1. Entzug
Unter Entzug versteht man zum einen den Zustand nach dem Absetzen des Alkohols mit Einsetzen diverser Entzugserscheinungen. Zum anderen ist mit Entzug das Absetzen des Alkohols unter ärztlicher Aufsicht gemeint. Dabei wird versucht, die schlimmsten Entzugserscheinungen und insbesondere einen Krampfanfall zu vermeiden. In Deutschland ist das Mittel der Wahl meist Distraneurin (Clomethiazol), auch Haldol (Haloperidol) und gegen Krämpfe wird zusätzlich Tegretal (Carbamazepin) verwendet.
Zu einem freiwilligen Entzug ist der Abhängige meist erst nach dem Eingeständnis der völligen Niederlage bereit. Ein gerichtlicher Beschluß kann in besonderen Fällen angeordnet werden. Der Entzug sollte auf einer geschlossenen Entzugsstation erfolgen, die meist in einer Psychatrie untergebracht ist. Ein allgemeines Krankenhaus ist denkbar schlecht geeignet, da der Patient -wie die Erfahrungen zeigen - hier leichten Zugang zu Alkohol durch die offene Station hat. Dabei sind die ersten paar Tage sehr kritisch. Ein Selbstentzug zu Hause kann lebensgefährlich werden !
Ein Entzug in einer speziellen (psychiatrischen) Entzugsstation hat einen weiteren entscheidenden Vorteil: Viele Kranke treffen hier zum ersten Mal auf gleichartig Betroffene in der gleichen Situation. Der Meinungsaustausch kann hier den ersten Weg zur Genesung ebnen, außerdem sind meist Psychologen und Sozialarbeiter im Behandlungsteam und lindern die oft massiven persönlichen Probleme. Desweiteren finden Gruppen-Aktivitäten statt, ein freiwilliger Hausdienst bringt Beschäftigung und Abwechslung in die unangenehmen, entzügigen Tage. In einem allgemeinen Krankenhaus findet sich der entzügige Patient meist alleingelassen mit verständnislosen Mitpatienten.
2. Entwöhnung
In der Entzugsbehandlung (8 - 14 Tage) klingen nur die körperlichen Entzugssymptome ab. Psychische Entzugserscheinungen bestehen in der Regel längere Zeit fort. Da die einmal erworbene Abhängigkeit lebenslang bestehen bleibt, muß der Kranke lernen, damit trocken zufrieden leben zu können. Diesem Lernprozeß dient die Entwöhnungsbehandlung als Reha-Maßnahme. Sie wird auf Antrag in speziellen Reha-Kliniken durchgeführt und dauerte bisher 4 bis 6 Monate. Die Kosten trägt in der Regel die Rentenversicherung.
Im Zuge der jüngsten Sparbeschlüsse im Gesundheitswesen werden sich einschneidende Änderungen zugunsten der Kurzzeittherapie (6 - 8 Wochen) bzw. der ambulanten Therapieformen ergeben. Zweit- und Auffrischungskuren werden erschwert, z.Tl. strikt abgelehnt. Diese Entwicklung ist ein absolut unverständlicher Schritt in die falsche Richtung!
Der sicherste und zugleich kostenlose Weg eine Entwöhnung vom Alkohol zu erreichen, bleibt nach wie vor die Selbsthilfegruppe. Viele Betroffene haben hier ihren zufriedenen Lebensweg gefunden. Dieser Alternative wird zukünftig weit mehr Gewicht zufallen als bisher. Die Gespräche, die eigene und die leidvollen Erfahrungen anderer Gruppenmitglieder helfen zur Einsicht, daß ein Leben ohne Alkohol erfüllter sein kann, als man es vorher je zu glauben vermochte. Der Weg zur \"trockenen Zufriedenheit\" mag lang sein - den Angehörigen manchmal zu lang - aber er lohnt sich immer. Rückfälle gehören dazu, sie sind kein Grund zum Verzweifeln sondern Teil des Lernprozesses.
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