Eine Widerstandsbewegung ist die aktive Auflehnung gegen ein Regime, das als unrechtmäßig, tyrannisch oder als vom Ausland aufgezwungen empfunden wird, auch gegen die Fremdherrschaft in besetzten oder annektierten Gebieten, insbesondere die geheime Umsturzbewegung in totalitären Staaten, die die freiheitliche Selbstbestimmung eines Volkes erstrebt.
Die Teilnahme an einer Widerstandsbewegung erscheint den Widerstandskämpfern unter Berufung auf das Widerstandsrecht ethisch gerechtfertigt, während die in der Legalität stehenden Machthaber sie als Hoch- und Landesverrat verfolgen.
Das Widerstandsrecht ist das überstaatliche Grundrecht des einzelnen, sich offenkundig verfassungswidrigen oder gegen das Sittengesetz verstoßenden Eingriffen der Staatsgewalt zu widersetzen, wenn die Ausübung des Widerstandsrechts nach den Umständen des Falles das einzige Mittel ist, das Aussicht auf die Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts bietet.
Das GG der BRD beinhaltet indirekt das Widerstandsrecht für die Erhaltung der Demokratie: Der Artikel 20 Absatz 4 besagt nämlich: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung\"(die demokratische) " zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.\"
Doch nicht nur juristisch ist der Staatsstreich mit der letzten Konsequenz der Tötung Hitlers - um zum eigentlichen Thema zu kommen - zu rechtfertigen, sondern auch aus der christlichen Sicht:
Der katholische Moraltheologe Prof. Rupert Angermair formulierte das so: "Wer nach einer vernünftigerweise überhaupt möglichen und persönlich ehrlichen inneren Überzeugung handelt begeht nach der christlichen Moraltheologie niemals Sünde.\" Er belegt dies anhand eines Zitates aus der Bibel: "Wer aber Zweifel hat, wenn er etwas ißt, der ist gerichtet, weil er nicht aus der Überzeugung des Glaubens handelt. Alles was nicht aus Glauben geschieht ist Sünde.\" (Röm. 14,23)
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