1. Biographie Johann Gregor Mendel
-* 22.Juli 1822 in Heinzendorf (Mähren; Österreich)
-† 6. Januar 1884 in Brünn (Österreich)
- stellte grundlegenden Regeln der Vererbung auf
→ stieß auf Unverständnis und Desinteresse
- studierte ab 1845 im Augustiner-Kloster Alt-Brünn Theologie
- 1847 zum Priester geweiht
- weiteres Studium Philosophie Olmütz
- arbeitete in Olmütz und Wien an der philosophischen Universität
- Lehrer für Mathematik, Griechisch und Naturkunde an der Stadtrealschule in Brünn
- 1856- 1864Kreuzungsversuche mit versch. Speiseerbsen- und Bohnensorten im Garten des Klosters
- 1862 Gründung des „Naturforscher-Verein Brünn“
- 1866 erstmals Vortrag seiner Versuch vor breiterem Publikum
- 1866 Veröffentlichung seines Aufsatzes „ Versuche über Pflanzenhybriden“
→ fand keine Beachtung in der wissenschaftlichen Welt
- 1868 Abt des Klosters in Alt-Brünn
- 1869 weiterer Aufsatz „Über einige aus künstlicher Befruchtung gewonnenen Hieracium-Bastarde“
- gab danach seine Forschungen zur Vererbung auf und konzentrierte sich ganz auf sein geistliches Amt
2. Bedeutung
- theoretisch: - grundlegende genetische Aussagen können getroffen werden
- Bestätigung der Existenz von Genen
- Vererbungslehre mit Hilfe mathematischer Gesetzmäßigkeiten wissenschaftlich begründet
- ermögliche statistische Aussagen über die Verteilung und Neukombination (Rekombination)
von Genen bei der Kreuzung diploider Pflanzen und Tiere
- praktisch: - Tier- und Pflanzenzüchtung (Reinzucht von Tieren, Kombinationszüchtung bei Pflanzen, Kreuzungszüchtung bei Pflanzen, Heterosiszüchtung bei Pflanzen und Tieren)
- Humangenetik: große Bedeutung bei Erforschung der Vererbungsvorgänge im Menschen
und bei der Untersuchung von Erbkrankheiten
3. Geschichte
- Mendel half schon früh im Eltern. Garten bei der Veredlung von Obstbäumen
- Experimente in der Dorfschule mit Bienenzucht
- arbeitet in der Jungend als Gärtner
- beschäftigte sich während des Studiums mit Pflanzen und führte erste Versuche im Klostergarten durch
- 1854 Beginn Kreuzungsversuche mit Erbsenpflanzen (7 versch. Samenarten → 28.000 Erbsenpflanzen kultivierte,
und 10.000 Kreuzungen)
- 1866 1. Aufsatz „Versuche über Pflanzenhybriden“ mit ersten von ihm aus Experimenten abgeleiteten Gesetzmäßigkeiten
- Mendel waren die Theorien Darwins bekannt und er versuchte seine Ergebnisse in Darwins Theorie einzuarbeiten
- Darwin nimmt keine Kenntnis von seinen Forschungen
→ enttäuscht versucht jedoch seine Untersuchungen an anderen Pflanzen
→ vorherige Ergebnisse bestätigen sich nicht
→ gibt seine Forschungen auf
- schreibt 1869 seinen zweiten und letzten Aufsatz
- 35 Jahre später ca. 1900 entdecken die Botaniker Carl Erich Correns, Erich Tschermak Edler von Seysenegg und Hugo der
Vries unabhängig voneinander durch Untersuchungen zur Zellforschung die vergessenen Vererbungsgesetzte von Mendel
- entdecken Bedeutung für Humangenetik
- in später zwanziger und frühen dreißiger des 20. Jh. wurde die volle Bedeutung im Zusammenhang mit der Evolutionstheorie
erkannt
→ Würdigungen: Bezeichnung zu „Mendelschen Gesetzen“
4. Vorgehensweise Mendels
- Durchführung: 1. Pollenentnahme mit einem Tuschepinsel aus der Blüte einer Pflanze, die aus einem gelben
Samen hervor gegangen ist
2. Kastration der Blüte einer Pflanze, die aus einem grünen Samen gezüchtet war durch
Entfernung der Staubblätter
3. Übertragung des entnommenen Pollens auf die Narbe der weiblichen Blüte und der Schutz
vor Fremdbestäubung
- wählte günstiges Forschungsobjekt, die Erbse
→ bringt in kurzer Zeit viele Nachkommen, ist Selbstbestäuber und Selbstbefruchter
- arbeitete mit reinerbigem Saatgut → Überprüfung über 2 Jahre ob äußere Merkmale der Nachkommen noch
denen der Eltern entsprachen
- Verglich keine Art-, sondern individuelle Merkmale
- erfasste insgesamt 7 Merkmalspaare, verglich jedoch immer nur 1 bis 2 → Überschaubarkeit des Vererbungs-
geschehen
- erfasste Vielzahl von Individuen und wertete die Ergebnisse quantitativ und statistisch aus
5. 1. Mendelsches Gesetzt (Uniformitätsgesetz bzw.Reziprozität)
a) allgemein
Wenn zwei Individuen einer Rasse (\"Eltern\" oder Parentalgeneration P genannt) miteinander gekreuzt werden, die sich in einem Merkmal, für das sie reinerbig (homozygot) sind, unterscheiden, so sind die Nachkommen der ersten Generation (\"Kinder\" oder erste Filialgeneration F1 genannt) uniform, d.h. sowohl genotypisch als auch bezogen auf den Phänotyp gleich. Dabei ist es irrelevant, welches der beiden Individuen Mutter oder Vater darstellt. (Ausnahme: Das Merkmal befindet sich auf dem x-Chromosom. Dann kann es sein, dass die F1 nicht wirklich uniform ist!)
6. 2.Mendelsches Gesetzt (Spaltungsgesetz)
a) allgemein
Wenn die erste Nachkommengeneration untereinander gekreuzt wird, so sind die Individuen der zweiten Generation (\"Enkel\" oder zweite Filialgeneration, F2) nicht mehr alle gleich, sondern weisen wieder die Merkmale der Elterngeneration in bestimmten Zahlenverhältnissen auf.
- Handelt es sich dabei um dominant-rezessive Vererbung, so bilden drei Viertel die dominante und ein Viertel die rezessive Variante aus (Verhältnis von 3:1).
- Bei intermediärer Vererbung haben je ein Viertel der Nachkommen eine der beiden reine
1. und 2. Mendelsches Gesetzt → dominant, rezessiv, intermediär
7. 3. Mendelsches Gesetzt (Unabhängigkeitsgesetz / Neukombinationsgesetz)
a) allgemein
Zwei Merkmale werden getrennt voneinander vererbt, wobei ab der 2. Generation (\"Enkel\") neue, reinerbige Kombinationen auftreten können. Dieses Gesetz gilt allerdings nur dann, wenn die für die Merkmale verantwortlichen Gene auf verschiedenen Chromosomen sitzen (dihybride Erbgänge)
b) dominat, rezessiv, intermediär
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