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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der vertrag von maastricht - die konvergenzkriterien



Der Maastricht Vertrag sieht den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. Stufe 1 umfaßt die engere Zusammenarbeit auf der Wirtschafts- und Währungsebene innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens. Stufe 2, die wie vereinbart am 1. Januar 1994 in Kraft trat, beinhaltet die Gründung eines Europäischen Währungsinstituts, der Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EBZ). Stufe 3 umfaßt die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen und die allmähliche Umstellung auf die neue Währung. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der Union.

Die wirtschaftliche Stabilität einer Volkswirtschaft ist Voraussetzung für eine stabile Währung. Anhand der Konvergenzkriterien wird beurteilt, ob die einzelnen Länder "fit" für die Teilnahme an der Währungsunion sind.
Der Vertrag von Maastricht benennt die "Konvergenzkriterien" wie folgt:

1. Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muß sich die Währung des Landes innerhalb der Grenzen des Europäischen Wechselkursmechanismus bewegt haben.
2. Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten.
3. Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei Länder liegen, die in dieser Hinsicht im Vorjahr am besten abgeschnitten haben.
4. Das öffentliche Defizit sollte nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und das Verhältnis der Gesamtstaatsverschuldung zum BIP sollte nicht über 60 Prozent liegen.


Währungsunion - Wechselkursmechanismus (Unterschiede, Erklärungen)

Hauptbestandteil des EWS ist der Wechselkursmechanismus, ein freiwilliges System halb festgelegter Wechselkurse, die auf der künstlichen Europäischen Währungseinheit (European Currency Unit, ECU) basieren. Diese Währungseinheit wurde bei der Gründung des EWS eingeführt. Entsprechend dem Wechselkursmechanismus dürfen die Währungen der einzelnen Länder nur innerhalb des am ECU ausgerichteten Leitkurses schwanken
(Der Leitkurs der Deutschen Mark ist seit dem 12. Januar 1987 1 DM = 0,485784 ECU).
Auf diese Weise soll (wurde) die europäische Währungseinheit und die Einführung einer einheitlichen Währung namens Euro vorbereitet werden.


Währungsunion (EURO) Wechselkursmechanismus (ECU)

Einheitliche Geld- und Währungspolitik;
Starke Position gegenüber dem Dollar und dem Yen Weiterhin eigenständige Geld- und Währungspolitik der Mitgliedsstaaten;
Aufwertung der DM und somit des Schilling gegenüber europäischen Weichwährungen
Einheitliches Zinsniveau, jedoch geringfügige Renditendifferenzen auf Grund unterschiedlicher Bonität (Zuverlässigkeit) der Schuldner möglich;
Bei großer Währungsunion leichter Anstieg des Zinsniveau (auf Grund der Einschätzung der Märkte) in Hartwährungsländern wahrscheinlich, weiterer Rückgang der Zinssätze in den vormaligen Weichwährungsländern Weiterhin unterschiedliche Renditen;
Anstieg der Renditen in den Weichwährungsländern;

Anstieg der Risikoprämie
vermehrte Integration der einzelnen nationalen Aktienmärkte;
zunehmende Bedeutung der Lohnpolitik, da der Wechselkurs als Instrument nicht mehr zur Verfügung steht kurzfristige eher negative Auswirkungen auf Aktienmärkte;
weiterhin unterschiedliche Wirtschaftspolitik

Wenn auch ein Nichtzustandekommen der Währungsunion in letzter Minute nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann - dies würde zum Weiterbestehen des Wechselkursmechanismus führen -, so ist dies als unwahrscheinlich einzustufen.

 
 

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