- zytoarchitektonische Rindenfelder, aufgestellt über die Beschreibung des Zellvorkommens
- Projektion auf bestimmte Areale z.B. 17 nur striaterer Input (Retina, Corpus geniculatum laterale), 18 + 19 auch extrastriatär (Retina, colliculus superior, Pulvinar)
- eine funktionelle Zuordnung ist erhärtet
- funktionelle Unterscheidung, z.B. ist Area 17 nicht über den Balken verbunden
- wenn Austausch zwischen den Hemisphären, fast immer über den Balken und fast immer nur die selben Aeale miteinander
(entnommen aus Otto- Katalog,Version Februar 1993)
Die sorgfältige quantitative Vermessung dieser 6 Cortex-Schichtien hat den Anaomen BRODMANN am Anfang unseres Jahrhunderts zur Einteilung in 47 unterschiedliche Areale der Neuhirnrinde geführt, die in Abb. 5 dargestellt sind. Der Neurologe KLEIST hat dann 1934 diesen BRODMANN-Arealen auf Grund von Erfahrungen mit Hirnläsionen aber z. T. auch spekulativ Funktionen und Fähigkeiten zugeordnet, die nicht alle - nach unserem heutigen Wissenssttand- zutreffen.
(entnommen aus dem FU- Skript, S. 22, 2. Abschnitt erschienen 1996, erstellt von Herrn Dr. med PD. Galley).
Den Psychlogen interessiert am Gehirn vordringlich die Beziehung zum Verhalten und Erleben und er wird desshalb die Gretchenfrage stellen:" Wie hälst du das mit der Lokalisation psychischer Funktionen im Kortx?" An dieser Frage scheiden sich seit 150 Jahren die Lokalosationsanatome, die eine umschriebene Lokalisation bestimmter Funktionen bejahen, von den Anti-Lokalisatinsanatome, die dies verneinen kommt er Standpunkt das Gehirn werde als Ganzes für höhere Funktionen benötigt. KLEIST hat den 47 BRODMANN-Arealen 1934 psychische Funktionen zugeordnet, sodaß es keine unbeschriebenen Areale mehr gibt (in Frage 94 sind beispielhaft 8 BRODMANN- Aealen mit ihren zugehörigen, funktionellen Kennzeichen aufgeführt, siehe auch Abb. 1.9 im Neuroanatomieskript Seite 13). Diese Funktionszuordnungen von KLEIST zu den jeweiligen Brodmann-Arealen müssen an einigen Stellen als zutreffend, an anderen als noch nicht entschieden, und an wieder anderen als falsch eingestuft werden, daß entweder die psychische Funktion als zu komplex und allgemein gelten muß, wie z.B. "Gesinnung" (Areal 47) oder aber eine vertretbare Funktion einem anderen oder größeren Areal zugeordnet werden muß.
(entnommen aus Physiologische Psychologie I, Kapitel 1, Neuroanatomieskript, S. 13- 14).
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