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deutsch artikel (Interpretation und charakterisierung)

Hexenverfolgung


1. Drama
2. Liebe

I. Einleitung 1. Definition des Begriffes "Hexe"

II. Geschichte der Hexenverfolgung

1. Die Entstehung des Hexenwahns

2. Kirchlicher und weltlicher Aspekt

2.1. Inquisition

2.2. Hexenbulle und Hexenhammer

2.3. Carolina von Kaiser Karl V.

3. Durchführung der Hexenverfolgung

3.1. Erkennung von Hexen

3.2. Prozeßverfahren

4. Ein Beispiel: Die Hexenprozesse in Idstein

5. Kritik an der Hexenverfolgung

6. Das Ende des Hexenwahns im Zeitalter der Aufklärung

III. Hexen heute

Anlagen:

Zeittafel

Thesen

Ullrico@t-online.de (Sebastian Boettcher)

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I. Einleitung

1. Definition des Begriffes Hexe

In Sagen und Märchen drückt sich in vielfältiger Form die Phantasie eines Volkes aus,

die durch Zauberwahn und Hexenglaube nur noch beflügelt wird. Bei dem Begriff

"Hexe" denkt jeder von uns wohl erst an die Märchenhexe, die aus Kindertagen sehr

gut bekannt sein müßte. Jener Typ von Frau mit rotgeränderten Triefaugen, Buckel,

Warze auf der Nase und krumm über einem Stock laufend, mit einer schwarzen Katze

oder einem Raben auf der Schulter. Meist lebt diese Hexe im tiefen Wald und hat

allerlei magische Kräfte. Sie spricht mit Tieren und braut Zaubertränke. Oft

verwandelt sie sich in Tiere und lockt kleine Kinder in ihr Knusperhäuschen, um sie

zu verhexen oder zu verspeisen. Eine andere Form der bösen Hexe ist die Stiefmutter,

deren Haß und gesamte Bosheit sich hauptsächlich gegen bestimmte Personen richtet,

bevorzugt Stiefkinder. Das Böse in Märchen wird also durch die Hexe verkörpert,

( allerdings ohne Mitwirkung des Teufels ) durch eine boshafte, häßliche und gierige

Person, die ihren armen, unschuldigen Opfern auf jeden Fall Schaden zufügen will.

Bei den Hexensagen, die im Gegensatz zu den Märchen sehr individualisierte Züge

aufzeigen, sind ebenfalls zwei Hauptgruppen zu unterscheiden: In einigen Fällen ist

die "Hexe" entstanden aus Gestalten einst selbständiger Sagengruppen, die die Züge

der Hexen annahmen oder deren Eigenschaften den Hexen beigefügt wurden. Zu

nennen sind die Wind - und Wetterhexen, die aus den alten Gewitterdämonen

entstanden, sowie die Sagen über die bösen Hausgeister, wie zum Beispiel vom

Werwolf. In den meisten Sagen handelt es sich bei Hexen jedoch um Frauen, die ihre

Macht und ihre besonderen Fähigkeiten einem Bündnis mit dem Satan verdanken.

Die Mitwirkung des Teufels in den Hexensagen tritt im Gegensatz zu den

Hexenprozessen in den Hintergrund oder verschwindet fast ganz. Meist treibt die Hexe

nur aus persönlichen Gründen, zum Beispiel auf Grund des Strebens nach irdischen

Gütern, wie Geld, ihr Unwesen. Außerdem unternimmt eine Hexe alles, um ihre

Identität zu verbergen. Sie geht in die Kirche, verwandelt sich in Tiere oder nimmt

eine Scheingestalt an. Ist der Teufel in Hexensagen nun doch einmal im Spiel, so

erweist er sich stets als ehrlicher Partner, der seine Versprechen einhält, während er in

den Hexenprozessen als Betrüger entlarvt wird.

Die Hexenversammlung, "der Hexensabbat", wird zur ausgelassenen, harmlosen Feier

mit Spiel, Tanz und fröhlichem Gelage. Der Teufel tritt hierbei in verschiedenen

Rollen auf, mal als Gastgeber oder als Diener.

Der Sieg der Christen über den Teufel wird bei jeder Gelegenheit gezeigt. In einigen

Sagen stellen Hexen sogar ihre Kräfte zur Verfügung, um gegen den Teufel zu

kämpfen. Verstärkt tritt in den Sagen nun die Bedeutung des Teufelspaktes in den

Vordergrund. Der erfolgte Abfall von Gott bedeutet den Verlust der Seligkeit, der

unwiderruflich ist; auch durch Buße oder Gebet kann man keine Abhilfe schaffen.

Dieser Überblick über Märchen und Sagen macht klar, daß das Wort "Hexe", welches

im Volksglauben Elemente enthält, wie Vertrautsein mit Tieren und der Natur,

Kindermord und Kannibalismus, ein Sammelbegriff ist, der ganz verschiedene

Kulturbereiche vereinigt. So sind Einflüsse aus den Religionssystemen aus Indien,

Persien, Ägypten sowie aus dem keltischen und germanischen Zauber - und

Ullrico@t-online.de (Sebastian Boettcher)

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Gespensterglaube und zuletzt aus der griechisch - römisch antiken Mythologie - um

nur einige zu nennen - von großer Bedeutung für den Hexenglauben geworden.

Theologen des Mittelalters prägten für den Begriff "Hexen" neue Ausdrücke, da sie

kein entsprechendes Wort fanden. Ausdrücke wie zum Beispiel: "lamiae" oder

"lamia", die allerdings nur einer Teilvorstellung des Begriffes "Hexen" entsprachen.

(1/6)

II. Geschichte der Hexenverfolgung

1. Die Entstehung des Hexenwahns

Der Hexenglaube entstand nicht unter dem Einfluß der Kirche, die Entwicklung verlief

genau entgegengesetzt. In den ersten Jahrhunderten duldete die katholische Kirche

keine Personen, die mit dem Teufel in Verbindung standen oder sich in teuflischen

Künsten übten. Sie verurteilte die Häretiker, griff die Manichäer hart an und befahl

ihre Vernichtung. Sie leugnete den Hexenglauben.

Im Jahre 785 verkündete die Heilige Synode von Paderborn: "Wer vom Teufel

verleitet nach heidnischem Glauben behauptet, daß des Hexen gibt und sie auf dem

Scheiterhaufen verbrennt, wird mit dem Tode bestraft." Dieses Dekret wurde von Karl

dem Großen bestätigt. Seine Befehle besagten, daß die Bischöfe all diejenigen aus der

Gemeinschaft der Christen ausschließen sollten, "die an teuflische Magie und den

nächtlichen Flug der Hexen glaubten".

Die Verbreitung von häretischen Sekten, in europäischen Ländern, führte dazu, daß

die Kirche die Existenz von Hexen eingestand. Zwischen 1000 und 1200 verbreitete

sich die Sekte der Manichäer sehr stark. Überall entstanden Geheimgesellschaften.

Sehr in die Enge getrieben, nimmt die Kirche den Kampf gegen Ketzerei und Zauberei

(vorerst auf die gleiche Stufe gestellt) auf. 1179 rief das Lateran-Konzil die weltlichen

Mächte auf, bei der Bekämpfung der Ketzerei tätig zu werden. Es begannen sofort

entsprechende Maßnahmen. Die bischöflichen Gerichte, die die Inquisition einführten,

wurden 1235 endgültig durch ein Breve von Gregor IX. eingesetzt. Von nun an

leugnete die Kirche nicht mehr die Existenz von Dämonen und Hexen.

Zunächst kam es zu wenigen Verbrennungen, denn die als Hexen beschuldigten

Menschen wurden nicht gefoltert und konnten sich durch Gottesurteil oder durch

einen Reinigungseid befreien.

Die Kirche verbreitete die Behauptung, daß die Hexen in ein geheimes Komplott mit

dem Teufel verwickelt seien, um das Königreich Gottes auf der Erde zu stürzen .

Die Männer der Kirche redeten den Laien ein, daß sehr häufig schwarze Messen

stattfanden und sie verstärkten diese Vorstellungen noch. Diese Aussagen waren zum

größten Teil Schwindel, und es lagen keine Beweise vor, allerdings wurden sie

benötigt, um die allgemeinen Wahnvorstellungen aufrecht zu erhalten. Denn die

eigentliche Aufgabe, die Albigenser, die Waldenser und andere südfranzösische

Ketzergruppen zu töten, war beendet. Nun brauchte die Inquisition neue Opfer, um

ihre finanziell sehr einträgliche Existenz fortzusetzen.

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Dieses Problem konnte durch den Hexenwahn gelöst werden. An den Verbrechen,

derer die Hexen alle angeklagt wurden, waren sie alle völlig schuldfrei, da es

unmöglich war, diese zu verüben. (Pakt mit dem Teufel/Reiten auf einem Besen).

Die Suche der Inquisitoren nach neuen Opfern, mit denen sie ihre Organisation

rechtfertigen konnten, bereitete der Verfolgung der Hexerei einen Aufschwung. "1375

beklagte sich ein französischer Inquisitor, daß alle reichen Häretiker ausgerottet seien

und niemand mehr übrig wäre," um sich dessen Reichtum anzueignen.

Nach dieser Aussage erlaubte Papst Johannes XXII. alle zu verfolgen, die Magie

betreiben. So entwickelte die Inquisition langsam und unsicher ihre Konzepte gegen

die Hexerei.

Die Hexenjagd finanzierte sich selbst, weil sie zu einem bedeutenden Gewerbe wurde.

Das Einkommen vieler wurde durch sie gesichert. Der örtliche Adel, Bischöfe,

Könige, Richter, Gerichte, Gemeinden, städtische Magistrate und andere hohe und

niedrige Funktionäre erhielten ihren Anteil an der Beute, die die Inquisitoren aus dem

Nachlaß ihrer Opfer zusammentrugen. Die Opfer mußten ihre Hinrichtung selbst

bezahlen, auch den Strick und den Pfahl, an dem sie erhängt wurden. Für jede Folter

gab es eigene Kosten. Nach der Hinrichtung reicher Hexen nahmen die Richter ein

üppiges Mahl zu sich. Natürlich auf Kosten der Opfer. (2/3)

2. Kirchlicher und weltlicher Aspekt

2.1. Inquisition

Im 11. Jahrhundert erreichte die katholische Kirche den Höhepunkt ihrer Macht.

Diese erreichte sie, indem sie die totale Kontrolle über die Informationstechnik

dieser Zeit, das geschriebene Wort, ausübte. Somit hatte sie auch die Macht,

Botschaften und Informationen in ganz Europa zu verbreiten. Es kam auch zu

einer Wiederbelebung des Handels, sogar mit dem Orient. Dies führte dazu, daß

nicht nur neue Waren, sondern auch fremde, neue Ideen und Glaubensideen nach

Europa kamen. Da Geduld und Überredungskunst bei den neuen Sekten keinen

Erfolg brachten, und diese immer mehr Macht, Zulauf und Zuspruch erhielten -

die Kirche stand zu dieser Zeit, auf Grund ihrer Machtstruktur und dem negativen

Verhalten vieler Oberer, in keinem sehr gutem Licht - griff die Kirche und auch

der weltliche Teil zu Methoden dieser Bedrohung zu begegnen. Sowohl in

Deutschland, England als auch in Frankreich war es üblich, Ketzer öffentlich

anzuprangern, zu verstümmeln und häufig dem Scharfrichter auszuliefern. Die

Inquisition wurde nach dem Auftreten der Albigenser und der Waldenser zum

Selbstschutz der katholischen Kirche.

Im Jahre 1184, das offiziell als das Geburtsjahr der Inquisition gilt, veröffentlichte

Papst Lucius III. einen Erlaß, worin die Bischöfe und Erzbischöfe aufgefordert

wurden, jede Gemeinde ihres Bistums zweimal im Jahr zu besuchen, um dort

zuverlässige Menschen ausfindig zu machen, die dabei helfen sollten, Ketzer zu

entlarven und einem kirchlichen Prozeß zuzuführen. Es gab zwar schon vorher

Kirchengerichte, allerdings wurde erstmals eine solche Maßnahme von höchster

Stelle angeordnet. Die Inquisition wurde als Kommission gegründet, die

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Untersuchungen durchführen sollte. Durch die Verfolgung von Häretikern und

Ketzern sollte der Glauben rein gehalten werden. Auf diese Art wurde versucht,

die Anerkennung der katholischen Kirche zu erreichen. Die Päpste glaubten

allerdings, daß sie durch die Einrichtung der Inquisition Milde und Gnade walten

ließen. Dies stimmte jedoch zum Teil, denn vor allem in England, Schottland und

Skandinavien, Länder in denen es bis ins 15. Jahrhundert zu keiner Ausübung der

Inquisition kam, urteilten örtliche geistliche Gerichte über die Ketzer. Die Richter

waren sehr streng, da sie sich nicht, wie die päpstliche Kommision, an die Regeln

des Inquisitionsverfahrens halten mußten.1215 wurde vom 4. Laterankonzil die

Auslieferung der Ketzer an die weltliche Macht gefordert. Die Bestrafung wurde

geregelt durch das Konzil von Toulouse im Jahre 1229. Papst Gregor IX.

zentralisierte 1231/32 die Inquisition zu einer päpstlichen Behörde. Diese wurde

von den so genannten Inquisitoren - meist Dominikaner - verwaltet, um die

örtlichen Bischöfe zu entlasten. (2/3)

2.2. Hexenbulle und Hexenhammer

In der Mitte des 15. Jahrhunderts drang der Hexenwahn von Süddeutschland in

Richtung Norden vor. Maßgegblich an dieser Entwicklung beteiligt waren die

gelehrten Domonikanermönche Heinrich Kramer (lat. Henricus Institoris) und

Jacob Sprenger. Sie stießen allerdings bei deutschen Fürsten, Bischöfen und

Stadtregierungen auf Unverständnis und Ablehnung. Aus diesem Grund bat

Heinrich Kramer, der seit 1479 das Amt eines Inquisitors von Oberdeutschland

inne hatte, den Papst um Hilfe. Diese Bitte stieß sofort auf offene Ohren. Papst

Innozenz VIII. (1484 - 1492) erließ am 5. Dezember 1484 die " Hexenbulle ".

Darin stimmte er ohne Widerspruch der Meinung des fanatischen Inquisitors bei,

daß die Hexensekte eine große Gefahr für Deutschland und vor allem für Kirche

und christlichen Glauben darstelle. Aus diesem Grund sollten Sprenger und

Institoris bei der Aufdeckung und Vernichtung der teuflichen Verschwörung von

der gesamten Obrigkeit unterstützt werden.

Die " Hexenbulle " wurde durch den Buchdruck weit verbreitet und fand große

Beachtung. Diese Gegebenheit machten sich die zwei Inquisitoren zu Nutze,

indem sie die " Hexenbulle " der dicken Ausgabe des Hexentraktes beihefteten.

Dieses Buch veröffentlichten sie 1487 unter dem Namen " Malleus maleficarum "

in deutsch: " Der Hexenhammer ". Dieses enthielt in drei Teilen, in 42 Kapiteln

und 35 Fragen alles, was geistliche Gelehrsamkeit und praktische Erfahrung bis

zu diesem Zeitpunkt über Hexerei festgestellt hatte. Ebenso Erläuterungen zum

Umgang mit Hexen. Das Buch wurde in den nächsten 200 Jahren zur " Bibel des

Hexenwahns ". Es ist festzustellen, daß der " Hexenhammer " eines der

schlimmsten Bücher der Weltgeschichte ist, auch wenn man die Umstände der

damaligen Zeit mit berücksichtigt. In diesem Buch wurden die schlimmsten

Abartigkeiten unter dem Deckmantel der Kirche publiziert. Zu bemerken ist auch

der abgründige Frauenhaß, der in diesem Buch zum Ausdruck kommt. Die Frauen

werden als " unvollkommene Tiere " bezeichnet: dumm, wollüstig, verlogen, eitel

und glaubensschwach. Also sind sie im Gegensatz zu den Männern eine leichte

Beute für den Teufel.

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Zusätzlich raten Sprenger und Kramer zur Anwendung jeder Art von

Grausamkeit und Gewalt, um Hexen und Hexenmeister zu überführen. Es wäre

auch legitim, sie mit falschen Versprechungen zu locken.

Der " Hexenhammer " löste den Hexenwahn nicht aus, allerdings sorgte er für das

völlige Vergessen der Vernunft. Dies alles geschah nicht im Mittelalter, sondern

zu Beginn der Neuzeit, in der die Idee der Freiheit geboren wurde und der

Forschergeist des Menschen erste größere Triumphe feierte. (1/3)

2.3. Carolina von Kaiser Karl V.

Als Carolina bezeichnet man die " peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V. ",

die 1532 die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Hexenprozesse

lieferte. Die Carolina ( Constitutio Criminalis Carolina ) galt als allgemeines

Gesetzbuch in Verbindung mit einer Strafprozeßordnung und war bis Ende des

18. Jahrhunderts allgemeinhin gültig. In ihr war festgelegt, wie ein Verdacht zu

bewerten war, welche Anforderungen an die Zeugen zu stellen waren und wie

schwer und wie lange gefoltert werden durfte. Als " peinliche Frage " bezeichnete

man die Folter oder die Tortur. (1/3)

3. Durchführung der Hexenverfolgung

3.1. Erkennung von Hexen

Sehr oft wurden Personen schlicht und einfach denunziert. Das bedeutete, daß

man die Inquisitoren/Hexenrichter durch einfaches Anzeigen - auch anonym -

dazu bewegen konnte, eine Untersuchung gegen eine beschuldigte Person

einzuleiten. Sogar, wenn dies nur auf Grund von Gerüchten oder " Besagen "

geschah. Der Verdacht der Hexerei wurde sehr oft von böswilligen Nachbarn,

Untergebenen oder Verwandten in die Welt gesetzt. Als " Besagen " bezeichnete

man das Nennen von angeblichen Komplizen unter Folter. Nach einer Anzeige

hatten die Hexenrichter die Pflicht, zu untersuchen, ob Grund für eine Anzeige

bestand. Grundlage hierfür war die Carolina. Allerdings waren die Artikel so

allgemein gehalten, daß es für jeden Richter ein Leichtes war, gegen eine Person

Anklage zu erheben.

Normalerweise sollte überprüft werden, ob eine Anzeige auf Grund von Neid,

Mißgunst oder ähnlichem erstattet wurde. Dieser Prüfung entzogen sich die

meisten Richter mit der Begründung, ein Pakt mit dem Teufel falle unter die

Definition der " Ausnahmeverbrechen ", und hierbei würde ein reines Gerücht als

Verdachtsmoment ausreichen. Mit dieser Begründung wurden selbst Kinder und

Geisteskranke als Zeugen für den Prozess zugelassen. Wenn man also nicht

denunziert wurde, bestand immer noch die Möglichkeit durch das " Besagen " in

Verdacht zu geraten. Nach Meinung der Hexenjäger trafen sich nämlich, die

Mitglieder einer Teufelssekte regelmäßig zum Hexentanz oder beim Hexensabbat.

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Deswegen mußten die Mitglieder wohl bekannt sein. Dieses Wissen preßten die

Hexenrichter durch verschärftes Verhör, die Folter, aus den Angeklagten heraus.

Unter der Peinigung der Folter wurden viele Namen von Unschuldigen genannt,

die ihrerseits wieder Namen von Sektenmitgliedern preisgeben mußten.

Dieses System wurde von Gegnern der Hexenverfolgung scharf kritisiert.

Allerdings waren sich die Inquisitoren ihrer Sache sehr sicher, und sie

argumentierten, daß Gott es nicht zulassen würde, daß ein Unschuldiger von einer

Hexe oder einem Hexer beschuldigt würde. Bei den Hexenprozessen wurden vor

allem Frauen angeklagt, da sie - wie weiter oben beschrieben - eine leichtere

Beute für den Teufel waren als Männer. Die Zahl der angeklagten Männer nahm

im Laufe der Inquisition jedoch zu. Es wurden auch immer mehr Kinder gefoltert

und verurteilt, da sie nach Meinung der Hexenjäger sehr früh dem Satan unter -

stellt wurden. Ein anderer positiver Nebenefekt, im Sinne der Inquisitoren, war,

daß Kinder sehr schnell und gedankenlos plauderten. So denunzierte ein

12jähriger Junge 1665 in Reutlingen 170 Personen.

Eine andere Form der Hexenerkennung war die " Hexenprobe ", die in Prozess -

verfahren oft als Beweisaufnahme angewandt wurde. Unter Hexenproben verstand

man die Suche nach Merkmalen, an denen man eine Hexe erkennen konnte.

Eine beliebte " Hexenprobe " war die Wasserprobe, auch Hexenbad genannt.

Hierbei band man der entkleideten Person Arme und Beine fest, schlang ihr ein

Seil um den Körper und warf sie ins Wasser. Wenn die Person oben schwamm,

das taten die meisten wegen des Auftiebs, war sie eine Hexe, denn das Wasser,

das als Element der Reinheit galt, hatte sie abgewiesen. Ein weiteres Beispiel war

die Suche nach einem Hexenmal. Denn man glaubte, daß der Teufel seinen

Hexen, mit denen er sich einläßt, ein Mal aufprägt. Nach diesem Mal wurde von

den Hexengerichten gesucht. Um besser suchen zu können, wurden die

Beschuldigten kahlgeschoren. Fand man ein entsprechendes Mal, so wurde mit

einer Nadel hineingestochen. Geschah dies, ohne daß Blut austrat oder ein

Schmerz empfunden wurde, so galt das Hexenmal als bewiesen.

Ein weiteres unfehlbares Erkennungszeichen für Hexen ist die " Tränenprobe ".

Der Hexenhammer weist auf besondere Zuverlässigkeit dieser Probe hin, denn

wie allgemein bekannt, kann eine Hexe keine Tränen vergießen. Eine Frau, die

während der Folter nicht weint, ist somit als Hexe erkannt. Allerdings ist sie auf

keinen Fall unschuldig, wenn sie weint, denn " Gottes Ratschlüsse sind

verborgen ", und außerdem hat man immer noch die Folter, falls man ein

Geständnis benötigt.

(3/2)

3.2. Prozeßverfahren

Kam es zu einer Anzeige, so wurde erst das soziale Umfeld der Angeklagten - in

Form einer Voruntersuchung - durchleuchtet. Man befragte Zeugen, Nachbarn

und Familienmitglieder. Erhärtete sich der Verdacht, so folgte die Verhaftung der

Person. Schon vor Beginn des Prozesses wurde versucht, die Angeklagten durch

die Untersuchungshaft zu zermürben. Die Kerker waren in einem miserablen

Zustand. Zum Teil verbrachten die Angeklagten ihre Zeit in Ketten gelegt, und die

Frauen waren schutzlos der Vergewaltigung durch den Kerkermeister ausgesetzt.

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Die erste Befragung verlief nach einem festen Muster. Zum Teil wurde das

Verhör mit einer Zermonie im religiösen Sinne begonnen. Hierbei hängte man den

Angeklagten Reliquien um und betete über ihnen. Dann wurden wieder und

wieder dieselben Fragen gestellt:

. Wann, wo und wie hat sie sich dem Teufel versprochen?

. Wie und wie oft hat sie sich dem Teufel hingegeben?

. Wie oft war sie Gast beim Hexensabbat?

. Wie ging es dabei zu und wen hat sie dort gesehen?

. Wo und wie hat sie durch Zauberei Schaden angerichtet?

.

.

.

Es waren in Hexenprozessen Verteidiger zugelassen, obwohl man oft lesen kann,

daß dies nicht der Fall war. Allerdings erhielten sie nur mangelnde Informationen

und mußten natürlich selbst aufpassen, daß sie nicht selbst in Verdacht der

Hexerei gerieten. Somit beschränkten sie sich darauf, auf die Einhaltung der

Vorschriften hinzuweisen. Führte das " gütliche Verhör " nicht zum gewünschten

Erfolg, so kam man zur nächsten Stufe, zum " Schreckeinjagen mit Worten ".

Hierbei brachte man den Angeklagten die Verwendung der Folterwerkzeuge nahe.

Stieß auch dies auf keinen Erfolg, so wurden den Angeklagten die Folter -

werkzeuge angelegt, um zu verdeutlichen, daß es Ernst wurde. Diesen Punkt

nannte man " Schreckeinjagen in der Wirklichkeit ". Erst dann, wenn man immer

noch kein Geständnis bekommen hatte, schritt man zu den " Hexenproben " und

dem " verschärften Verhör ". (1/3)

4. Ein Beispiel: Die Hexenprozesse in Idstein (1676)

Als ein Beispiel der Hexenverfolgung ist die Prozesswelle in Idstein zu nennen. Sie

wurde von einem Kind ausgelöst, das behauptete, "daß seine Patin ihm das Mäuse und

Eidechsen machen lehren würde ". Graf Johannes glaubte, daß einige Mißstände - der

Tod seiner zweiten Frau und der seiner Kinder, sowie das Viehsterben - auf das Werk

von Hexen zurückzuführen sind. Die Ängste der Bevölkerung wurden geschürt und

auf bestimmte Personen gelenkt. Dies geschah durch die Mithilfe des fanatischen

Pfarrers Wicht aus Heftrich. In diesen Fällen ging die Initiative nicht von der

Bevölkerung, sondern von Graf Johannes aus. Bei der Idsteiner Hexenverfolgung, eine

der letzten großen in Deutschland, übernahm allein Graf Johannes die völlige

Befehlgewalt. Es lief nichts ohne eine Rücksprache mit dem Graf. Da er sich mit der

Thematik der Hexenverfolgung gut auskannte, wollte er den bekannten Mißständen

vorbeugen. Er verhinderte den finanziellen Ruin der betroffenden Familien und deren

Verwandtschaft, denn er sorgte dafür, daß das Land der Verurteilten weiterhin von

Verwandten genutzt wurde. Nach dem 30jährigen Krieg wären die Folgen der Armut

nicht zu verkraften gewesen.

Die Gerichtskosten richteten sich nach dem Vermögen. Es wurde jedoch immer noch

genug an der Verfolgung verdient. Interessant war, daß sich Graf Johannes alle

Personen vor ihrer Verhaftung vorschlagen ließ.

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Die Namen wurden in gewaltsam erreichten Geständnissen oder in persönlichen

Anzeigen genannt. Die meisten Personen kamen aus dem Mittelstand, waren also nicht

arm. Die Hälfte der Opfer waren Frauen, die Witwen angesehener Bürger.

Aus diesem Grund kann man schließen, daß sich die Hexenjäger nur vermögende

Opfer aussuchten. Ein Beispiel hierfür ist die Tatsache, daß auf die Hinrichtung einer

Kuhhirtin verzichtet wurde, trotz genügernder Anklagepunkte.

Ein großer Teil der Verurteilten waren Bürger, die nach dem 30jährigen Krieg zu -

gezogen waren. Sie wurden mit der Begründung verurteilt, daß sie wegen Hexerei aus

ihrer Heimat vertrieben wurden. Hauptziel waren die Frauen. Da das Land nach dem

Krieg allerdings unter Bevölkerungsmangel litt, sollte keine Frau verurteilt werden,

die noch Kinder bekommen konnte. Keine der getöteten Frauen in Idstein war jünger

als 40 Jahre. Eine jüngere Angeklagte wurde schnell wieder entlassen. Somit wurde

klar, daß kein Interesse an jungen Frauen bestand.

Die Hexenverfolgung wurde von Graf Johannes vom 26. Dezember 1675 bis zu

seinem Tode betrieben ( 23. Mai 1677). Der Graf suchte seine Opfer erst in Idstein,

dann in Heftrich und später in Wiesbaden. Die Hexenverfolgung forderte in einem

Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten 39 Opfer. Bei den Verfahren mußte steng

nach der Carolina gehandelt und gerichtet werden. Es kam alle 14 Tage zu großen

Schauprozessen, mit anschließendem prozessionsartigen Zug zur Hinrichtungsstätte.

Die Hexenverfolgung wurde zu einem Selbstläufer, da Angeklagte immer Namen von

weiteren Hexen oder Hexern nennen mußten. Man konnte fast von dem Aufbau einer

durchorganisierten Prozeßmaschinerie reden. Diese Maschinerie war sehr abhängig

von der Person des Grafen, denn sie geriet ins Stocken, als der Graf erkrankte.

Trotz der tödlichen Erkrankung ließ er im Dezember 1676 zwei Frauen hinrichten,

und sogar an seinem Todestag mußte eine Person sterben.

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5. Kritik an der Hexenverfolgung

Während der gesamten Zeit der Hexenverfolgung gab es einzelne Stimmen der Kritik.

Hierbei gab es einige große Kritiker. So zum Beispiel den holländischen Prediger Dr.

Balthasar Bekker, der mit seinem Buch " Die bezauberte Welt ", 1691 den

Hexenjägern einen großen Schlag versetzte. Als eine andere Leitfigur gilt der

preußische Rechtgelehrte Christian Thomasius, der bis 1728, seinem Todesjahr, einen

erbitterten Kampf gegen den Hexenwahn führte. Durch sein Ansehen und seine

Überzeugungskraft bewegte er viele europäische Fürsten dazu, gegen die

Hexenprozesse vorzugehen. Im Gegensatz zu diesen beiden Gegnern des Hexen -

wahns, die sehr spät erst ihre Bücher veröffentlichten, schritt Friedrich von Spee - ein

Seelsorger - , sehr früh ein und publizierte bereits 1631 seine " Cautio criminalis " .

Die Bezeichnung übersetzte Joachim Friedrich Ritter mit " rechtlichen Bedenken ".

Somit gilt Spee als der Begründer der Bewegung gegen die Hexenprozesse.

In seinem Buch übt Spee große Kritik an der Hexenverfolgung, besonders an der

angewandten Folter. Zitat aus der " Cautio criminalis ":

\"Was suchen wir so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Richter, ich will euch

gleich zeigen, wo sie stecken. Auf, greift Kapuziner, Jesuiten, alle Ordenspersonen

und foltert sie, und sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal,

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sie werden schon bekennen. Bleiben sie noch immer verstockt, dann exorziert, schert

ihnen die Haare vom Leib, sie schützen sich, der Teufel macht sie gefühllos. Fahrt nur

fort, sie werden sich endlich doch ergeben müssen. Wollt ihr dann noch mehr, so packt

Prälaten, Kanoniken, Kirchenlehrer, sie werden gestehen, denn wie sollen auch diese

zarten, feinen Herren etwas aushalten können?

Wollt ihr immer noch mehr, dann will ich euch selbst foltern lassen und ihr dann mich.

Ich werde nicht in Abrede stellen, was ihr gestanden habt. So sind wir schließlich alle

Zauberer.\"

Auf Grund seiner " Cautio criminalis ", die in verschieden Ausgaben - zum Teil

anonym - erschien, erregte er viel Aufsehen und Ärgernis. Sein Buch erregte aus zwei

Gründen Aufsehen, da er zum einen die geistlichen Oberen scharfer Kritik unterwarf,

da sie unausgebildete und unerfahrene Priester als Beichtväter zu den Hexen und

Hexern schickten. Dies emfand Spee als große Verantwortungslosigkeit. Zum anderen

brachte Spee den Orden selbst in Mißkredit, ebenso wie die Fürsten, die die Prozesse

veranstalteten und den Jesuitenorden unterstützten. Aus diesem Grund wollte man

Spee " zum Schweigen " bringen und ihn am liebsten aus dem Orden entfernen. Trotz

der drohenden Schwierigkeiten blieb er seinem Orden treu. Also beließ man ihn im

Orden und versetzte ihn 1633 nach Trier. In Trier lehrte er an der Universität. Dort

starb er auch 1635, nachdem er sich bei der Versorgung von pestkranken Soldaten

angesteckt hatte.

Ein weiteres bezeichnendes Zitat von Friedrich von Spee war: " Oft glaube ich, der

einzige Grund dafür, daß wir nicht alle Hexen und Zauberer sind, ist der, daß wir nicht

gefoltert worden sind. "(1/3)

6. Das Ende des Hexenwahns im Zeitalter der Aufklärung

Die fortschreitende Hexenverfolgung entwickelte sich zu einem Wirtschaftszweig, der

viele Arbeitsplätze schuf. Sogar die Henker kamen zu großem Reichtum. Ihre Frauen

trugen Seidenkleider und fuhren in schönen Kutschen.

Die Hexenverfolgung fand erst im Zeitalter der Aufklärung ein Ende. Das bedeutete,

daß mit steigenderAnerkennung der Naturwissenschaften, der Grundstein für eine

Beendigung des Hexenwahns gelegt wurde.

Die Naturwissenschaften entlarvten viele " göttliche Wahrheiten " als Phantasterei.

Der Mensch trat als Vernunftswesen immer mehr in den Mittelpunkt. Er folgte nicht

mehr irgendwelchen Vorurteilen, sondern gestaltete sein eigenes und öffentliches

Leben nach den eigenen vernünftigen Einsichten. Dieses Gedankengut kam in

Deutschland erst Mitte des 18. Jahrhunderts ganz zum Durchbruch. In anderen

europäischen Ländern, unter anderem Frankreich, faßte die Aufklärung schon viel

früher Fuß. In Deutschland veränderte sich unmerklich das Welt- und Lebensgefühl,

durch alle Schichten der Bevölkerung. Die Menschen verlangten nun nach

überschaubaren Ordnungen, statt nach " unermeßlichen illusionistischen Weiten. Es

wurde nach Klarheit, Nüchternheit, Hilfe und Nützlichkeit verlangt, nicht nach

gefühlsseligem Überschwang und himmlisch - irdischem Prunk.

Einige der wichtigsten Reformen des aufgeklärten Zeitalters betrafen die Freiheit des

einzelnen Menschen, die Abschaffung der Folter im Strafprozess und die Abschaffung

der langen Quälereien bei Hinrichtungen, das heißt die Beachtung der Menschen -

würde. Dies brachte das Ende der Hexenprozesse.

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Aber erst 1965 verzichtete das II. Vatikanische Konzil auf die " mit weltlichem Zwang

verbundene Inquisition ". Und wandelte, nach der Erklärung auf Religionsfreiheit die

alte Inquisitionsbehörde in die Glaubenskongregation um. (1/2/3)

III. Hexen heute

Das Thema Hexen hat sich mit offiziellem Ende der Hexenverfolgung keineswegs

erledigt. Ganz im Gegenteil. Es gibt in der Gegenwart eine riesige Bandbreite von

neuen Glaubensvorstellungen, selbst ernannten Hexen oder neuen Hexenzirkeln.

Laut einer Umfrage in Jahre 1986 glaubt eine immer steigende Zahl von Befragten

- 13% - an Hexen mit magischen Kräften. 21% halten sie immerhin für möglich.

Das sind schon 1/3 der Bevölkerung, die die Existenz von Hexen mit entsprechenden

Fähigkeiten nicht ausschließen. Es wird somit deutlich, daß es sich bei dem Hexen -

glauben nicht um ein Randphänomen handelt. Gerade bei jungen Menschen oder

solchen mit einem höheren Bildungsabschluß ist eine steigende Rate zu vermelden.

Kommt es heutzutage zu der Beschuldigung, daß eine Person eine Hexe ist, so führt

dies zu einem " sozialen Tod ". Es werden alle Beziehungen abgebrochen, es kommt

zu diskriminierneden Handlungen und es werden keine Geschenke einer solchen

Person mehr angenommen. Es kann zu ähnlichen Vorkommnissen wie früher zu Zeit

der Inquisition kommen.

1954 kann als Geburtsjahr derneuen Hexenzirkel gelten. In England begründete J.B.

Gardner einen Hexenkult mit Hexenzirkeln, sogenannte " Covens ". Grundlage sind

verschiedenste mystische Vorstellungen, Traditionen und Rituale. Man spricht von

40.000 Mitgliedern in England und 10.000 Anhängern allein in New York. Es

existieren noch weitere Hexenkulte, wie zum Beispiel " The King of the Witches ".

Es gibt auch Personen, die sich selbst als Hexe bezeichnen und versuchen, ihren Ruf in

Geld umzuwandeln. Sie rühmen sich öffentlich magischer Fähigkeiten. Mit Zeitungs -

anzeigen werben sie um Kundschaft. Zum Beispiel " Magische Lebenshilfe!

Finanzielle, berufliche Probleme? Hilfe unter Tel: XXX . "

Der Hexenglaube ist nicht tot. Der Glaube an die reale Existenz und Wirkkraft der

Hexen ermöglicht ein Abschieben der Eigenverantwortung. Der Hexenglaube ist

Erklärungs- und Orientierungshilfe für scheinbar unerklärliche Situationen und

Ereignisse und gibt gleichzeitig Handlungsanleitung für die Gestaltung von sozialen

 
 

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