Jaques Delors einen Dreistufenplan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie in der EEA festgelegt ist, vor:
Ab dem 1. Juli 1990 verstärkte Koordination der designierten Beitrittsländer;
1994 bis 1996 die Einrichtung einer europäischen Zentralbank;
und von 1997 bis 1999 die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion.
Nachdem 1985 das erste Schengener Abkommen unterzeichnet worden war, folgte 1990 das zweite. Es sah folgende Punkte vor:
Wegfall der Personen- und Zollkontrollen an gemeinsamen Grenzen
Zusammenarbeit in bezug auf Zivil- und Strafrecht
Bekämpfung von Drogen und Verbrechen
Gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik
1991 schließlich folgte der Vertrag von Maastricht, der den Aufbau der EU durch drei Säulen charakterisiert: Die EG, die GASP und die ZJI (Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik). Im Februar 1992 wurde der aus sieben Punkten bestehende EU-Vertrag unterzeichnet. Durch diesen wurden etliche Neuerungen eingeführt:
Es gibt fünf Institutionen: Europäische Kommission, Ministerrat, Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäischer Gerichtshof.
Besitzer der Unionsbürgerschaft dürfen sich innerhalb der EU überall niederlassen und sind bei Kommunal- und Europawahlen wahlberechtigt. Weiters erhalten sie diplomatischen Schutz von allen Mitgliedsstaaten in Drittländern .
Die angestrebte Wirtschaftsunion sollte unter strengen Kriterien eingeführt werden, am 1. Januar 1999 sollten alle "reifen" Länder in einen gemeinsamen Währungsverbund mit dauerhaften, festen Wechselkursen übertreten. Als Währungsname war vorerst ECU vorgesehen, später ging man zum Euro über.
Mit der Ausnahme Großbritanniens wollten alle Mitgliedsstaaten die 1989 verabschiedete Sozialcharta achten und einhalten. Sie besagte z.B. die Förderung der Beschäftigung, sozialen Schutz und sozialen Dialog.
Der Europäische Rat stimmt generell mit qualifizierter Mehrheit ab, nicht jedoch bei Fragen über z.B. soziale Sicherheit und sozialen Schutz der Arbeitnehmer, Vertretung der Sozialpartnerinteressen oder Beschäftigungsbedingungen der Angehörigen von Drittländern; hierbei gilt das Einstimmigkeitswahlrecht.
Die Sicherheitspolitik mit dem Ziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik wurde in den Aufgabenkatalog der Europäischen Einigung einbezogen.
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