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geographie artikel (Interpretation und charakterisierung)

Das politische system china



Gleichzeitig mit dem Sieg der chinesischen Revolution wurde 1949 die Volksrepublik China gegründet. Die neue Verfassung legt fest, daß "die Volksrepublik China in ihrem Wesen nach ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes ist, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht". Außerdem garantiert die Verfassung auf dem Papier gewisse Grundrechte der Bürger wie Freiheit der Rede und der Publikation, Versammlungsfreiheit, Glaubensfreiheit, die Unverletzlichkeit der persönlichen Würde, das Post- und Telefongeheimnis, das Recht auf Arbeit und gleiche Rechte für Frauen und Männer.
Das Volkskongreßsystem ist die organisatorische Form der politischen Macht. Nach der Verfassung gehört "alle Macht in der Volksrepublik China dem Volk". Die Staatsorgane, durch die das Volk diese Macht ausübt, sind der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse auf unterschiedlichen Ebenen, wobei der Nationale Volkskongreß das höchste Organ der Staatsmacht darstellt. Nur er hat die Befugnis, Verfassung und Gesetze auszuarbeiten und Entscheidungen über wichtige Fragen im politischen Leben des Staates zu treffen. Unterste Basis der Staatsmacht in China ist der Kreis, von dem es rund 2000 gibt. Ihre Abgeordneten werden vom Volk direkt gewählt.
Das höchste Organ der Staatsmacht - wie schon erwähnt - der Nationale Volkskongreß. Das höchste Organ der Staatsverwaltung ist der Staatsrat, d. h. die zentrale Volksregierung. Über das Recht wacht das Oberste Volksgericht mit der Obersten Volksstaatsanwaltschaft.
Die politisch Macht basiert auf der Entwicklung des Landes von Sturz des letzten Kaisers der Qing-Dynastie 1911 über die nachfolgende Militärdiktatur in der Zeit der "erziehenden Regierung" unter der Herrschaft der Guomindang (die "Volkspartei" des Chiang Kaishek) bis zur Berufung der Staatsorgane durch die Volkswahlen.
1921 nach der Gründung der Kommunistischen Partei in Shanghai durch zwölf Delegierte, unter denen sich auch Mao Zedong (Mao Tse-tung) befand, hatte das Land Machtkämpfe zur
bestehen, bevor es sich Anfang der Siebziger Jahre dem Westen zu Öffnen begann und dem Personenkult um Mao Zedong auch der Zopf abgeschnitten wurde.
Mit dem Sieg des Kommunismus und der Gründung der Volksrepublik China am 1. 10. 1949 wurde das Programm der Partei von ihrem Gründungsparteitag am 23. Juli 1921 verwirklicht. "Sturz der Bourgeoisie durch die revolutionäre Armee des Proletariats, Errichtung der Diktatur des Proletariats, Abschaffung des Privateigentums und Beseitigung der Klassendifferenzen" waren die Schlagworte der Gründungsmitglieder.
Nach der vorläufigen Verfassung von 1949 galt der Volksrat als höchstes Organ des Staates. Er setzte sich vornehmlich aus Vertretern der Kommunistischen Partei zusammen, die vom Politbüro beherrscht wurde. Am 20. September 1954 beschloß der Nationale Volkskongreß die zunächst endgültige Verfassung des Staates. Diese Verfassung wurde laufend geändert und im März 1978 den sich verändernden Umständen angepaßt. Am 11. Dezember 1982 verabschiedete der V. Nationale Volkskongreß die vierte Verfassung der Volksrepublik, deren Kernpunkt nach dem Motto "Alle Macht dem Volk" die Stärkung des Systems nach innen und außen zum Ziel hat. Nach der neuen Verfassung werden die Abgeordneten der mehr als 2000 Kreise - wie schon erwähnt - direkt vom Volk gewählt. Die Abgeordneten oberhalb der Kreisebene werden jeweils von den Vertretern der nächstniederen Ebene gewählt. Mit der Verabschiedung eines kodifizierten Staatsrechtes und eines Strafverfahrensrechts, das am
1. 1. 1980 in Kraft trat, wurde die frühere Rechtsunsicherheit abgeschafft. Das alte chinesische Recht basierte vorher im wesentlichen auf dem Kodex der Mandschu-Dynastie und vollzog sich durch die Sitten und Gebräuche, die sich in Familie und Gemeinschaft gebildet hatten. Es orientierte sich an den allgemeinen Moralvorstellungen der Gemeinschaft und ließ dem Richter viel Ermessensspielraum.
Mit der Einrichtung sogenannter Volksgerichtshöfe wurde die Rechtssprechung landeseinheitlich bis hinunter in die Kreise als unterste Ebene getragen. Über den Volksgerichten der Kreise und kreisgleichen Stadtbezirke stehen die der Provinzen und Autonomen Gebiete, und über allen steht das Oberste Volksgericht.

 
 

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