Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt 1 nicht schuldig, jedoch unter Punkt 4 schuldig ist.
Funk
Funk ist unter allen 4 Punkten angeklagt. Funk, der früher Wirtschaftsjournalist gewesen war, trat 1931 in die Nazi-Partei ein, und wurde bald darauf einer von Hitlers persönlichen Wirtschaftsberatern. Am 30. Januar 1933 wurde er Pressechef der Reichsregierung, am 11. März 1933 Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und bald darauf eine führende Persönlichkeit in den verschiedenen Nazi-Organisationen, die zur Kontrolle der Presse, des Films, der Musik und der Verlage benutzt wurden. Zu Beginn des Jahres 1938 übernahm er die Ämter des Reichswirtschaftsministers und Generalbevollmächtigten für Kriegswirtschaft und im Januar 1939 das des Reichsbankpräsidenten. In diesen drei Stellungen war er Schachts Nachfolger. Er wurde zum Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung im August 1939 und im September 1943 zum Mitglied des zentralen Planungsrates ernannt.
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