I. Einleitung
1. Definition des Begriffes "Hexe"
II. Geschichte der Hexenverfolgung
1. Die Entstehung des Hexenwahns
2. Kirchlicher und weltlicher Aspekt
2.1. Inquisition
2.2. Hexenbulle und Hexenhammer
2.3. Carolina von Kaiser Karl V.
3. Durchführung der Hexenverfolgung
3.1. Erkennung von Hexen
3.2. Prozeßverfahren
4. Ein Beispiel: Die Hexenprozesse in Idstein
5. Kritik an der Hexenverfolgung
6. Das Ende des Hexenwahns im Zeitalter der Aufklärung
III. Hexen heute
Anlagen:
Zeittafel
Thesen
Ullrico@t-online.de (Sebastian Boettcher)
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I. Einleitung
1. Definition des Begriffes Hexe
In Sagen und Märchen drückt sich in vielfältiger Form die Phantasie eines Volkes aus,
die durch Zauberwahn und Hexenglaube nur noch beflügelt wird. Bei dem Begriff
"Hexe" denkt jeder von uns wohl erst an die Märchenhexe, die aus Kindertagen sehr
gut bekannt sein müßte. Jener Typ von Frau mit rotgeränderten Triefaugen, Buckel,
Warze auf der Nase und krumm über einem Stock laufend, mit einer schwarzen Katze
oder einem Raben auf der Schulter. Meist lebt diese Hexe im tiefen Wald und hat
allerlei magische Kräfte. Sie spricht mit Tieren und braut Zaubertränke. Oft
verwandelt sie sich in Tiere und lockt kleine Kinder in ihr Knusperhäuschen, um sie
zu verhexen oder zu verspeisen. Eine andere Form der bösen Hexe ist die Stiefmutter,
deren Haß und gesamte Bosheit sich hauptsächlich gegen bestimmte Personen richtet,
bevorzugt Stiefkinder. Das Böse in Märchen wird also durch die Hexe verkörpert,
( allerdings ohne Mitwirkung des Teufels ) durch eine boshafte, häßliche und gierige
Person, die ihren armen, unschuldigen Opfern auf jeden Fall Schaden zufügen will.
Bei den Hexensagen, die im Gegensatz zu den Märchen sehr individualisierte Züge
aufzeigen, sind ebenfalls zwei Hauptgruppen zu unterscheiden: In einigen Fällen ist
die "Hexe" entstanden aus Gestalten einst selbständiger Sagengruppen, die die Züge
der Hexen annahmen oder deren Eigenschaften den Hexen beigefügt wurden. Zu
nennen sind die Wind - und Wetterhexen, die aus den alten Gewitterdämonen
entstanden, sowie die Sagen über die bösen Hausgeister, wie zum Beispiel vom
Werwolf. In den meisten Sagen handelt es sich bei Hexen jedoch um Frauen, die ihre
Macht und ihre besonderen Fähigkeiten einem Bündnis mit dem Satan verdanken.
Die Mitwirkung des Teufels in den Hexensagen tritt im Gegensatz zu den
Hexenprozessen in den Hintergrund oder verschwindet fast ganz. Meist treibt die Hexe
nur aus persönlichen Gründen, zum Beispiel auf Grund des Strebens nach irdischen
Gütern, wie Geld, ihr Unwesen. Außerdem unternimmt eine Hexe alles, um ihre
Identität zu verbergen. Sie geht in die Kirche, verwandelt sich in Tiere oder nimmt
eine Scheingestalt an. Ist der Teufel in Hexensagen nun doch einmal im Spiel, so
erweist er sich stets als ehrlicher Partner, der seine Versprechen einhält, während er in
den Hexenprozessen als Betrüger entlarvt wird.
Die Hexenversammlung, "der Hexensabbat", wird zur ausgelassenen, harmlosen Feier
mit Spiel, Tanz und fröhlichem Gelage. Der Teufel tritt hierbei in verschiedenen
Rollen auf, mal als Gastgeber oder als Diener.
Der Sieg der Christen über den Teufel wird bei jeder Gelegenheit gezeigt. In einigen
Sagen stellen Hexen sogar ihre Kräfte zur Verfügung, um gegen den Teufel zu
kämpfen. Verstärkt tritt in den Sagen nun die Bedeutung des Teufelspaktes in den
Vordergrund. Der erfolgte Abfall von Gott bedeutet den Verlust der Seligkeit, der
unwiderruflich ist; auch durch Buße oder Gebet kann man keine Abhilfe schaffen.
Dieser Überblick über Märchen und Sagen macht klar, daß das Wort "Hexe", welches
im Volksglauben Elemente enthält, wie Vertrautsein mit Tieren und der Natur,
Kindermord und Kannibalismus, ein Sammelbegriff ist, der ganz verschiedene
Kulturbereiche vereinigt. So sind Einflüsse aus den Religionssystemen aus Indien,
Persien, Ägypten sowie aus dem keltischen und germanischen Zauber - und
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Gespensterglaube und zuletzt aus der griechisch - römisch antiken Mythologie - um
nur einige zu nennen - von großer Bedeutung für den Hexenglauben geworden.
Theologen des Mittelalters prägten für den Begriff "Hexen" neue Ausdrücke, da sie
kein entsprechendes Wort fanden. Ausdrücke wie zum Beispiel: "lamiae" oder
"lamia", die allerdings nur einer Teilvorstellung des Begriffes "Hexen" entsprachen.
(1/6)
II. Geschichte der Hexenverfolgung
1. Die Entstehung des Hexenwahns
Der Hexenglaube entstand nicht unter dem Einfluß der Kirche, die Entwicklung verlief
genau entgegengesetzt. In den ersten Jahrhunderten duldete die katholische Kirche
keine Personen, die mit dem Teufel in Verbindung standen oder sich in teuflischen
Künsten übten. Sie verurteilte die Häretiker, griff die Manichäer hart an und befahl
ihre Vernichtung. Sie leugnete den Hexenglauben.
Im Jahre 785 verkündete die Heilige Synode von Paderborn: "Wer vom Teufel
verleitet nach heidnischem Glauben behauptet, daß des Hexen gibt und sie auf dem
Scheiterhaufen verbrennt, wird mit dem Tode bestraft." Dieses Dekret wurde von Karl
dem Großen bestätigt. Seine Befehle besagten, daß die Bischöfe all diejenigen aus der
Gemeinschaft der Christen ausschließen sollten, "die an teuflische Magie und den
nächtlichen Flug der Hexen glaubten".
Die Verbreitung von häretischen Sekten, in europäischen Ländern, führte dazu, daß
die Kirche die Existenz von Hexen eingestand. Zwischen 1000 und 1200 verbreitete
sich die Sekte der Manichäer sehr stark. Überall entstanden Geheimgesellschaften.
Sehr in die Enge getrieben, nimmt die Kirche den Kampf gegen Ketzerei und Zauberei
(vorerst auf die gleiche Stufe gestellt) auf. 1179 rief das Lateran-Konzil die weltlichen
Mächte auf, bei der Bekämpfung der Ketzerei tätig zu werden. Es begannen sofort
entsprechende Maßnahmen. Die bischöflichen Gerichte, die die Inquisition einführten,
wurden 1235 endgültig durch ein Breve von Gregor IX. eingesetzt. Von nun an
leugnete die Kirche nicht mehr die Existenz von Dämonen und Hexen.
Zunächst kam es zu wenigen Verbrennungen, denn die als Hexen beschuldigten
Menschen wurden nicht gefoltert und konnten sich durch Gottesurteil oder durch
einen Reinigungseid befreien.
Die Kirche verbreitete die Behauptung, daß die Hexen in ein geheimes Komplott mit
dem Teufel verwickelt seien, um das Königreich Gottes auf der Erde zu stürzen .
Die Männer der Kirche redeten den Laien ein, daß sehr häufig schwarze Messen
stattfanden und sie verstärkten diese Vorstellungen noch. Diese Aussagen waren zum
größten Teil Schwindel, und es lagen keine Beweise vor, allerdings wurden sie
benötigt, um die allgemeinen Wahnvorstellungen aufrecht zu erhalten. Denn die
eigentliche Aufgabe, die Albigenser, die Waldenser und andere südfranzösische
Ketzergruppen zu töten, war beendet. Nun brauchte die Inquisition neue Opfer, um
ihre finanziell sehr einträgliche Existenz fortzusetzen.
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Dieses Problem konnte durch den Hexenwahn gelöst werden. An den Verbrechen,
derer die Hexen alle angeklagt wurden, waren sie alle völlig schuldfrei, da es
unmöglich war, diese zu verüben. (Pakt mit dem Teufel/Reiten auf einem Besen).
Die Suche der Inquisitoren nach neuen Opfern, mit denen sie ihre Organisation
rechtfertigen konnten, bereitete der Verfolgung der Hexerei einen Aufschwung. "1375
beklagte sich ein französischer Inquisitor, daß alle reichen Häretiker ausgerottet seien
und niemand mehr übrig wäre," um sich dessen Reichtum anzueignen.
Nach dieser Aussage erlaubte Papst Johannes XXII. alle zu verfolgen, die Magie
betreiben. So entwickelte die Inquisition langsam und unsicher ihre Konzepte gegen
die Hexerei.
Die Hexenjagd finanzierte sich selbst, weil sie zu einem bedeutenden Gewerbe wurde.
Das Einkommen vieler wurde durch sie gesichert. Der örtliche Adel, Bischöfe,
Könige, Richter, Gerichte, Gemeinden, städtische Magistrate und andere hohe und
niedrige Funktionäre erhielten ihren Anteil an der Beute, die die Inquisitoren aus dem
Nachlaß ihrer Opfer zusammentrugen. Die Opfer mußten ihre Hinrichtung selbst
bezahlen, auch den Strick und den Pfahl, an dem sie erhängt wurden. Für jede Folter
gab es eigene Kosten. Nach der Hinrichtung reicher Hexen nahmen die Richter ein
üppiges Mahl zu sich. Natürlich auf Kosten der Opfer. (2/3)
2. Kirchlicher und weltlicher Aspekt
2.1. Inquisition
Im 11. Jahrhundert erreichte die katholische Kirche den Höhepunkt ihrer Macht.
Diese erreichte sie, indem sie die totale Kontrolle über die Informationstechnik
dieser Zeit, das geschriebene Wort, ausübte. Somit hatte sie auch die Macht,
Botschaften und Informationen in ganz Europa zu verbreiten. Es kam auch zu
einer Wiederbelebung des Handels, sogar mit dem Orient. Dies führte dazu, daß
nicht nur neue Waren, sondern auch fremde, neue Ideen und Glaubensideen nach
Europa kamen. Da Geduld und Überredungskunst bei den neuen Sekten keinen
Erfolg brachten, und diese immer mehr Macht, Zulauf und Zuspruch erhielten -
die Kirche stand zu dieser Zeit, auf Grund ihrer Machtstruktur und dem negativen
Verhalten vieler Oberer, in keinem sehr gutem Licht - griff die Kirche und auch
der weltliche Teil zu Methoden dieser Bedrohung zu begegnen. Sowohl in
Deutschland, England als auch in Frankreich war es üblich, Ketzer öffentlich
anzuprangern, zu verstümmeln und häufig dem Scharfrichter auszuliefern. Die
Inquisition wurde nach dem Auftreten der Albigenser und der Waldenser zum
Selbstschutz der katholischen Kirche.
Im Jahre 1184, das offiziell als das Geburtsjahr der Inquisition gilt, veröffentlichte
Papst Lucius III. einen Erlaß, worin die Bischöfe und Erzbischöfe aufgefordert
wurden, jede Gemeinde ihres Bistums zweimal im Jahr zu besuchen, um dort
zuverlässige Menschen ausfindig zu machen, die dabei helfen sollten, Ketzer zu
entlarven und einem kirchlichen Prozeß zuzuführen. Es gab zwar schon vorher
Kirchengerichte, allerdings wurde erstmals eine solche Maßnahme von höchster
Stelle angeordnet. Die Inquisition wurde als Kommission gegründet, die
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Untersuchungen durchführen sollte. Durch die Verfolgung von Häretikern und
Ketzern sollte der Glauben rein gehalten werden. Auf diese Art wurde versucht,
die Anerkennung der katholischen Kirche zu erreichen. Die Päpste glaubten
allerdings, daß sie durch die Einrichtung der Inquisition Milde und Gnade walten
ließen. Dies stimmte jedoch zum Teil, denn vor allem in England, Schottland und
Skandinavien, Länder in denen es bis ins 15. Jahrhundert zu keiner Ausübung der
Inquisition kam, urteilten örtliche geistliche Gerichte über die Ketzer. Die Richter
waren sehr streng, da sie sich nicht, wie die päpstliche Kommision, an die Regeln
des Inquisitionsverfahrens halten mußten.1215 wurde vom 4. Laterankonzil die
Auslieferung der Ketzer an die weltliche Macht gefordert. Die Bestrafung wurde
geregelt durch das Konzil von Toulouse im Jahre 1229. Papst Gregor IX.
zentralisierte 1231/32 die Inquisition zu einer päpstlichen Behörde. Diese wurde
von den so genannten Inquisitoren - meist Dominikaner - verwaltet, um die
örtlichen Bischöfe zu entlasten. (2/3)
2.2. Hexenbulle und Hexenhammer
In der Mitte des 15. Jahrhunderts drang der Hexenwahn von Süddeutschland in
Richtung Norden vor. Maßgegblich an dieser Entwicklung beteiligt waren die
gelehrten Domonikanermönche Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) und
Jacob Sprenger. Sie stießen allerdings bei deutschen Fürsten, Bischöfen und
Stadtregierungen auf Unverständnis und Ablehnung. Aus diesem Grund bat
Heinrich Kramer, der seit 1479 das Amt eines Inquisitors von Oberdeutschland
inne hatte, den Papst um Hilfe. Diese Bitte stieß sofort auf offene Ohren. Papst
Innozenz VIII. (1484 - 1492) erließ am 5. Dezember 1484 die " Hexenbulle ".
Darin stimmte er ohne Widerspruch der Meinung des fanatischen Inquisitors bei,
daß die Hexensekte eine große Gefahr für Deutschland und vor allem für Kirche
und christlichen Glauben darstelle. Aus diesem Grund sollten Sprenger und
Institoris bei der Aufdeckung und Vernichtung der teuflichen Verschwörung von
der gesamten Obrigkeit unterstützt werden.
Die " Hexenbulle " wurde durch den Buchdruck weit verbreitet und fand große
Beachtung. Diese Gegebenheit machten sich die zwei Inquisitoren zu Nutze,
indem sie die " Hexenbulle " der dicken Ausgabe des Hexentraktes beihefteten.
Dieses Buch veröffentlichten sie 1487 unter dem Namen " Malleus maleficarum "
in deutsch: " Der Hexenhammer ". Dieses enthielt in drei Teilen, in 42 Kapiteln
und 35 Fragen alles, was geistliche Gelehrsamkeit und praktische Erfahrung bis
zu diesem Zeitpunkt über Hexerei festgestellt hatte. Ebenso Erläuterungen zum
Umgang mit Hexen. Das Buch wurde in den nächsten 200 Jahren zur " Bibel des
Hexenwahns ". Es ist festzustellen, daß der " Hexenhammer " eines der
schlimmsten Bücher der Weltgeschichte ist, auch wenn man die Umstände der
damaligen Zeit mit berücksichtigt. In diesem Buch wurden die schlimmsten
Abartigkeiten unter dem Deckmantel der Kirche publiziert. Zu bemerken ist auch
der abgründige Frauenhaß, der in diesem Buch zum Ausdruck kommt. Die Frauen
werden als " unvollkommene Tiere " bezeichnet: dumm, wollüstig, verlogen, eitel
und glaubensschwach. Also sind sie im Gegensatz zu den Männern eine leichte
Beute für den Teufel.
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Zusätzlich raten Sprenger und Kramer zur Anwendung jeder Art von
Grausamkeit und Gewalt, um Hexen und Hexenmeister zu überführen. Es wäre
auch legitim, sie mit falschen Versprechungen zu locken.
Der " Hexenhammer " löste den Hexenwahn nicht aus, allerdings sorgte er für das
völlige Vergessen der Vernunft. Dies alles geschah nicht im Mittelalter, sondern
zu Beginn der Neuzeit, in der die Idee der Freiheit geboren wurde und der
Forschergeist des Menschen erste größere Triumphe feierte. (1/3)
2.3. Carolina von Kaiser Karl V.
Als Carolina bezeichnet man die " peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V. ",
die 1532 die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Hexenprozesse
lieferte. Die Carolina ( Constitutio Criminalis Carolina ) galt als allgemeines
Gesetzbuch in Verbindung mit einer Strafprozeßordnung und war bis Ende des
18. Jahrhunderts allgemeinhin gültig. In ihr war festgelegt, wie ein Verdacht zu
bewerten war, welche Anforderungen an die Zeugen zu stellen waren und wie
schwer und wie lange gefoltert werden durfte. Als " peinliche Frage " bezeichnete
man die Folter oder die Tortur. (1/3)
3. Durchführung der Hexenverfolgung
3.1. Erkennung von Hexen
Sehr oft wurden Personen schlicht und einfach denunziert. Das bedeutete, daß
man die Inquisitoren/Hexenrichter durch einfaches Anzeigen - auch anonym -
dazu bewegen konnte, eine Untersuchung gegen eine beschuldigte Person
einzuleiten. Sogar, wenn dies nur auf Grund von Gerüchten oder " Besagen "
geschah. Der Verdacht der Hexerei wurde sehr oft von böswilligen Nachbarn,
Untergebenen oder Verwandten in die Welt gesetzt. Als " Besagen " bezeichnete
man das Nennen von angeblichen Komplizen unter Folter. Nach einer Anzeige
hatten die Hexenrichter die Pflicht, zu untersuchen, ob Grund für eine Anzeige
bestand. Grundlage hierfür war die Carolina. Allerdings waren die Artikel so
allgemein gehalten, daß es für jeden Richter ein Leichtes war, gegen eine Person
Anklage zu erheben.
Normalerweise sollte überprüft werden, ob eine Anzeige auf Grund von Neid,
Mißgunst oder ähnlichem erstattet wurde. Dieser Prüfung entzogen sich die
meisten Richter mit der Begründung, ein Pakt mit dem Teufel falle unter die
Definition der " Ausnahmeverbrechen ", und hierbei würde ein reines Gerücht als
Verdachtsmoment ausreichen. Mit dieser Begründung wurden selbst Kinder und
Geisteskranke als Zeugen für den Prozess zugelassen. Wenn man also nicht
denunziert wurde, bestand immer noch die Möglichkeit durch das " Besagen " in
Verdacht zu geraten. Nach Meinung der Hexenjäger trafen sich nämlich, die
Mitglieder einer Teufelssekte regelmäßig zum Hexentanz oder beim Hexensabbat.
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Deswegen mußten die Mitglieder wohl bekannt sein. Dieses Wissen preßten die
Hexenrichter durch verschärftes Verhör, die Folter, aus den Angeklagten heraus.
Unter der Peinigung der Folter wurden viele Namen von Unschuldigen genannt,
die ihrerseits wieder Namen von Sektenmitgliedern preisgeben mußten.
Dieses System wurde von Gegnern der Hexenverfolgung scharf kritisiert.
Allerdings waren sich die Inquisitoren ihrer Sache sehr sicher, und sie
argumentierten, daß Gott es nicht zulassen würde, daß ein Unschuldiger von einer
Hexe oder einem Hexer beschuldigt würde. Bei den Hexenprozessen wurden vor
allem Frauen angeklagt, da sie - wie weiter oben beschrieben - eine leichtere
Beute für den Teufel waren als Männer. Die Zahl der angeklagten Männer nahm
im Laufe der Inquisition jedoch zu. Es wurden auch immer mehr Kinder gefoltert
und verurteilt, da sie nach Meinung der Hexenjäger sehr früh dem Satan unter -
stellt wurden. Ein anderer positiver Nebenefekt, im Sinne der Inquisitoren, war,
daß Kinder sehr schnell und gedankenlos plauderten. So denunzierte ein
12jähriger Junge 1665 in Reutlingen 170 Personen.
Eine andere Form der Hexenerkennung war die " Hexenprobe ", die in Prozess -
verfahren oft als Beweisaufnahme angewandt wurde. Unter Hexenproben verstand
man die Suche nach Merkmalen, an denen man eine Hexe erkennen konnte.
Eine beliebte " Hexenprobe " war die Wasserprobe, auch Hexenbad genannt.
Hierbei band man der entkleideten Person Arme und Beine fest, schlang ihr ein
Seil um den Körper und warf sie ins Wasser. Wenn die Person oben schwamm,
das taten die meisten wegen des Auftiebs, war sie eine Hexe, denn das Wasser,
das als Element der Reinheit galt, hatte sie abgewiesen. Ein weiteres Beispiel war
die Suche nach einem Hexenmal. Denn man glaubte, daß der Teufel seinen
Hexen, mit denen er sich einläßt, ein Mal aufprägt. Nach diesem Mal wurde von
den Hexengerichten gesucht. Um besser suchen zu können, wurden die
Beschuldigten kahlgeschoren. Fand man ein entsprechendes Mal, so wurde mit
einer Nadel hineingestochen. Geschah dies, ohne daß Blut austrat oder ein
Schmerz empfunden wurde, so galt das Hexenmal als bewiesen.
Ein weiteres unfehlbares Erkennungszeichen für Hexen ist die " Tränenprobe ".
Der Hexenhammer weist auf besondere Zuverlässigkeit dieser Probe hin, denn
wie allgemein bekannt, kann eine Hexe keine Tränen vergießen. Eine Frau, die
während der Folter nicht weint, ist somit als Hexe erkannt. Allerdings ist sie auf
keinen Fall unschuldig, wenn sie weint, denn " Gottes Ratschlüsse sind
verborgen ", und außerdem hat man immer noch die Folter, falls man ein
Geständnis benötigt.
(3/2)
3.2. Prozeßverfahren
Kam es zu einer Anzeige, so wurde erst das soziale Umfeld der Angeklagten - in
Form einer Voruntersuchung - durchleuchtet. Man befragte Zeugen, Nachbarn
und Familienmitglieder. Erhärtete sich der Verdacht, so folgte die Verhaftung der
Person. Schon vor Beginn des Prozesses wurde versucht, die Angeklagten durch
die Untersuchungshaft zu zermürben. Die Kerker waren in einem miserablen
Zustand. Zum Teil verbrachten die Angeklagten ihre Zeit in Ketten gelegt, und die
Frauen waren schutzlos der Vergewaltigung durch den Kerkermeister ausgesetzt.
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Die erste Befragung verlief nach einem festen Muster. Zum Teil wurde das
Verhör mit einer Zermonie im religiösen Sinne begonnen. Hierbei hängte man den
Angeklagten Reliquien um und betete über ihnen. Dann wurden wieder und
wieder dieselben Fragen gestellt:
. Wann, wo und wie hat sie sich dem Teufel versprochen?
. Wie und wie oft hat sie sich dem Teufel hingegeben?
. Wie oft war sie Gast beim Hexensabbat?
. Wie ging es dabei zu und wen hat sie dort gesehen?
. Wo und wie hat sie durch Zauberei Schaden angerichtet?
.
.
.
Es waren in Hexenprozessen Verteidiger zugelassen, obwohl man oft lesen kann,
daß dies nicht der Fall war. Allerdings erhielten sie nur mangelnde Informationen
und mußten natürlich selbst aufpassen, daß sie nicht selbst in Verdacht der
Hexerei gerieten. Somit beschränkten sie sich darauf, auf die Einhaltung der
Vorschriften hinzuweisen. Führte das " gütliche Verhör " nicht zum gewünschten
Erfolg, so kam man zur nächsten Stufe, zum " Schreckeinjagen mit Worten ".
Hierbei brachte man den Angeklagten die Verwendung der Folterwerkzeuge nahe.
Stieß auch dies auf keinen Erfolg, so wurden den Angeklagten die Folter -
werkzeuge angelegt, um zu verdeutlichen, daß es Ernst wurde. Diesen Punkt
nannte man " Schreckeinjagen in der Wirklichkeit ". Erst dann, wenn man immer
noch kein Geständnis bekommen hatte, schritt man zu den " Hexenproben " und
dem " verschärften Verhör ". (1/3)
4. Ein Beispiel: Die Hexenprozesse in Idstein (1676)
Als ein Beispiel der Hexenverfolgung ist die Prozesswelle in Idstein zu nennen. Sie
wurde von einem Kind ausgelöst, das behauptete, "daß seine Patin ihm das Mäuse und
Eidechsen machen lehren würde ". Graf Johannes glaubte, daß einige Mißstände - der
Tod seiner zweiten Frau und der seiner Kinder, sowie das Viehsterben - auf das Werk
von Hexen zurückzuführen sind. Die Ängste der Bevölkerung wurden geschürt und
auf bestimmte Personen gelenkt. Dies geschah durch die Mithilfe des fanatischen
Pfarrers Wicht aus Heftrich. In diesen Fällen ging die Initiative nicht von der
Bevölkerung, sondern von Graf Johannes aus. Bei der Idsteiner Hexenverfolgung, eine
der letzten großen in Deutschland, übernahm allein Graf Johannes die völlige
Befehlgewalt. Es lief nichts ohne eine Rücksprache mit dem Graf. Da er sich mit der
Thematik der Hexenverfolgung gut auskannte, wollte er den bekannten Mißständen
vorbeugen. Er verhinderte den finanziellen Ruin der betroffenden Familien und deren
Verwandtschaft, denn er sorgte dafür, daß das Land der Verurteilten weiterhin von
Verwandten genutzt wurde. Nach dem 30jährigen Krieg wären die Folgen der Armut
nicht zu verkraften gewesen.
Die Gerichtskosten richteten sich nach dem Vermögen. Es wurde jedoch immer noch
genug an der Verfolgung verdient. Interessant war, daß sich Graf Johannes alle
Personen vor ihrer Verhaftung vorschlagen ließ.
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Die Namen wurden in gewaltsam erreichten Geständnissen oder in persönlichen
Anzeigen genannt. Die meisten Personen kamen aus dem Mittelstand, waren also nicht
arm. Die Hälfte der Opfer waren Frauen, die Witwen angesehener Bürger.
Aus diesem Grund kann man schließen, daß sich die Hexenjäger nur vermögende
Opfer aussuchten. Ein Beispiel hierfür ist die Tatsache, daß auf die Hinrichtung einer
Kuhhirtin verzichtet wurde, trotz genügernder Anklagepunkte.
Ein großer Teil der Verurteilten waren Bürger, die nach dem 30jährigen Krieg zu -
gezogen waren. Sie wurden mit der Begründung verurteilt, daß sie wegen Hexerei aus
ihrer Heimat vertrieben wurden. Hauptziel waren die Frauen. Da das Land nach dem
Krieg allerdings unter Bevölkerungsmangel litt, sollte keine Frau verurteilt werden,
die noch Kinder bekommen konnte. Keine der getöteten Frauen in Idstein war jünger
als 40 Jahre. Eine jüngere Angeklagte wurde schnell wieder entlassen. Somit wurde
klar, daß kein Interesse an jungen Frauen bestand.
Die Hexenverfolgung wurde von Graf Johannes vom 26. Dezember 1675 bis zu
seinem Tode betrieben ( 23. Mai 1677). Der Graf suchte seine Opfer erst in Idstein,
dann in Heftrich und später in Wiesbaden. Die Hexenverfolgung forderte in einem
Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten 39 Opfer. Bei den Verfahren mußte steng
nach der Carolina gehandelt und gerichtet werden. Es kam alle 14 Tage zu großen
Schauprozessen, mit anschließendem prozessionsartigen Zug zur Hinrichtungsstätte.
Die Hexenverfolgung wurde zu einem Selbstläufer, da Angeklagte immer Namen von
weiteren Hexen oder Hexern nennen mußten. Man konnte fast von dem Aufbau einer
durchorganisierten Prozeßmaschinerie reden. Diese Maschinerie war sehr abhängig
von der Person des Grafen, denn sie geriet ins Stocken, als der Graf erkrankte.
Trotz der tödlichen Erkrankung ließ er im Dezember 1676 zwei Frauen hinrichten,
und sogar an seinem Todestag mußte eine Person sterben.
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5. Kritik an der Hexenverfolgung
Während der gesamten Zeit der Hexenverfolgung gab es einzelne Stimmen der Kritik.
Hierbei gab es einige große Kritiker. So zum Beispiel den holländischen Prediger Dr.
Balthasar Bekker, der mit seinem Buch " Die bezauberte Welt ", 1691 den
Hexenjägern einen großen Schlag versetzte. Als eine andere Leitfigur gilt der
preußische Rechtgelehrte Christian Thomasius, der bis 1728, seinem Todesjahr, einen
erbitterten Kampf gegen den Hexenwahn führte. Durch sein Ansehen und seine
Überzeugungskraft bewegte er viele europäische Fürsten dazu, gegen die
Hexenprozesse vorzugehen. Im Gegensatz zu diesen beiden Gegnern des Hexen -
wahns, die sehr spät erst ihre Bücher veröffentlichten, schritt Friedrich von Spee - ein
Seelsorger - , sehr früh ein und publizierte bereits 1631 seine " Cautio criminalis " .
Die Bezeichnung übersetzte Joachim Friedrich Ritter mit " rechtlichen Bedenken ".
Somit gilt Spee als der Begründer der Bewegung gegen die Hexenprozesse.
In seinem Buch übt Spee große Kritik an der Hexenverfolgung, besonders an der
angewandten Folter. Zitat aus der " Cautio criminalis ":
\"Was suchen wir so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Richter, ich will euch
gleich zeigen, wo sie stecken. Auf, greift Kapuziner, Jesuiten, alle Ordenspersonen
und foltert sie, und sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal,
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sie werden schon bekennen. Bleiben sie noch immer verstockt, dann exorziert, schert
ihnen die Haare vom Leib, sie schützen sich, der Teufel macht sie gefühllos. Fahrt nur
fort, sie werden sich endlich doch ergeben müssen. Wollt ihr dann noch mehr, so packt
Prälaten, Kanoniken, Kirchenlehrer, sie werden gestehen, denn wie sollen auch diese
zarten, feinen Herren etwas aushalten können?
Wollt ihr immer noch mehr, dann will ich euch selbst foltern lassen und ihr dann mich.
Ich werde nicht in Abrede stellen, was ihr gestanden habt. So sind wir schließlich alle
Zauberer.\"
Auf Grund seiner " Cautio criminalis ", die in verschieden Ausgaben - zum Teil
anonym - erschien, erregte er viel Aufsehen und Ärgernis. Sein Buch erregte aus zwei
Gründen Aufsehen, da er zum einen die geistlichen Oberen scharfer Kritik unterwarf,
da sie unausgebildete und unerfahrene Priester als Beichtväter zu den Hexen und
Hexern schickten. Dies emfand Spee als große Verantwortungslosigkeit. Zum anderen
brachte Spee den Orden selbst in Mißkredit, ebenso wie die Fürsten, die die Prozesse
veranstalteten und den Jesuitenorden unterstützten. Aus diesem Grund wollte man
Spee " zum Schweigen " bringen und ihn am liebsten aus dem Orden entfernen. Trotz
der drohenden Schwierigkeiten blieb er seinem Orden treu. Also beließ man ihn im
Orden und versetzte ihn 1633 nach Trier. In Trier lehrte er an der Universität. Dort
starb er auch 1635, nachdem er sich bei der Versorgung von pestkranken Soldaten
angesteckt hatte.
Ein weiteres bezeichnendes Zitat von Friedrich von Spee war: " Oft glaube ich, der
einzige Grund dafür, daß wir nicht alle Hexen und Zauberer sind, ist der, daß wir nicht
gefoltert worden sind. "(1/3)
6. Das Ende des Hexenwahns im Zeitalter der Aufklärung
Die fortschreitende Hexenverfolgung entwickelte sich zu einem Wirtschaftszweig, der
viele Arbeitsplätze schuf. Sogar die Henker kamen zu großem Reichtum. Ihre Frauen
trugen Seidenkleider und fuhren in schönen Kutschen.
Die Hexenverfolgung fand erst im Zeitalter der Aufklärung ein Ende. Das bedeutete,
daß mit steigenderAnerkennung der Naturwissenschaften, der Grundstein für eine
Beendigung des Hexenwahns gelegt wurde.
Die Naturwissenschaften entlarvten viele " göttliche Wahrheiten " als Phantasterei.
Der Mensch trat als Vernunftswesen immer mehr in den Mittelpunkt. Er folgte nicht
mehr irgendwelchen Vorurteilen, sondern gestaltete sein eigenes und öffentliches
Leben nach den eigenen vernünftigen Einsichten. Dieses Gedankengut kam in
Deutschland erst Mitte des 18. Jahrhunderts ganz zum Durchbruch. In anderen
europäischen Ländern, unter anderem Frankreich, faßte die Aufklärung schon viel
früher Fuß. In Deutschland veränderte sich unmerklich das Welt- und Lebensgefühl,
durch alle Schichten der Bevölkerung. Die Menschen verlangten nun nach
überschaubaren Ordnungen, statt nach " unermeßlichen illusionistischen Weiten. Es
wurde nach Klarheit, Nüchternheit, Hilfe und Nützlichkeit verlangt, nicht nach
gefühlsseligem Überschwang und himmlisch - irdischem Prunk.
Einige der wichtigsten Reformen des aufgeklärten Zeitalters betrafen die Freiheit des
einzelnen Menschen, die Abschaffung der Folter im Strafprozess und die Abschaffung
der langen Quälereien bei Hinrichtungen, das heißt die Beachtung der Menschen -
würde. Dies brachte das Ende der Hexenprozesse.
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Aber erst 1965 verzichtete das II. Vatikanische Konzil auf die " mit weltlichem Zwang
verbundene Inquisition ". Und wandelte, nach der Erklärung auf Religionsfreiheit die
alte Inquisitionsbehörde in die Glaubenskongregation um. (1/2/3)
III. Hexen heute
Das Thema Hexen hat sich mit offiziellem Ende der Hexenverfolgung keineswegs
erledigt. Ganz im Gegenteil. Es gibt in der Gegenwart eine riesige Bandbreite von
neuen Glaubensvorstellungen, selbst ernannten Hexen oder neuen Hexenzirkeln.
Laut einer Umfrage in Jahre 1986 glaubt eine immer steigende Zahl von Befragten
- 13% - an Hexen mit magischen Kräften. 21% halten sie immerhin für möglich.
Das sind schon 1/3 der Bevölkerung, die die Existenz von Hexen mit entsprechenden
Fähigkeiten nicht ausschließen. Es wird somit deutlich, daß es sich bei dem Hexen -
glauben nicht um ein Randphänomen handelt. Gerade bei jungen Menschen oder
solchen mit einem höheren Bildungsabschluß ist eine steigende Rate zu vermelden.
Kommt es heutzutage zu der Beschuldigung, daß eine Person eine Hexe ist, so führt
dies zu einem " sozialen Tod ". Es werden alle Beziehungen abgebrochen, es kommt
zu diskriminierneden Handlungen und es werden keine Geschenke einer solchen
Person mehr angenommen. Es kann zu ähnlichen Vorkommnissen wie früher zu Zeit
der Inquisition kommen.
1954 kann als Geburtsjahr derneuen Hexenzirkel gelten. In England begründete J.B.
Gardner einen Hexenkult mit Hexenzirkeln, sogenannte " Covens ". Grundlage sind
verschiedenste mystische Vorstellungen, Traditionen und Rituale. Man spricht von
40.000 Mitgliedern in England und 10.000 Anhängern allein in New York. Es
existieren noch weitere Hexenkulte, wie zum Beispiel " The King of the Witches ".
Es gibt auch Personen, die sich selbst als Hexe bezeichnen und versuchen, ihren Ruf in
Geld umzuwandeln. Sie rühmen sich öffentlich magischer Fähigkeiten. Mit Zeitungs -
anzeigen werben sie um Kundschaft. Zum Beispiel " Magische Lebenshilfe!
Finanzielle, berufliche Probleme? Hilfe unter Tel: XXX . "
Der Hexenglaube ist nicht tot. Der Glaube an die reale Existenz und Wirkkraft der
Hexen ermöglicht ein Abschieben der Eigenverantwortung. Der Hexenglaube ist
Erklärungs- und Orientierungshilfe für scheinbar unerklärliche Situationen und
Ereignisse und gibt gleichzeitig Handlungsanleitung für die Gestaltung von sozialen
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