Häufig wird die Frage gestellt, ob es Kontrollmethoden für gentechnisch veränderte Lebensmittel gibt. Diese Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden, wobei ständig neue und bessere Nachweisverfahren entwickelt werden.
Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien arbeitet in Zusammenarbeit mit deutschen Instituten an der "Entwicklung von Methoden zum Nachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel". Speziell für Kartoffeln, Mais und Sojaprodukte wurden bereits mehrere Analysenmethoden entwickelt. Eine umfassende Kontrolle beinhaltet auch die Überprüfung der Warenströme.
Für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen (z. B. Kartoffeln, Tomaten), solche enthalten (z. B. Joghurt) oder davon stammen, konnten bereits Nachweismethoden auf der Basis der veränderten Erbsubstanz (DNS) etabliert werden. Für Lebensmittel, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden, die jedoch selbst keine gentechnisch veränderte Erbsubstanz (DNS) enthalten, sind nur indirekte Nachweismethoden für den Einsatz gentechnischer Verfahren möglich.
Durch die Ausstattung von Untersuchungslabors mit neuesten Analysegeräten, können seit 1997 Lebensmittel in Wien, Linz und Klagenfurt, seit Jänner 1999 auch in Bregenz und Innsbruck, auf den Einsatz von Gentechnik kontrolliert werden.
In Österreich gibt es bisher keine national zugelassenen gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmittel oder Produkte. Die zuständige Behörde geht jedoch davon aus, daß bereits einige Produkte mit EU-weit zugelassenen Bestandteilen auf dem Markt sind, insbesondere Bestandteile von gentechnisch veränderten Sojabohnen bzw. in geringerem Ausmaß gentechnisch verändertem Mais. Aus diesem Grund wurden im Jahr 1998 schwerpunktmäßig Lebensmittelkontrollen hinsichtlich gentechnisch veränderter Lebensmittel durchgeführt.
Bisher (Stand 1. 1. 1999) wurden in den Bundesanstalten von 283 gezogenen Proben 198 untersucht, wovon in 26 Fällen gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe nachgewiesen wurden. Diese entsprachen nicht den Anforderungen der Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Soja- und Maisprodukte, d.h. es fehlte die entsprechende Kennzeichnung.
Seitens der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Wien wurde gegen betroffene Unternehmen Anzeige erstattet. Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz hat diese Unternehmen aufgefordert, solche Produkte entweder ordnungsgemäß zu kennzeichnen oder aus dem Verkehr zu ziehen.
Weiters wird davon ausgegangen, daß bereits zahlreiche Enzyme, die aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, in bestimmten Bereichen der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden. Quantitative Schätzungen konnten jedoch keine vorgenommen werden.
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