Die Annahme der Antisklavereiakte durch den Völkerbund im Jahr 1926 war ein großer Fortschritt. Diese Konvention sah das Verbot jeder Form von Sklaverei vor. Die Überzeugungen, die in dieser Konvention zum Ausdruck kamen, wurden mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung erneut bekräftigt, die die Vereinten Nationen 1948 verabschiedeten.
1951 berichtete ein damit befasstes Komitee der Vereinten Nationen, von Sklaverei im engeren Sinne könne nur noch im Hinblick auf wenige Gegenden der Welt gesprochen werden, jedoch lebten immer noch zahlreiche Menschen in Knechtschaftsverhältnissen, die der Sklaverei vergleichbar seien. Hierzu gehörten die Peonage und zahlreiche Formen der Freigabe von Kindern zur Adoption sowie die Verheiratung von Frauen ohne deren Zustimmung.
Auf Empfehlung des Komitees wurde auf einer UNO-Konferenz 1956 eine ergänzende Konvention verabschiedet, die auch diese der Sklaverei vergleichbaren Formen der Knechtschaft ächtet. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Konvention werden vor dem Internationalen Gerichtshof verhandelt.
Das bringt uns zu der Gewissensfrage nach der "Selbstverständlichkeit " mit der in unserer eigenen Zeit soziale Ungleichheiten noch akzeptiert werden. Wird die Nachwelt unsere soziale Struktur ebenso streng verurteilen, wie wir das mit der politsch-sozialen Struktur der Sklaverei tun?
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