Aufgaben
Das Bundeskanzleramt ist wie die Bundesministerien eine oberste Bundesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik hat es eine herausragende politische Bedeutung. Das Amt steht im ständigen Kontakt zu den Ministerien und anderen Bundesbehörden, so dass es den Bundeskanzler jederzeit über deren Arbeit informieren kann.
Im Kanzleramt werden die Aufgabengebiete sämtlicher Ministerien begleitend bearbeitet. Weil sich das in der Struktur der Arbeitseinheiten des Amtes abbildet, spricht man auch von so genannten Spiegelreferaten. Aufgabe dieser Spiegelreferate ist es, über alle wesentlichen Angelegenheiten \"ihrer\" Ressorts auf dem Laufenden zu sein oder sich in kurzer Zeit informieren zu lassen: So erfüllen die Spiegelreferate eine Art Scharnierfunktion zwischen den einzelnen Ressorts auf der einen Seite sowie Bundeskanzler und Bundeskanzleramt auf der anderen Seite.
Den Spiegelreferaten obliegt es, alle Vorgänge aus einem Ressort zur Information für etwaige Entscheidungen durch Bundeskanzler und Bundeskabinett aufzubereiten. Umgekehrt begleiten und fördern sie die Entscheidungen des Bundeskanzlers und des Bundeskabinetts gegenüber \"ihren\" Ressorts.
In Form der Spiegelreferate ist die Bundesregierung in der Regierungszentrale in stark verkleinerter Form noch einmal als Ganzes nachgebildet. Diese Konstruktion ist entscheidend für die Kompetenz und Effizienz des Amts, denn auf diese Weise kann der Bundeskanzler die Einhaltung seiner Richtlinienkompetenz gegenüber den Ministerien kontrollieren und etwa bei Kabinettsberatungen seinen Ressortministerinnen und -ministern mit der erforderlichen Detailkenntnis begegnen.
Im Kanzleramt werden die Sitzungen und die Beschlüsse des wöchentlich tagenden Bundeskabinetts vorbereitet. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Bundestages an die Bundesregierung wird von hier aus koordiniert. Das Amt hat damit auch die Funktion eines Sekretariats für die Bundesregierung. Die Fülle seiner Aufgaben und die direkte Zuarbeit für den Bundeskanzler verleihen dem Amt eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, das Bundeskanzleramt als die \"Schaltzentrale\" der Regierungspolitik zu bezeichnen.
Arbeitsweise
Wie auch in den Bundesministerien unterscheidet man im Bundeskanzleramt zwischen dem Leitungsbereich und der so genannten Arbeitsebene. Diese gebräuchliche Unterscheidung darf freilich nicht missverstanden werden, denn natürlich wird auch und in besonders intensiver Weise auf der Leitungsebene gearbeitet, und auf der Arbeitsebene werden ebenfalls Führungsaufgaben wahrgenommen. Gleichwohl veranschaulicht die Unterscheidung das Zusammenspiel zwischen der Ebene der Entscheidungsträger an der politischen oder administrativen Spitze und der Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abteilungen, die vorwiegend Fachaufgaben wahrnehmen.
Leitungsbereich
Zum Leitungsbereich gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes, die Staatsministerinnen und -minister beim Bundeskanzler, die Abteilungsleiter sowie zwei zugeordnete Arbeitsstäbe und die persönlichen Büros. Der Chef des Bundeskanzleramtes (abgekürzt ChBK) ist Leiter der Behörde mit allen dazu gehörenden Aufgaben.
Kanzlerbüro
Dem Bundeskanzler ist zur Erfüllung seiner unmittelbaren Aufgaben das Kanzlerbüro zugeordnet. Zu dessen Aufgaben gehört es, die persönlichen Gespräche und Termine des Bundeskanzlers zu koordinieren, seine Post aufzubereiten und aus der Fülle der an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben, Telefonanrufe und Terminanfragen diejenigen herauszufiltern, mit denen sich der Kanzler persönlich befassen muss. Hinzu kommt die Vorbereitung von Terminen und Kontakten des Bundeskanzlers. Das Kanzlerbüro beantwortet die zahlreichen Briefe, Eingaben und Petitionen, die im Bundeskanzleramt eingehen, soweit nicht Verantwortliche des Leitungsbereichs selbst antworten oder die Beantwortung wegen des fachspezifischen Inhalts den Fachabteilungen des Amtes übertragen wird.
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