4.1 Die Imkerei
Die Imkerei ist Haltung und Zucht von Honigbienen zur Gewinnung von Bienenprodukten. Schon lange wird Imkerei betrieben. Höhlenmalereien einer Steinzeitlichen Höhle zeugen von altem Wissen über den begehrenswerten Honig. Im Mittelalter waren Imker in Zünften organisiert. Die Mittglieder, die Bienen Besitzen mußten, verpflichteten sich, miteinander zu lernen, einander zu helfen und zu schützen, zu den zu den zweimal jährlich stattfindenden Konventen zu erscheinen und einen kleinen Mitgliedbeitrag zu entrichten. So ist es zu erklären, daß es heute ein fundiertes Fachwissen über die Honigbiene gibt.
Abb 22. Quantitativer Verlauf der Zuckerkonzentration bei der Einwirkung der Saccharase auf eine Saccharoselösung. Die Saccharoseausgangskonzen-tration beträgt 6ü %, entsprechend einem eingedickten, ausschließlich saccharosehaitigen Nektar (nach deifel 1989).
4.2 Technick der Honiggewinnung
Um den Honig zu bekommen muß der Imker als Erstes dem Bienenstock die Honigwaben entnehmen. Dazu beruhigt er die Bienen mit beruhigend wirkenden Duftstoffen. Um den Honig aus den Zellen der entnommenen Waben zu bekommen läse er die Waben zunächst auslaufe. Dann schleudert er sie in einer Zentrifuge, hierbei gewinne er die größte Menge Honig. Um den letzten Rest heraus zu bekommen. Quetscht er sie kalt oder warm aus. Der Honig wird abgefiltert und verpackt.
4.5 Lebensmittelrecht
Es gibt in Deutschland eine sog. \"Deutsche Honigverordnung und Bestimmung des Deutschen Imkerbundes\" die alles über den Honig regelt. Honig im Sinne dieser Verordnung ist ein flüssiges, dickflüssiges oder kristallines Lebensmittel, das von Bienen erzeugt wird, indem sie Blütennektar, andere Sekrete von lebenden Pflanzenteilen oder auf lebenden Pflanzen befindliche Sekrete von Insekten aufnehmen, durch körpereigene Sekrete bereichern und verändern, in Waben speichern und dort reifen lassen. Des weiteren ist dort geregelt die Honigarten und die Beschaffenheit des Honigs. Es Gibt ein weiteres Regelwerk. Die \"Bestimmungen zu den Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V.\". Hierin werden u.a. die Verwendung der Verbandszeichen und die Qualitätsanforderungen für deutschen Honig unter den Wahrzeichen des DIB.
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