Funktionen des Budgets:
1. Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
2. Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
3. Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschftsablauf und Wirtschaftsstruktur
Weg der Budgeterstellung:
1. Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundes (Budgetvoranschlag) mit Besprechungen auf Beamten- und später auf Ministerebene, unter Leitung des Finanzministers.
2. Ministerrat billigt den Budgetentwurf und wird dem NR. vorgelegt wo eine einfache Mehrheit genügt dem Budgetentwurf zuzustimmen. => Bundesfinanzgesetz.
3. Ist der Finanzminister gezwungen, mehr auszugeben als geplant benötigt er die Zustimmung des Nationalrates durch ein Budgetüberschreitungsgesetz. Im Bundesrechnungsabschluß werden nach Ablauf des Budgetjahres schließlich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben abgerechnet.
Einnahmen u. Ausgaben des Bundes:
Einnahmen Ausgaben
Direkte Steuern (Lohn und Einkommensteuern) Finanzschuldendienst
Indirekte Steuern (MwSt.,...) Soziales (Wohnbau, Gesundheit)
Einnahmen aus den Bundesbetrieben Bildung, Forschung und Wissenschaft)
Kredite Wirtschaft, ÖBB, Post, ...
Recht, Sicherheit und Verkehr
Es gibt insgesamt 70 Steuern und Steuernähnliche Abgaben, wobei sich die Einnahmen auf die MwSt. und EkS konzentrieren.
Steuerpolitik:Durch Steuern kann die Wirtschaft gelenkt werden und Einkommen umverteilt werden.
Aufgaben: Steuern sollen für den Staat genügend ergiebig sein, nicht leistungsfeindlich, und zugleich sozial ausgleichend => Steuerlich Entlastung für Kinderreiche Familien, Alleinerzieher, Behinderte, ...
Steuerprogression: Steuersatz steigt überproportional mit der Höhe der Einkommen an. => Umverteilung
Budgetdefizit: Wenn der Staat(o. ä.) mehr ausgibt als er Einnimmt.
Maßnahmen zur Budgetsanierung:
. Sparpaktet.
. Personalreduktion
. Privatisierung
. Steuererhöhungen
. Sozialsatffelung von Dienstleistungen.
Folgen des Budgetdefizits:
Zunahme der Ausgaben für Tilgung und Kreditzinsen.
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