Das Betäubungsmittelgesetz
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Das Betäubungsmittelgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz und wurde früher auch als Opiumgesetz bezeichnet.
Am 28. Juli 1982 und am 1.März 1994 erfolgten eine Neufassung, bzw. eine Neuveröffentlichung mit neuem Namen. Die aktuelle Fassung stammt vom 10. März 2005.
Das Gesetz regelt den Umgang mit 200 verschieden Betäubungsmitteln bzw. illegalen Drogen die chemisch oder pflanzlich sind.
Das Betäubungsmittelgesetz ist in drei Bereiche gegliedert:
- die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel
zu dieser Gruppe gehören z.B.: Cannabis, Heroin, LSD und Haschisch
dieses sind Stoffe, ohne therapeutische Bedeutung; sie haben ein hohes Suchtpotential
- verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
zu dieser Gruppe gehören z.B.: Ketobemidon, Dexamfetamin, Ecgonin
Dabei handelt es sich um Stoffe ohne therapeutische Bedeutung; sie sind zur Herstellung von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln bestimmt.
- verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel
zu dieser Gruppe gehören z.B.: Amfetamin, Cocain, Codein, Dronabinol, Methadon, Morphin und um.
Hierbei handelt es sich um Betäubungsmittel, die unter Beachtung bestimmter Regeln (z.B. begründete Verwendung und Verschreibung) therapeutisch einsetzbar sind.
Im Gesetz wird zwischen harten Drogen wie z.B.: Heroin, Kokain und Ecstasy und weichen Drogen wie z.B.: Cannabis und Marihuana unterschieden.
Jeglicher Besitz von Drogen ist strafbar. Der Besitz einer kleinen Menge weicher Drogen zum Eigengebrauch gilt als Übertretung, also als leichte Straftat.
Wenn man gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt und erwischt wird muss man mit Geldstrafen bis 25.000€ rechnen oder mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Bei betäubungsmittelabhängigen Straftätern kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Ebenso kann eine Strafvollstreckung eingestellt werden, wenn sich der Täter einer Entwöhnungskur oder einer ähnlichen Behandlung unterzieht und eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verhängt oder zu erwarten ist.
Die schwerste Straftat im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist die Ein- bzw. Ausfuhr von Drogen. Auch die Herstellung, der Verkauf und der Transport von Drogen sind strafbar. Außerdem stellt das Betäubungsmittelgesetz alle Handlungen zur Vorbereitung des Handels mit harten Drogen sowie alle Einfuhrversuche unter Strafe. Wie auch in anderen Ländern ist der Anbau von Hanf verboten, es sei denn, er dient einem bestimmten landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Zweck (z.B. als Windschutz oder für die Herstellung von Seilen). Zur Zeit ist eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, mit der die Höchststrafe für professionellen, illegalen Anbau von Hanf von 2 auf 4 Jahre Gefängnis erhöht werden soll.
Das Gesetz hat im Großen und Ganzen folgende Aufgaben:
1. Es dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit.
2. Es regelt die Sicherheit und Kontrolle im Verkehr mit Betäubungsmitteln.
3. Es stellt die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Drogen sicher.
4. Es soll den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Bestehen oder Erlangen einer Abhängigkeit verhindern.
5. Es schafft Voraussetzungen für eine angemessene Ahndung von Rauschgiftdelikten.
6. Es motiviert drogenabhängige Straftäter zu einer notwendigen medizinischen Behandlung.
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