Die Ehen cum manu nahmen in ihrer Zahl immer mehr ab. Die Ehe sine manum wurde in der Kaiserzeit immer häufiger. Mit der Entwicklung neuer Gesellschaftsformen ließ sich nicht mehr vereinbaren, die Frau in legaler Sklaverei zu halten, vor allem, da die lange Abwesenheit des Mannes zu Kriegszeiten selbständiges Denken und Handeln seitens der Frau erforderte. Frauen aus begüterten Familien nahmen immer mehr Anteil am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Ein Vorgang, der die Befreiung von Bindungen immer mehr vorantrieb. Es war nun zunehmend der Fall, daß die Frau nicht in die "manus" ihres Ehemannes übertrat, sondern , wie bereits oben erwähnt, in der potestas, der Herrschaft, ihres Vaters blieb. Sie konnte also ihr persönlichen Besitz selbst verwalten und wurde so langsam zu einer Person eigenen Rechts. Die Frau hatte weiterhin die Möglichkeit, statt des Vaters einen tutor, einen gesetzlichen Vormund zur Durchsetzung ihrer Ziele zu bestimmen. Dieser war meist ein naher Verwandter. Die tutela, die Vormundschaft konnte jederzeit enden, wenn die Frau sich an den amtierenden praetor wandte, und einen neuen Vormund erbat. Ein tutor selbst hatte keine reelle Macht über die Vertretene. Er hatte nur die Möglichkeit, die Frau nicht "richtig" zu vertreten.
Die Lockerung des Familienverbandes und die sich ausweitende Selbständigkeit der Frau richteten viele alte Wertvorstellungen in Bezug auf Ehe und Familie zugrunde. Zumal Frauen unter Caesar (Regierungszeit: 59 v. - 44 v.) das Recht erhielten, sich ihrerseits in den Ehen sine manu Scheiden zu lassen. Deshalb nahmen Scheidungen und Kinderlosigkeit vor allem in den oberen Schichten immer weiter zu. Kaiser Augustus (Regierungszeit: 30 v. - 14 n.) sah sich deshalb gezwungen, eine Neuordnung der Ehegesetze durchzuführen, die der inzwischen völlig veränderten Gesellschaftsnormen entsprachen. Die Neuerungen förderten vor allem bevölkerungspolitische Notwendigkeiten. Es wurden 18 v. Chr. Die lex Iulia und im Jahre 9 n. Chr. die lex Iulia et Papia Poppaea unter Augustus erlassen. Sie riefen heftigen Widerstand unter der Bevölkerung hervor, denn ein Teil des Gesetzes besagte z.B., daß jeder römische Bürger von 25 bis 60 Jahren und alle Frauen von 20 bis 50 Jahren eine Ehe eingehen, und mindestens ein Kind haben müßten. Weiterhin waren Verwitwete und Geschiedenen verpflichtet wieder zu heiraten. Wer sich diesem Gesetz nicht beugte, sah sich in seinen öffentlichen und privaten Rechten zurückgesetzt. Nur wer als freier Bürger oder als dessen Frau drei, oder als Freigelassener vier Kinder hatte, war von der Ehepflicht befreit. Für die Frau war das von großer Bedeutung. Denn hatte eine Frau drei Kinder auf die Welt gebracht, so war sie von jeglicher Vormundschaft befreit. Es bildeten sich daraufhin zwei Gruppen unter den Frauen heraus, die ihre Ziele mit einem erstaunlichen Ehrgeiz verfolgten:
Erstens, die heroistischen Frauen, die in der Aristokratie mit ihren Männern eng verbunden lebten. Sie unterstützten sie in Politik und Unternehmungen. Sie wendeten sich nicht von ihren Männern ab, sondern gingen eher mit ihnen unter. So berichtet uns eine von vielen ähnlichen Quellen von einer Frau, die sich zusammen mit ihrem Mann umbrachte, da ihm befohlen wurde sich umzubringen. Dieses klingt für uns wohl sehr ungewöhnlich. Doch kann es nicht von der Hand gewiesen werden, daß dieses ein hohes Ziel vieler Frauen war, denn es wird in vielen Quellen von solchen Selbstmorden aus Liebe erzählt.
Zweitens, die feministischen Frauen, die vor allem aus den Ehen sine manu hervorgingen. Mit stärkeren Rechten ausgestattet, scheuten sie nicht davor zurück, ihre Ehegatten zu denunzieren, deren Geheimnisse zu verkaufen, oder sie im Stich zu lassen, um ihre Situation zu verbessern. Sie waren stets auf der Suche nach einem besser situiertem Partner. Sie versuchten jede Schwangerschaft zu vermeiden, und drangen dafür in die Domänen der Männer vor. Sie begannen sich für Politik und Justiz zu interessieren. Neuigkeiten aus aller Welt wurden in ihren Kreisen immer beliebter. Die Frauen fingen an Verse zu schreiben, und sie versuchten in allem die Männer zu übertreffen. Mütterliche Pflichten wurden vernachlässigt, da Kinder eine Einschränkung im Lebenswandel bedeuteten. Im Jahre 8 n. Chr. wurde der Dichter Ovid verbannt, da er mit seinen Werken , wie z.B. ars amatoria die Feministinnen indirekt unterstützte und die ohnehin schon schlechte Moral der Bevölkerung weiter verdarb. Doch er wurde nicht direkt aus diesem Grund verbannt, sondern der "Sittenskandal der Julia" gab den Ausschlag.
Doch die Feministinnen gingen oft noch weiter, so daß sie begannen, den Schwertkampf zu lernen, oder mit auf die Jagd zu gehen. Andere nahmen in männlicher Kleidung an Wagenrennen oder an Ringkämpfen teil. Sie hatten jedes "weibliche Bewußtsein" verloren, und übernahmen voll und ganz die Lebensweise der Männer. Sie lebten "sozusagen als »Nachbarinnen« neben ihren Männern her. (Carcopino 141)"
So wurde auch später durchgesetzt, daß die Frauen der Herrscher den heiligen Namen Augusta erhielten, der sonst nur nach dem Tod des Gatten an dessen Gemahlin vergeben wurde. Unter Traian (Regierungszeit: 98 n.-117 n.) gab es weitere herausragende Neuerungen. Zuerst wurden Frauen Rechte eines Bürgers zugesichert, so daß sie von nun an an den Wahlen teilnehmen konnte. Diese Neuerung zwang viele Senatoren, mehr Rücksicht auf die Frauen zu nehmen, waren sie doch eine stimmkräftige Bevölkerungsgruppe. Weiterhin wurde die Gewalt des Mannes in der Familie eingeschränkt, indem ihm das Recht, eigene Kinder nach Heranziehen des Familienrates zu töten, entzogen wurde. Von nun an nahmen die Rechte der Frauen stark zu, denn unter Hadrian (Regierungszeit: 117 n.-138 n.) erhalten die Frauen mehrere bedeutende Rechte. Eine Frau, die drei Kinder geboren hat, und deren Mann verstarb, durfte nun von den eigenen Kindern erben, falls keine unehelichen Kinder des Mannes vorhanden waren. Eine weitere Neuerung war, daß Frauen ab jetzt keinen Vormund mehr benötigten, um ihr Testament aufzusetzen. Auch wurde gesetzlich festgelegt, daß Frauen einer Heirat zustimmen müssen. Unter Marc Aurel (Regierungszeit: 161 n. - 180 n.) war es Frauen dann auch erlaubt, direkt von ihren Kindern zu erben, auch wenn sie nur eines hatten. Die Frauen erhielten später auch das Recht ihre gesamte Mitgift selbst zu verwalten. Dem Ehemann war es nicht erlaubt, es zu verkaufen, eine Hypothek darauf aufzunehmen oder es zu verpachten. Erst Im Jahre 374 wurde das Aussetzen der Neugeborenen auf einem öffentlichen Dunghaufen unter Einfluß des Christentums zum Kapitalverbrechen erklärt, was der Population der Frauen sehr zugute kam, waren doch meist Mädchen Opfer dieser Unsitte. Von da an gab es für Väter keine Möglichkeit mehr, sich der, sich immer stärkeren Rechten erkämpfenden Mädchen, zu entledigen.
Ein Wort zum Ende
Die Gleichberechtigung war für die Frauen sicher ein wichtiges Ziel, das es zu erlangen galt und unbestreitbar für die Frauen Roms ungeheure Vorteile brachte, denn es gab nun für die Frau die Möglichkeit, als Individuum aufzutreten, nicht mehr als Gattin des XY. Es war jedoch ein schwerer Schlag gegen die bereits stark unter Belastung stehende römische Kultur. Ihre Träger, die Oberschichtsbürger hatten so gut wie keine Nachkommen mehr. So stand den Proletariern eine immer kleiner werdende Zahl von immer reicher werdenden Oberschichtsbürgern gegenüber. Ein Ungleichgewicht, das nicht gerade zu sozialen Entspannungen führt. |