Wie italische Stämme in die Apenninenhalbinsel einwanderten und sabinische und latinische Dörfer zur Stadt Rom zusammenwuchsen Eng verwandte indoeuropäische Sprachen sprechende Stämme, die unter dem Begriff "Italiker" zusammengefaßt werden, wanderten seit dem 2. Jahrtausend auch in die Apenninenhalbinsel ein (Latiner, Osker, Umbrer, Bruttier, Kampaner, Lukaner, Sabiner, Samniten). Der römischen Überlieferung zufolge soll im Jahre 753 v. die Stadt Rom gegründet worden sein. Anscheinend wuchsen im 8. Jahrhundert v. die auf den "sieben Hügeln" des späteren Rom gelegenen latinischen und sabinischen Dörfer zu einer Stadt zusammen.
Wie Rom unter etruskische Fremdherrschaft geriet Im 6. Jahrhundert geriet Rom unter die Herrschaft der Etrusker, die möglicherweise als eines der "Seevölker" zu identifizieren sind. Sie hatten sich in Nordwestitalien festgesetzt. Ihre - vor allem auf dem Gebiet der Metallbearbeitung - überlegene Kultur, die in etlichen Details nach Kleinasien als Ursprungsland weist, befähigte sie, sich zu Herren der Vorbevölkerung aufzuschwingen. Die Namen der letzten der sagenhaften sieben Könige, die in Rom vom 8. bis zum 6. Jahrhundert v. geherrscht haben sollen, sind etruskisch.
Wie Rom mit der Vertreibung der Etrusker zur aristokratischen Republik wurde, die kleinbäuerlichen Plebejer aber schrittweise ihre Gleichberechtigung durchsetzten Mit der Vertreibung des Tarquinius Superbus (510 v.) erlangte Rom seine Selbständigkeit als aristokratische Republik an deren Spitze jährlich gewählte Beamte, die beiden Konsulen, standen. Bis 287 v. währten die "Ständekämpfe", in deren Verlauf die persönlich freien aber politisch rechtlosen kleinbäuerlichen "Plebejer" ihre Gleichberechtigung mit den großbäuerlichen "Patriziern" erlangten. Durch die Verweigerung des Heeresdienstes setzten die Plebejer das Recht durch, Vertreter ihrer Interessen, die Volkstribunen, zu wählen (494 v.). Die Parallelen mit der griechischen Geschichte sind augenfällig: Im Jahre 449 v. erzwangen die Plebejer die schriftliche Fixierung des bis dahin nur mündlich tradierten Gewohnheitsrechts ("Zwölftafelgesetze"). Seit 396 v. wurden die Plebejer bei der Verteilung des Eroberungen in römischen Besitz gekommenen "Staatslandes" berücksichtigt. Niemand sollte mehr als 125 ha Staatsland besitzen (367 v.). Die Aufhebung der Schuldsklaverei erfolgte 326 v.. Seit 287 v. hatten die von den Plebejern in ihren Versammlungen gefaßten Beschlüsse (Plebiszite) Gesetzeskraft. Patrizier und wohlhabende Plebejer wuchsen nun zu einer neuen Oberschicht, zur "Nobilität" zusammen.
Daß die römische Verfassung drei verschiedene Formen der Volksversammlung vorsah Eine Besonderheit der römischen Verfassung bestand darin, daß sie drei verschiedene Formen der Volksversammlung (comitia) mit jeweils verschiedenen Befugnissen vorsah:
Da waren zunächst die Kuriatskomitien, die es schon in der Königszeit gegeben hatte. Die Teilnahme an dieser ältesten Form der Versammlung war ursprünglich wohl den Patriziern vorbehalten. In der römischen Republik waren die Kuriatskomitien politisch bedeutungslos. In der Königszeit war eine ihrer Aufgaben die Inauguration des Königs gewesen. In der Republik kam es ihnen zu, den hohen Beamten (Magistraten) das imperium, die Amtsgewalt, zu übertragen, deren äußeres Zeichen die fasces darstellten (jeweils ein Beil umschließende und von Lederriemen zusammengehaltene Rutenbündel).
Gewählt wurden die hohen Magistrate aber von der Heeresversammlung, den Zenturiatskomitien, die auch über Krieg und Frieden entschieden und ursprünglich, nach Hundertschaften (Zenturien) gegliedert, außerhalb Roms auf dem Marsfeld antraten. Der römischen Überlieferung zufolge soll noch zur Zeit des vorletzten Königs (Servius Tullius) die Heeresversammlung ihren rein militärischen Charakter verloren haben und zu einem Instrument der "Timokratie" (gr. "Herrschaft des Reichtums") geworden sein. Jedenfalls wurde in der Republik die Einteilung der Bürgerschaft in Zenturien mit einer Einteilung nach Vermögensklassen so kombiniert, daß den Besitzenden bei den Abstimmungen ein sattes Übergewicht zukam.
Daß die römische Verfassung nicht ganz so demokratisch war, wie es auf den ersten Blick scheint In den Tributkomitien schließlich versammelten sich die Bürger nach Wohnbezirken geordnet, wählten die niederen Magistrate, darunter auch die Volkstribunen, und ermittelten den Willen des Volkes durch Plebiszit - die normale Form der Gesetzgebung bis zum Ende der Republik. Aber auch hier trügt der demokratische Anschein: Die Abstimmung erfolgte nach tribus - Wohnbezirken, wodurch die stimmenschwachen tribus ländlicher Grundbesitzer gegenüber den stimmenstarken tribus städtischer Habenichtse aufgewertet wurden.
Welche Macht der Senat hatte, obwohl ihm die Verfassung keine Gesetzgebende oder ausführende Gewalt zuerkannte Der Senat, der "Rat der Alten" (lat. senex = Greis) stellte ursprünglich die Versammlung der Häupter des patrizischen Adels dar. In der Republik wandelte er sich zu einem Rat gewesener Magistrate. Hier versammelten sich die "großen alten Männer" der römischen Politik. "Ohne eine eigentliche gesetzgebende oder ausführende Gewalt zu besitzen, hat der Senat als ständiger Beirat der jeweils amtierenden Magistrate [...] die wirkliche Leitung des Staates fest in der Hand gehalten. Seine in gutachtlicher Form abgefaßten und darum "Ratschläge" (senatus consulta) genannten Beschlüsse enthielten die maßgeblichen politischen Entscheidungen, und durch sein Verfügungsrecht über die Gemeindefinanzen sowie durch geschickte Ausnutzung der sich aus Annuität und Kollegialität ergebenden Schranken magistratischer Gewalt vermochte er auch widerstrebende Amtsträger seinem Willen zu beugen."
Wie Rom espandierte, dabei aber manchen Rückschlag hinnehmen mußte Nach der Abschüttelung der etruskischen Fremdherrschaft und dem Übergang zur Republik, hatte Rom begonnen zu expandieren, erlitt dabei aber auch mehrere Rückschläge: Die in Norditalien eingefallenen (indoeuropäisch sprechenden) Gallier (unter Brennus) verwüsteten Rom und konnten nur das Kapitol nicht einnehmen. Ihren Abzug ließen sie sich durch römischen Tribut bezahlen (387 v.). Während der Kämpfe mit den südlichen Nachbarn, den Samniten, mußte ein römisches Heer kapitulieren (321 v.). Im Verlauf der Auseinandersetzung mit den Griechen Süditaliens brachte deren verbündeter Pyrrhos, König von Epirus, den Römern zwei empfindliche Niederlagen bei (Heraclea 280 v., Ausculum 279 v.), wobei ihn aber die zweite gewonnene Schlacht soviel Substanz kostete, daß er ausrief: "Noch ein solcher Sieg, und ich bin verloren". Der "Pyrrhussieg" ist seither sprichwörtlich. Die Ambitionen des Pyrrhos, die Wirren der Diadochenkämpfe zu nutzen und - nach dem Vorbild Alexanders - die Herrschaft über ganz Griechenland und letztlich die ganze damals bekannte Welt zu erringen, fanden bei einem Straßenkampf in Argos ein jähes Ende. In ihrem Ringen mit den Griechen Süditaliens waren die Römer seit 275 v. wieder Herren der Lage. Zehn Jahre später waren sie Herren Italiens.
Warum grad die Römer zu den Herren Italiens wurden Unter dem Einfluß der Kulturen der Etrusker und der Griechen Süditaliens war bei den Römern die gesellschaftliche Entwicklung etwas rascher vorangeschritten als bei den übrigen Italikern. Plebejer wie Patrizier profitierten durch Landzuteilungen von der römischen Expansion und betrieben sie mit kriegerischem Elan. Die Etrusker und Griechen waren uneinig, ihren Söldnertruppen fehlte der Eifer und die Disziplin der römischen Legionäre. Die geschickte römische Diplomatie, die (erst in der Neuzeit) mit dem treffenden Schlagwort "divide et impera" - "teile und herrsche" umrissen worden ist, trug das Ihre zu einem letztendlichen römischen Sieg über Italien bei: Die Römer gliederten die Besiegten als "Bundesgenossen" ihrem Herrschaftsbereich ein und maßen ihnen unterschiedliche Rechte zu, wodurch sie unter ihnen eine Konkurrenzsituation schufen, die das Entstehen einer einheitlichen antirömischen Front verhinderte.
Wie Rom im Rahmen der "Punischen Kriege" die karthagische Konkurrenz im westlichen Mittelmeer ausschaltete, dabei aber in mancherlei Schwierigkeiten geriet Als Rom zur Herrin Italiens geworden war, stießen seine Herrschafts- und Handelsinteressen mit denen Karthagos, der Herrin des westlichen Mittelmeers, zusammen. Im Rahmen der drei "Punischen" Kriege zwischen 264 und 146 v. verdrängte Rom die Karthager aus Sizilien, Sardinien, Korsika und Spanien, obwohl der karthagische Feldherr Hannibal die Römer (im zweiten Punischen Krieg 218 - 201 v.) an den Rand einer katastrophalen Niederlage brachte. Karthago selbst wurde im Jahre 146 v. von den Römern zerstört. Die den Karthagern entrissenen Gebiete wurden als "Provinzen" dem römischen Herrschaftsbereich eingegliedert.
Wie die Römer die Provinzen ausbeuteten Die Abgaben der Provinzen bildeten die Haupteinnahmequelle des römischen Staates, der ihre Eintreibung privaten Pächtern (publicani) überließ. Diese hatten eine im voraus festgesetzte Summe an den Staat abzuführen. Was sie darüber hinaus aus den Provinzen herausholten, war ihr Profit. Die Vorauszahlung des Fixums überstieg oft die Möglichkeiten eines einzelnen publicanus, weshalb sich Steuerpächter häufig zu Pachtgesellschaften vereinigten.
Wie die Römer ihre Herrschaft auch über das östliche Mittelmeer audehnten und sich bei dieser Gelegenheit reichlich mit Sklaven versorgten, deren Arbeit den Kleinbauern Konkurrenz machte Gegen Ende des 3. Jahrhunderts v. begannen die Römer, ihre Herrschaft auch über das östliche Mittelmeer auszudehnen. Bezeichnenderweise zerstörten die Römer Korinth, die wichtigste Konkurrentin im Ostmittelmeerhandel, und Karthago im gleichen Jahr (146 v.).
Bei den unterworfenen Völkern versorgten sich die Römer reichlich mit Sklaven. Die Sklaverei wurde zur Grundlage der römischen Wirtschaft. Es entstanden landwirtschaftliche Großbetriebe (Latifundien), die durch den rationellen und massenweisen Einsatz von Sklavenarbeit den kleinen Bauernwirtschaften Italiens überlegen waren. Diese hatten außerdem unter der Konkurrenz billigen Getreides zu leiden, das aus den Provinzen Sizilien und Africa eingeführt wurde. Und wachsende Entfernungen der Kriegsschauplätze von der Heimat hielten die römischen Bauern, die (vom 17. bis zum 60. Lebensjahr) als Legionäre dienten, für immer längere Zeiträume von ihren Feldern fern.
Wie viele Kleinbauern bald nichts mehr hatten außer einer zahlreichen Nachkommenschaft Die Bauernschaft, die doch das Rückgrat der römischen Gesellschaft darstellte, verarmte. Viele gaben ihre Wirtschaften auf und vermehrten in den Städten die Zahl der besitzlosen proletarii (von lat. proles = Nachkommenschaft). Frei übersetzt bedeutet dieser Ausdruck etwa "diejenigen, die nichts besitzen außer einer zahlreichen Nachkommenschaft".
Daß die "Proletarier" aber noch im Besitz ihrer politischen Rechte waren und ihre Wahlstimmen dem Meistbietenden verkauften Das einzige, was sie außerdem noch besaßen, waren ihre Stimmen in der Volksversammlung. Wer ihnen Unterhalt und Unterhaltung bot - "panem et circenses", "Brot und Spiele" - konnte ihre Stimmen haben. Von den Besitzenden verachtet und doch umworben - selbst Cicero schmeichelte ihnen in zehn Reden - waren sie zu einem Dasein als Parasiten verurteilt, denn die Mittel, die großzügige Getreidespenden, öffentliche Ausspeisungen und glänzende Zirkusspiele ermöglichten, stammten aus der Ausplünderung der Provinzen und der Ausbeutung der Sklaven. Solange die einzige Ware, mit der die Proletarier Handel treiben konnten, etwas galt, war ihr Leben erträglich, es hatte sogar seine Vorzüge gegenüber dem mühevollen Bauerndasein.
Daß politische und ökonomische Verhältnisse durch die Proletarisierung der Kleinbesitzer in einen schroffen Widerspruch geraten waren Aber als sich die Realität der römischen Gesellschaft durch die Proletarisierung der Kleinbesitzer allzu weit von den überkommenen politischen Verhältnissen und der überkommenen Verfassung entfernte, die von einer gesunden Bauernschaft, von einem Volk von Kleineigentümern ausging, setzte sich eine Angleichung der politischen Verhältnisse an die ökonomischen Gegebenheiten auf die Tagesordnung der römischen Geschichte. Das konnte nur bedeuten, daß am Ende die große Masse der römischen Habenichtse ihre politischen Rechte verlieren mußte.
GESCHICHTE IST NICHT EINFACH ENTWICKLUNG. GESCHICHTE IST EBENSOSEHR DER GLEICHZEITIGE MANGEL AN ENTWICKLUNG.
Zwischen beiden baut sich allmählich jene Spannung auf, die sich in den Brennpunkten der Geschichte in sich überstürzenden Ereignissen entlädt. Es ist deshalb übrigens Unsinn, die Evolution gegen die Revolution auszuspielen, die eine als maßvoll-vernünftigen Normalfall der anderen als Inbegriff menschlicher Leidenschaften und Unvernunft gegenüberzustellen. Beide haben ihre Berechtigung im historischen Prozeß.
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