Im Jahre 1955 schlossen die Ostblockstaaten einen " Vertrag der Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigem Beistand", den Warschauer Pakt. Aus der damaligen sowjetischer (russischen) Sicht, war dies die Antwort an die Bundesrepublik Deutschland, die der NATO ( North Atlantic Treaty Organisation) beigetreten war. Allerdings schuf sich die Sowjetunion, damit auch zugleich eine rechtliche Legitimation für die Stationierung ihrer Truppen in allen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes.
Die Mitglieder des Warschauer Paktes waren: Tschechoslowakei, Polen, Sowjetunion, Rumänien, die damalige DDR (Deutsche Demokratische Republik), Ungarn und Bulgarien. Alle Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes waren laut Vertrag gleichberechtigt, es galt das Prinzip der Nichteinmischung in deren innere Angelegenheiten. Die Beteiligung an einem anderen Bündnissystem war grundsätzlich verboten. Der Vertrag war auf 20 Jahre befristet, die Möglichkeit eines Austritts wurde nicht in Betracht gezogen. Man verpflichtete sich zur gegenseitigen Hilfe im Falle eines militärischen Angriffs auf ein Partnerland, internationale Konflikte sollten durch politische Konsultation gelöst werden.
Das gemeinsame Oberkommando mit Sitz in Moskau unterstand dem sowjetischen Verteidigungsbüro. Die beabsichtigten \"politischen Konsultationsmechanismen\"5 nahmen keinen ausschlaggebenden Einfluss und der Beratende Politische Ausschuss trat nur in unregelmässigen Abständen zusammen. Die von 1944 bis 1947 abgeschlossenen bilateralen Abkommen zwischen der Sowjetunion und den Ostblockstaaten waren weit bedeutender für die militärische Kooperation.
Der eigentliche Zweck des Warschauer Paktes lag aber in der weiteren Verknüpfung der Ostblockstaaten und der Sicherstellung der sowjetischen Vormacht.
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