In seinen staatsphilosophischen Schriften Two Treatises of Government (Über
die Regierung, 1690) griff Locke die Lehre vom Gottesgnadentum und den von
dem englischen Philosophen und Politologen Thomas Hobbes vertretenen
autoritären Staatsbegriff an. Zusammengefaßt behauptete Locke, daß die
Staatshoheit nicht beim Staat, sondern beim Volke liege. Der Staat sei das
Höchste, aber nur, wenn er durch das bürgerliche und das wie er es nannte
\"natürliche\" Recht gebunden ist. Er entwarf ein System der Gewaltenteilung,
in dem die Legislative mächtiger als die Exekutive oder die Judikative sein
sollte. Er verfocht weiterhin das Prinzip der Religionsfreiheit und die
Trennung von Staat und Kirche. Zu seinen weiteren Werken zählen Some
Thought Concerning Education (Gedanken über Erziehung, 1693) und The
Reasonableness of Christianity (Vernünftigkeit des biblischen Christentums,
1695).
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