"Es gab ein schönes Haus an der Stadtbahn, Grunerstraße 1, am Alex, Gefangenenfürsorge. Die sehen sich Franzen an, fragen ihn hin und her, unterschreiben: Herr Franz Biberkopf hat sich unserer Schutzaufsicht unterstellt, werden nachforschen, ob Sie arbeiten, und Sie haben sich jeden Monat vorzustellen. Gemacht, Punkt, alles, alles in Butter."9
Haftentlassung ist entgegen der landläufigen Meinung eine akute Krisensituation. Die Hilfe muss also in erster Linie konkret und vor allem an der materiellen Grundsicherung orientiert sein. Neben dieser Krisenintervention wird auch versucht, Angebote zur Strukturierung des Alltags zu machen. Viele Sträflinge haben in der Haftzeit verlernt, selbstständig zu handeln.
"Die Wiedergewinnung einer Sozialkompetenz in der Bewältigung der Anforderungen und Konflikte des Alltags stellt die Grundlage für ein rückfallfreies Leben dar."10
BEWÄHRUNGSHILFE
Die Entscheidung, ob ein Bewährungshelfer bestellt wird, trifft das Gericht. Die Aufsicht in der Bewährungszeit obliegt dem Richter.
Bewährungshelfer arbeiten mit der Grundeinstellung, dass Straffälligkeit in vielen Fällen eine der möglichen Reaktionen auf soziale oder persönliche Problemlagen ist.
Ziel muss es daher sein, die Stärken des Ex-Häftlings zu fördern und gemeinsam mit ihm auf die Beseitigung oder aber auf einen anderen Umgang mit den Problembereichen hinzuarbeiten.
Die Motivation des Freigelassenen zur aktiven Mitarbeit zu beleben, ist daher ein wichtiger Anfang.
Der Ex-Häftling wird dabei grundsätzlich als eigenständig handelnde und Verantwortung tragende Person verstanden - trotz aller Defizite. Die Stärkung von Eigeninitiative und Selbständigkeit steht im Vordergrund.
Sozialarbeit in der Haftentlassenenhilfe stellt sich nicht nur einzelnen Problemlagen des Klienten, sondern versucht die Gesamtheit der Probleme aber auch der Ressourcen in die Betreuung einzubeziehen.
Bewährungshelfer können nur in seltenen Fällen unmittelbar Arbeit, Geld oder eine Wohnung beschaffen. Sie können aber den Kontakt zu Einrichtungen vermitteln, die die Reintegration in den Arbeits- bzw. Wohnungsmarkt zum Ziel haben und sich auch um die Finanzierung solcher Maßnahmen kümmern. Außerdem geben Sie Hilfestellung bei der Wohnungssuche und bei Bewerbungen.
Außerdem dürfen sie Außenstehenden (z.B. Behörden, Arbeitgebern, Gläubigern) keine Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich Ihrer Klienten ohne deren Zustimmung preisgeben.
Tagesstrukturierende Angebote wie z.B. Werkstätten und Freizeitaktivitäten sollen soziales Lernen ermöglichen. Entscheidend dafür ist eine ausgeprägte Teamarbeit und eine intensive Kommunikation der Sozialarbeiter einschließlich der freien Mitarbeiter.
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