Dezember 1991 Gipfelkonferenz / 7. Februar 1992 Unterzeichnung in Maastricht
Am 1. November 1993 in Kraft getreten
Gründe für einen neuen Vertrag:
EWG-Vertrag (1957) enthält als Ziel eine engere Union der europäischen Völker
EEA (1987) weitgehende Vollendung des Binnenmarktes
Zusätzlich machte der Zerfall des Ostblocks weitere Absprachen notwendig.
Ziele:
Rahmenbedingungen für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Schaffung einer Politischen Union
Grundlagen für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Engere Zusammenarbeit in Innen- und Rechtspolitik
EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft): Vertrag zwischen BRD, B, F, I, LUX, NL zur Errichtung eines "Gemeinsamen Marktes"
EEA (Einheitliche Europäische Akte): Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes sowie Erweiterung der EG-Verträge
Unionsbürgerschaft: Dem EU-Bürger wird über die bereits bestehende wirtschaftliche Gleichberechtigung das kommunale und europäische - aktive und passive - Wahlrecht an seinem Wohnort eingeräumt und welches allen Bürgern das freie Aufenthaltsrecht in allen EU-Staaten gewährt (und nicht nur, wie bisher, den Arbeitskräften)
Europäisches Parlament: Versammlung der Europäischen Union (Funktionen: Mitwirken an der europäischen Legislative, Feststellung des EU-Haushaltes, Kontrolle der EU-Organe)
Subsidiaritätsprinzip: Die Europäische Gemeinschaft erlangt nur Entscheidungsgewalt, wenn ein Ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann, als auf der Ebene einzelner Mitgliedsstaaten.
Sperrminorität: Minderheit, die bestimmte Beschlüsse nach gesetzlicher Vorschrift verhindern kann
Kohäsionsfond: Fonds zur Unterstützung wirtschaftlich-strukturell schwächerer Staaten
Der Vertrag von Maastricht stützt sich auf drei Säulen:
1. Europäische Gemeinschaft 2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 3. Zusammenarbeit in Innen- und Justizpolitik
. Wirtschafts- und Währungsunion
. Zollunion und Agrarpolitik
. Unionsbürgerschaft
. Stärkung des Europäischen Parlaments
. Übertragung von Aufgaben in den Bereichen: Gesundheit, Bildung, Kultur, Forschung, Verbraucher- und Umweltschutz
. Prinzip der Subsidiarität . Sicherung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten
. Koordinierung des Abrüstungsprozesses
. Unterstützung von Drittstaaten
. Einführung einer langfristigen Europäischen Sicherheitsordnung
. Koordinierung der Asyl- und Einwanderungspolitik
. Bekämpfung der Kriminalität durch polizeiliche Zusammenarbeit (Haupteinfluss auf die jeweilige Polizei liegt beim Staat selbst
Entscheidungsverfahren: EG-Vertrag Regierungszusammenarbeit Regierungszusammenarbeit
Fortschritte: Neben dem festen Integrationskern der Wirtschaftsgemeinschaft (EG) mit Binnenmarkt und Wirtschafts- und Währungsunion (erste Säule) tritt mit der noch im Werden befindlichen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) ein im Übergang von der Kooperation zur Integration befindlicher Bereich ein. Die dritte Säule ist nur auf Kooperation in der Rechts- und Innenpolitik der Mitgliedstaaten angelegt und belässt ihnen weiter ihre volle Selbstständigkeit.
Probleme: . Verlegung von teilweise staatsspezifischen Kompetenzen auf die EU
. Höhe der Sperrminorität
. Integration der EU in die NATO als Block bzw. einzelstaatliche Mitgliedschaft
. Starke strukturelle Unterschiede bilden eventuell eine Gefahr für die Stabilität des Euros: Gründung eines Kohäsionsfonds
. Ist die europäische Zentralbank unabhängig? (Abhängigkeit von wirtschaftlich starken Staaten als Geldgeber)
. Keine zügige Entscheidungsfindung
. Ist komplexes Gebilde der EU für Bürger noch durchschaubar (Politikverdrossenheit)
|