1. Geschichte des Kondoms:
- Erste Überlieferung durch Antonis Liberalis (2. Jhd. n. Chr.):Einführung einer Ziegenblase in die Scheide einer Frau.
- 16. Jhd.: Gabriele Fallopio (1523-1572), empfhielt 1564 in seinem Werk "De morbe gallice" (erste, wissenschaftlich belegte Niederschrift über Präservative) Leinen- und Leineneichelkondome, getränkt in gelösten anorganischen Salzen (z.B. Quecksilbersalz) und Holzkohlenasche zur Verhütung der Syphilis
- 17. Jhd.: Samt- und Seidenkondome
- 17. - 19. Jhd.: Schafsdarmkondom (Wahrscheinlich auch Namensgeber durch "Erfinder" Dr. Conton oder Contom)
- 17. - Anfang 20. Jahrhundert: Fischblasen und Schafsblinddärme. Noch um 1920 als Alternative zum Gummikondom angeboten.
- 1855: erste Kondome aus Gummi von Julius Fromm (Dicke: damals: 0,5mm, heute: 0,06mm) mit Längsnaht.
- Seit 1930 durch Erfindung und Anwendung von Latex-Tauchmethode keine Längsnaht mehr.
2. Gesetzliche Handhabung:
- 1900 zur Wahrung der Moral Verbot des öffentlichen Verkaufs
- Im Nationalsozialismus: Kondomwerbung polizeilich verboten, da sie dem Slogan "Dem Führer ein Kind" widersprach.
3. Syphilis:
- Sympthome:
- Drüsen in der Leistengegend schwellen an
- Hautausschlag ca. 6 Wochen nach der Ansteckung
- Geschwüre im Mundraum, Rachenentzündung, Kopfschmerzen und Fieber
- 5 - 15 Jahre keinerlei Symptome, dann jedoch: Lähmungserscheinungen, Erblindung,
Geisteskrankheit und Herz-Gefäßschäden
- Behandlungsmethoden:
- 15. Jhd.: Quecksilbereinschmierungen, Aderlässe, Schwitzkuren, Einläufe, u. a.
- 1912: Heimittel Salvarsan, ein Arsen Ableger, entdeckt
- Eindämmungsversuche des Staates:
- Untersuchungen von Prostituierten im 18. Jhd.
- Um 1880 Zwangsuntersuchungen und Zwangseinweisungen gesetzlich vorgeschrieben
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