1216 bis 1217, in der Regierungzeit von Johanns Sohn Heinrich III., wurde
die Magna Charta vom Parlament bestätigt. 1297 bestätigte ein Parlament
unter Eduard I. die Charta in einer modifizierten und ab jetzt
standardisierten Form. Die Magna Charta könnte durch das Parlament
jederzeit zurückgewiesen werden und ist daher nicht unantastbar; aber die
Rechte, die mit der Charta dokumentiert wurden, sind seit sieben
Jahrhunderten in Kraft und inzwischen zum Gewohnheitsrecht geworden.
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