Im folgenden Aufsatz untersuche ich den Text "Die Stille nach dem Schuss" und weise nach, dass eine Verschärfung der Schlachtverordnung notwendig ist.
Der kommentierende Bericht von Birgit Will erschien am 18. Dezember 2001 in der "Süddeutschen Zeitung" Nr. 291. Die SZ ist eine überregionale Tageszeitung.
Die Autorin setzt sich anlässlich einiger Filmaufnahmen aus Schlachthöfen in Jena und Österreich mit den Schlachtmethoden in Deutschland auseinander. Sie fordert schärfere Kontrollen bei den Bolzenschussgeräten durchzuführen und fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen.
Im Hauptteil werde ich den Inhalt des kommentierenden Berichts knapp wiedergeben und gleichzeitig die Vorgehensweise der Autorin verdeutlichen. Im Anschluss daran werde ich in meinem ersten Argument aufzeigen, dass die Betäubungsmethoden beim Schlachten von Rindern unzureichend sind, weil es des öfteren zu Fehlbetäubungen kommt. In meinem zweiten Argument werde ich darlegen, dass durch Fehleinschätzung der Stresssituation bei den Schweinen die Betäubungsmethoden erhebliche Mängel aufweisen, da Tierärzte häufig Schlagstriemen und andere Anzeichen äußerlicher Belastung festgestellt haben.
Hier: Strukturierende Inhaltsangabe!
Eine Verschärfung der Schlachtverordnung ist unbedingt erforderlich, da es bei der Schlachtung von Rindern zu Betäubungsfehlern kommt, weil das Bolzenschussgerät im falschen Winkel angesetzt oder nicht sorgfältig gewartet wird. Verschmutzte Bolzen oder Läufe können die Aufschlagskraft bremsen.
Üblicherweise werden die Rinder nach der Betäubung mit einer Eisenkette am Hinterbein hochgezogen und hängen so über dem Fliessband. Innerhalb von 60 Sekunden soll der Entblutungsschnitt an der Halsschlagader erfolgen. Nach dem Verbluten beginnt die Zerlegung. Weil die Bolzenschussgeräte des öfteren in ihrer Funktion fehlschlagen, werden die Rinder ohne Betäubung geschlachtet. Es sind Fälle bekannt, bei denen die Rinder bei vollem Bewusstsein "aufgeschlitzt" werden (vgl. Abs. 1). Bei dem brutalsten und zu verachtenden Fall wurde ein Tier wieder wach, während es geschlachtet wurde. Das Tier versuchte sich zu wehren, bäumte sich auf. Aber der Schlachter machte unbeirrt weiter. Solche Fehlbetäubungen entstehen durch falsche Anwendung der Bolzenschussgeräte oder durch mangelhafte Wartung der Geräte. Es fehlt an Vorgaben und Kontrollen. Bis vor kurzem wurde der sogenannte "Rückenmarkzerstörer"(Abs.5) eingesetzt, was zu einer Querschnittslähmung des Rindes führte (vgl. Abs. 5). Trotz dieser erweiterten Betäubung ist es zu Rinderschlachtungen ohne Betäubungen gekommen. Neueste Erkenntnisse zeigen, dass der Bolzenschuss keineswegs zuverlässig verhindert, dass die Rinder das eigene Zerlegen miterleben (vgl. Abs. 6).
Zusammenfassend kann man also sagen, dass es dringend erforderlich ist, kontrollierbarere und zuverlässigere Betäubungsmethoden zu finden.
Darüber hinaus sind auch beim Schlachten von Schweinen Mängel aufgetreten, weil die Verweilzeit in der Gas-Kammer nicht ausreicht. Bei Schweinen wird die sogenannte "Kohlendioxidmethode"(Abs. 8) angewendet, bei denen die Tiere bis zur Bewusstlosigkeit Gas in einer Kammer einatmen (vgl. Abs. 8). Der beim Treiben in die Schlachtkammer aufkommende Stress lässt die Schweine offenbar flacher atmen, so dass die festgelegte Verweilzeit in der Kammer nicht ausreicht (vgl. Abs. 8). Besonders leicht für Tierärzte zu erkennen, dass die Betäubungsmethode versagt hat, sind Schlagstriemen und andere Anzeichen von äußerlicher Belastung. Durch den häufigen Personalwechsel bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Sachkenntnis jedoch häufig auf der Strecke (vgl. Abs. 6).
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die beim Treiben der Schweine aufkommende Stresssituation bei der Berechnung der Verweilzeit in der Kammer mit einkalkuliert werden muss.
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